Monatelang wurde wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung verhandelt. (Symbolbild) Foto: Sommer

Ein 46-Jähriger soll eine damals 17-Jährige in Altensteig vergewaltigt haben. Nun wurde am Landgericht in Tübingen nach einem monatelangen Prozess das Urteil gesprochen.

Der Prozess wegen Vergewaltigung einer damals 17-Jährigen in Altensteig ist am Tübinger Landgericht zu Ende gegangen.

 

Der heute 46 Jahre alte Angeklagte wurde zu vier Jahren Haft wegen Vergewaltigung und sexuellen Übergriffes verurteilt.

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hat Revision eingelegt. Das bedeutet, dass das Urteil auf Rechtsfehler geprüft wird, jedoch das Verfahren nicht neu aufgerollt. Der Angeklagte befindet sich daher weiterhin in Untersuchungshaft. In diese kam er bereits seit kurz nach dem Vorfall im September 2024.

Anzeige wegen Beleidigung zurückgezogen

Ebenfalls angeklagt gewesen war, dass er seine damals von ihm getrennte Ehefrau als „Schlampe“ beleidigt haben soll. Dieser Punkt wurde eingestellt, seine Ehefrau hatte den Strafantrag zurückgenommen, hieß es auf Anfrage vom Landgericht.

Während des Prozesses ging es maßgeblich darum, wie glaubwürdig die junge Frau ist, die dem Angeklagten die Vergewaltigung vorwarf. Demnach soll er im September 2024 mit der damals 17-Jährigen nach Altensteig gefahren sein. Die junge Frau, die in einer Wohngruppe für psychisch erkrankte lebt und lebte, kannte er über seine Tochter. Diese war mit der damals 17-Jährigen befreundet gewesen. Im Parkhaus hinterm Rathaus soll es dann zur Vergewaltigung gekommen sein.

Während des Prozesses schwieg der Angeklagte zum Vorwurf, kurz nach dem Vorfall soll er aber bei der Polizei von einvernehmlichem Sex, der sogar von der jungen Frau ausging, berichtet haben. Dies erzählte der zuständige Polizist im Zeugenstand.

Glaubwürdigkeit der Teenagerin auf dem Prüfstand

Da die junge Frau allerdings schon vorher ihren Betreuern durch wiederholte, erfundene Geschichten aufgefallen sei, stand ihre Glaubwürdigkeit in Frage. Die Kammer in Tübingen schenkte der jungen Frau Glauben und stellte fest: Die sexuellen Handlungen geschahen gegen ihren Willen.

Staatsanwaltschaft sowie Nebenklagevertretung hatten fünf Jahre Haft gefordert, außerdem, die Fahrerlaubnis einzuziehen. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert, alternativ auf zwei Jahre Haft, die auf Bewährung auszusetzen wären. Der Angeklagte schloss sich lediglich seinem Verteidiger an.

Bei dem Verfahren hatten alle Beteiligten einen langen Atem gebraucht. Begonnen am Amtsgericht in Calw wurde der Fall im Frühjahr nach Tübingen ans Landgericht verwiesen. Dort wurde nach sieben Verhandlungstagen dem Befangenheitsantrag gegen eine Schöffin stattgegeben, so dass das ganze Verfahren neu starten musste. Zeugen wurden bis zu drei Mal vor Gericht befragt.

Zuletzt hatte die Verteidigung noch weitere Anträge eingereicht. Diese hätten jedoch keine weitere Verfahrensverzögerung bewirkt. Zwischenzeitlich hatte die Staatsanwaltschaft in einer Stellungnahme auf einen Antrag sogar von Verschleppung des Verfahrens gesprochen.