Bei einer Offenlegung der Bebauungspläne zu den geplanten drei Einfamilienhäusern gingen insgesamt neun Stellungnahmen ein. In der jüngsten Gemeinderatssitzung berieten die Gemeinderäte über die Einwände.
Am südöstlichen Siedlungsrand von Empfingen sollen auf einem noch unbebauten Grundstück von zirka 0,23 Hektar drei Einfamilienhäuser mit Nebengebäuden entstehen. Das begrüßt die Gemeinde Empfingen mit der Innerortsverdichtung sehr.
Allerdings unter der Bedingung, dass die Bebauung auf eine begrenzte Bautiefe beschränkt wird und der restliche Teil der Grünfläche erhalten wird. Dadurch kann auch der jetzige Kaltluftabfluss nach einem erstellten Gutachten weiterhin gewährleistet werden.
Stellungnahmen nach Offenlegung im vergangenen Jahr
Beim Offenlegen des Bebauungsplans „Tiergarten“ in Empfingen vom 4. November bis 6. Dezember des vergangen Jahres unter der Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gingen acht Stellungnahmen von den Behörden und eine Stellungnahme aus der Öffentlichkeit ein.
Das Regierungspräsidium Freiburg – Abteilung neun verweist auf einen sparsamen und schonenden Umgang mit dem Boden, der in Abstimmung mit der Bodenschutzbehörde und deren konkrete Bodenschutzfachlichen Vorgaben umzusetzen sind.
Vier Stellungnahmen aus dem Landratsamt
Das Landratsamt – Höhere Verwaltungsbehörde verlangt eine Klarstellung wie bei den Stellplätzen mit rechnerischen halben Stellplätzen umgegangen werden soll, eine Erhöhung der Stellplätze sei nur aus konkreten Gründen möglich. Hierbei einigte sich der Gemeinderat, dass bei solchen Stellplätzen aufgerundet werde.
Das Landratsamt – Untere Naturschutzbehörde weist darauf hin die Gartenanlagen insektenfreundlich zu gestalten und Gartenflächen vorwiegend zu begrünen, Schotterungen seien nicht erlaubt. Gartenflächen sollen ferner wasseraufnahmefähig belassen oder hergestellt werden.
Der Kreisbrandmeister im Landratsamt verweist in seiner Stellungnahme auf eine ausreichende Löschwasserversorgung hin.
Das Landratsamt – Untere Abfallrechtsbehörde verweist wie schon das Regierungspräsidium Freiburg auf den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden hin. Das Straßen- und Geländeniveau sollte so festgelegt werden, dass der Aushub vor Ort wiederverwendet und nicht entsorgt werden müsse.
Gestaltungsbereich wird in drei Baufenster unterteilt
Ein Bürger möchte in seiner Stellungnahme dass sein angrenzendes Grundstück ebenfalls in Bauland umgewandelt werde. Das sei allerdings nicht möglich. Das vordere Grundstück sei zu schmal. Nur eine Bebauung in der zweiter Reihe würde funktionieren. Deshalb wurden auch im vorliegenden Bebauungsplanentwurf die Baugrenzen im hinteren Bereich deutlich reduziert. Ein vorliegendes Kaltluftgutachten besagt, dass eine Bebauung des Flurstücks das Ergebnis des Gutachtens negativ beeinflussen würde, insbesondere in Bezug auf die Belüftung und Luftzirkulation im Gebiet.
Aufgrund der Änderung des Geltungsbereich von einem großen Baufenster in drei kleine – und die jeweiligen Anpassungen durch die Stellungnahmen der verschiedenen Personen – muss der Bebauungsplan in eine erneute Offenlage. Dieser stimmte der Gemeinderat von Empfingen einstimmig in der jüngsten Gemeinderatssitzung zu.