Verhandelt für die SPD geräuschlos den Rententeil: die SPD-Fraktionsvorsitzende Andrea Nahles. Foto: dpa

Union und SPD schnüren ein Milliardenpaket zur Rente. Leistungen werden auf breiter Front verbessert. Die Kosten sollen zum großen Teil den Beitragszahlern aufgebürdet werden.

Berlin - Union und SPD wollen für den Ausbau der Rentenleistungen „viele Milliarden Euro“ in die Hand nehmen. Das kündigte die SPD-Fraktionsvorsitzende Andrea Nahles bei der Vorstellungen der Ergebnisse zur Rente an. Bei diesem Thema sind sich die Koalitionspartner in spe einig.

Die Verbesserungen sollen in der Lebenswirklichkeit der Bürger ankommen. Schon in den Sondierungen haben die Parteien vereinbart, dass es für langjährig Rentenversicherte mit geringem Einkommen im Alter eine höhere Grundsicherung gibt. Außerdem ist die Aufstockung der Erwerbsminderungsrente und der Mütterrente geplant. Für Ost-Rentner soll es einen neuen Härtefallfonds geben. Unklar ist noch die Finanzierung. Die Mehrzahl der neuen Leistungen baut sich erst mit den Jahren auf. Allein die höhere Mütterrente kostet jährlich 3,4 Milliarden Euro. Das Einigungspapier liegt unserer Zeitung vor:

Das Rentenniveau soll stabil bleiben

Haltelinien: Die Groko-Partner schreiben bis zum Jahr 2025 Grenzen fest, die einzuhalten sind. Das Rentenniveau soll bis 2025 nicht unter 48 Prozent des Bruttoeinkommens sinken – das ist der heutige Stand. SPD-Politikerin Nahles sagte, dies werde ein Kraftakt. Die vorgesehenen Leistungsverbesserungen schlagen auf die Rentenfinanzen durch. Deshalb werde es nicht einfach, die Zusage beim Rentenniveau zu halten. Das gilt insbesondere dann, falls die Konjunktur abkühlt. Bisher beträgt die Untergrenze beim Rentenniveau langfristig 43 Prozent. Aus Sicht der SPD soll das Niveau bei 48 Prozent langfristig stabilisiert werden. Damit die Beitragszahler nicht überfordert werden, soll bis 2025 der Beitrag maximal 20 Prozent betragen. Heute beträgt er 18,6 Prozent. Bleibt es bei diesen Vorgaben, müsste künftig mehr Geld aus dem Bundeshaushalt in die Rente fließen.

Kommission: Eine Rentenkommission, der Politik, Sozialpartner und Wissenschaftler angehören, soll Vorschläge machen, wie die Stellschrauben in der Rente bis 2045 justiert werden. Union und SPD gehen davon aus, dass sie wegen der guten Finanzlage der Rentenversicherung in dieser Wahlperiode über die Runden kommen. Die Kommission soll ihre Vorschläge erst bis März 2020 vorlegen.

Mütterrente: In diesem Punkt hat sich die CSU klar durchgesetzt. 2014 wurde bereits die Rente für Mütter um einen Punkt aufgestockt, deren Kinder vor 1992 geboren wurden. Jetzt sollen viele ältere Mütter mit jüngeren Müttern gleichgestellt werden, die heute schon drei Entgeltpunkt pro Kind erhalten. Um die Kosten nicht ausufern zu lassen, sollen aber nur Mütter profitieren, die drei und mehr Kinder vor 1992 zur Welt gebracht haben. Die Kosten belaufen sich dafür auf jährlich 3,4 Milliarden Euro. Die Finanzierung soll zum größten Teil aus Beitragsmitteln der Rentenversicherung erfolgen. Das heißt, Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden herangezogen. Die Rentenversicherung lehnt dies ab und fordert, dass für gesamtgesellschaftliche Aufgaben der Steuerzahler aufkommt.

Pflicht zur Vorsorge für Selbstständige

Selbstständige: Für Selbstständige wird eine Pflicht zur Altersvorsorge eingeführt. Dabei sollen die Selbstständigen wählen können, ob sie sich in der gesetzlichen Rente versichern oder insolvenzgeschützte Vorsorgearten wählen. Die Altersvorsorgeleistung muss zu einer Rente führen, die das Niveau der Grundsicherung überschreitet. Für kleine Selbstständige soll der Mindestbeitrag zur Krankenversicherung reduziert werden.

Grundsicherung: Langjährig Beschäftigte mit geringem Einkommen sollen künftig mehr bekommen als staatliche Grundsicherung. Dies soll verhindern, dass Menschen mit langer Erwerbsphase im Alter mit Grundsicherung zurechtkommen müssen. Wer 35 Jahre an Beitragszeiten oder Kinder- und Pflegezeiten vorweist, erhält ein Alterseinkommen, das zehn Prozent über der Grundsicherung liegt. Anspruch darauf haben nicht nur Neurentner, sondern auch diejenigen, die jetzt schon Rente beziehen. Es findet aber eine Bedürftigkeitsprüfung statt. Wichtig ist: Das selbst genutzte Haus oder die Eigentumswohnung wird nicht einbezogen. Damit soll eine Klarstellung erfolgen. Bisher rechnet die Grundsicherung Immobilienbesitz an, wenn es sich um große Häuser und Wohnungen handelt.

Erwerbsminderung: Die Erwerbsminderungsrente wird aufgestockt. Bei Frührentnern werden nach dem geltenden Recht so gestellt, dass sie 62 Jahre und drei Monate arbeiten. Künftig wird die Zurechnungszeit in einem Schritt auf 65 Jahre und acht Monate angehoben. Das gilt aber nur für Neurentner.

Riester-Rente: Die Finanzwirtschaft soll ein standardisiertes Riester-Produkt entwickeln. Dadurch sollen die Kosten sinken.

Ost-Rentner: Auf Druck der ostdeutschen Ministerpräsidenten soll ein Härtefallfonds für Ost-Rentner eingerichtet werden. Davon sollen etwa Frauen profitieren, die in der DDR geschieden worden sind und für die es keinen Versorgungsausgleich gab. Wie viel Geld für den Fonds bereitgestellt wird, ist offen.