Dem 40-jährigen Hauptangeklagten – er befindet sich in Haft und wurde am Dienstag in Handschellen in den Saal geführt – wird unter anderem vorgeworfen, eine 22-Jährige schwer körperlich misshandelt und mehrfach vergewaltigt zu haben. Foto: Armbruster

Zwei Männer sollen eine Frau im Februar in Offenburg sechs Tage festgehalten und ihr massiv Gewalt angetan haben. Deswegen stehen sie seit Dienstag vor dem Landgericht.

Eine 22-jährige Frau hat laut Staatsanwaltschaft Offenburg innerhalb von sechs Tagen im Februar in Offenburg Furchtbares erdulden müssen. Angetan haben sollen ihr das zwei Männer. Der 40-jährige Hauptangeklagte – geboren in Kasachstan – ist laut Staatsanwaltschaft der ehemalige Lebensgefährte der Mutter der jungen Frau.

 

Abgespielt haben soll sich das mutmaßliche Martyrium in der Wohnung seines 43-jährigen Mitangeklagten in der Offenburger Innenstadt. Beamte durchsuchten die Wohnung am 9. Februar wegen Ermittlungen rund um den Drogenhandel und stießen zufällig auf die augenscheinlich misshandelte Frau.

Die 22-Jährige leidet laut Staatsanwaltschaft an Epilepsie und einer geistigen Entwicklungsstörung. „Sie kann sich nur auf einfachstem Niveau ausdrücken, nicht lesen, schreiben oder rechnen“, erklärte Ankläger Daniel Fehrenbach beim Prozessauftakt am Dienstag.

Mutmaßliches Opfer leidet an Entwicklungsstörung

Die 22-Jährige soll gezwungen worden sein, sich in der Offenburger Wohnung nahezu ununterbrochen in einem abgedunkelten Zimmer aufzuhalten. Dieses habe sie nur zum Duschen verlassen dürfen.

„Nahrung und Getränke wurden ihr gebracht. Ihre Notdurft musste sie in einem im Zimmer aufgestellten Putzeimer verrichten“, so der Staatsanwalt. Der 40-Jährige soll der Geschädigten zudem mindestens einmal ins Gesicht uriniert haben – um sein Revier zu markieren, wie er es laut Fehrenbach genannt haben soll.

Der Hauptangeklagte soll die Frau zudem mit Faustschlägen und Tritten malträtiert sowie in drei Fällen vergewaltigt haben. Durch die Gewalteinwirkung habe die Geschädigte unter anderem einen lebensbedrohlichen Rippenbruch erlitten, weswegen sie nach ihrer Befreiung eine Notoperation benötigte.

Der 43-jährige Mitangeklagte – hier mit seinem Verteidiger – befindet sich nicht in Haft. Foto: Armbruster

„Einzig aufgrund der Ausweglosigkeit ihrer Situation und der aufgebauten Drohkulisse hat die Geschädigte dies ohne nennenswerte Gegenwehr erduldet“, so Fehrenbach. Der 43-jährige habe seine Wohnung in Kenntnis der Umstände zur Verfügung gestellt und soll die 22-Jährige selbst einmal vergewaltigt haben.

Die Anklage gegen den 40-Jährigen lautet auf schwere Freiheitsberaubung, gefährliche Körperverletzung und Vergewaltigung, die gegen den 43-Jährigen auf Freiheitsberaubung und Vergewaltigung. Zudem wird beiden eine weitere gemeinschaftlich begangene Tat vorgeworfen: Sie sollen einen Bekannten gefesselt haben, woraufhin der Hauptangeklagte ihn brutal zusammengeschlagen haben soll.

43-Jähriger weist jede Schuld von sich

Zu den Vorwürfen selbst und zur eigenen Person wollte der Hauptangeklagte sich zunächst nicht äußern. Dessen Verteidiger berichtete jedoch, dass man bei seinem Mandanten im Gefängniskrankenhaus eine „paranoide Schizophrenie“ diagnostiziert habe und sich dieser zu gegebener Zeit äußern werde.

Der Mitangeklagte tat dies bereits am Dienstag ausführlich: Der gebürtige Offenburger sprach von seinen schwierigen familiären Verhältnissen, Zeit in Heimen, abgebrochener Schul- und Berufsausbildung, Depressionen sowie einer Alkohol- und Drogenabhängigkeit. Und er widersprach der Anklage: Das mutmaßliche Opfer habe sich freiwillig in seiner Wohnung aufgehalten. „Sie hätte die Wohnung verlassen können, wenn sie gewollt hätte“, betonte er.

22-Jährige soll selbst Affäre mit dem 40-Jährigen gehabt haben

Grund für ihren Aufenthalt seien demnach Konflikte mit der Mutter gewesen: Die Tochter habe ihr gestanden, selbst eine sexuelle Beziehung zum Hauptangeklagten zu haben. „Dann hat sie beide rausgeschmissen“, konstatierte der 43-Jährige. Er bestätigte, dass er selbst auch Sex mit der 22-Jährigen gehabt habe, aber einvernehmlich – auf ihre Initiative hin, wie er betonte. Seine hektischen, genuschelten, teils unverständlichen Ausführungen und Erklärungen sorgten mehrfach für Nachfragen und Kopfschütteln im Saal.

Er habe lediglich bemerkt, dass es einmal einen Streit zwischen dem 40-Jährigen und der jungen Frau gegeben habe. Sie sei im Gesicht verletzt gewesen, sonst habe er nichts mitbekommen.

„Gesetzt den Fall, es ist so, wie Sie die Situation schildern – wieso sollte sich die Geschädigte all das ausdenken?“, wollte der Staatsanwalt von ihm wissen. „Ich denke jeden Tag darüber nach, wie sie auf solche Sachen kommt“, antwortete der 43-Jährige.

So geht’s weiter

15 Termine hat das Landgericht für den aktuellen Fall vorgesehen. Weiter geht es am Montag und Dienstag, 18. und 19. August. Zunächst sollen Polizisten die „Aufgriffsituation“ vom 9. Februar schildern. Weiter folgen Zeugen aus dem näheren Umfeld der Angeklagten. Für die Vernehmung der 22-Jährigen sind zwei Tage im Oktober vorgesehen. Zudem verfolgen zwei Sachverständige den Prozess, die ihre Gutachten abgeben werden.