Dem Hechinger Friseurmeister Oliver John Heugel schwoll der Kamm: Zum wiederholten Mal wurde seine Biotonne nicht geleert. Liegt es etwa daran, dass sie voll mit Haaren ist?
Unzuverlässige Müllabfuhr, Chaos bei den Abholterminen: Das war 2025 der Aufreger des Jahres quer durch den Zollernalbkreis. Seit das Landratsamt die Notbremse gezogen und das Abfuhrunternehmen gewechselt hat, ist es erfreulich ruhig an der Müllfront.
Über das Grosselfinger Unternehmen Bogenschütz Entsorgung und Recycling, das seit dem Jahreswechsel wieder in der Verantwortung steht, sind noch keine Beschwerden öffentlich geworden. Ganz Zollernalb-Gallien scheint mit der Müllabfuhr zufrieden.
Abfall-ABC: „Haare – Biotonne“
Ganz Gallien? Nein, ein unbeugsamer Hechinger Friseurmeister geht mit einer Beschwerde über die Müllabfuhr an die Öffentlichkeit. Oliver John Heugel, der seinen Salon in der Frauengartenstraße 1 betreibt, führt Klage darüber, dass zum wiederholten Mal seine Biotonne nicht geleert worden ist. Deren Inhalt bis unter den Deckel: Kopfputz der Kundschaft, Damenhaare, Herrenhaare, blonde, rote, braune, graue, schwarze. „Unter dem vorherigen Entsorger war das nie ein Problem“, schreibt Heugel in einem geharnischten Brief an die Firma Bogenschütz und an das Abfallwirtschaftsamt und beruft sich auf die Rechtslage, die aus seiner Sicht „klar und eindeutig“ ist. Im Abfall-ABC des Landratsamts stehe: „Haare – Biotonne“.
„Verstoß gegen die Satzung“
Einem möglichen Einwand, dass die Menge an Haaren womöglich zu groß sein könnte, wenn sie aus einem Friseursalon stammen, hält Heugel schon prophylaktisch entgegen: „Für hausmüllähnliche Gewerbeabfälle (wie bei einem Friseursalon)“ gehe aus der Abfallwirtschaftssatzung hervor, dass die Nutzung des kommunalen Sammelsystems (inklusive Biotonne) „nicht nur erlaubt, sondern vorgeschrieben“ sei, „solange die Mengen nicht industriell-exzessiv sind“. Was bei einem normalen Friseursalon nicht der Fall ist. Die Weigerung, die Tonne mit den Haaren zu leeren, wertet Heugel insofern als Verstoß gegen die Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises. Für den Fall, dass seine Biotonne auch in Zukunft nicht geleert werde, droht er mit Gebührenminderung und Aufsichtsbeschwerde.
Landratsamt: Es liegt am Chip
Was sagt das Landratsamt dazu? Auf Nachfrage der HZ erklärt die Pressestelle, dass Heugels Problem nichts mit dem Wechsel des Entsorgungsunternehmens zu tun habe. Im Januar und Februar sei die Biotonne regulär geleert worden. Vergleichsweise banale Begründung des Malheurs: „Offenbar ist der Chip der Tonne seit neuestem defekt, sodass die Tonne nicht mehr geleert werden konnte.“ Mit einem Austausch des Chips lasse sich das Problem beheben.
Chip defekt? Oliver John Heugel hält diese Begründung für vorgeschoben. Seine Frau habe schließlich gesehen, dass die Biotonne stehen gelassen worden sei, weshalb er selbst noch versucht habe, den Fahrer des Müllfahrzeuges zur Rede zu stellen. Vergeblich.
Wohin jetzt mit den Haaren?
Gewundert hat sich der Friseurmeister auch über die Erläuterungen des Landratsamts zur Entsorgung von Haaren. „Grundsätzlich“, so heißt es da, „spricht nichts gegen die Entsorgung von Haaren im Biomüll. Gefärbtes Haar muss jedoch über die Restmülltonne entsorgt werden.“ Sollte es nicht möglich sein, gefärbte und ungefärbte Haare getrennt zu sammeln, wird den Friseuren nahegelegt, „die gesamten Haare über die Restmülltonne zu sorgen“.
Heugel dazu: „Jetzt habe ich die Haare meiner Kundschaft seit 20 Jahren über die Biotonne entsorgt. Das war nie ein Problem.“ Wenn die Haare nun plötzlich in den Restmüll wandern sollen, dann gibt es für ihn nur eine Konsequenz: „Dann stelle ich als nächstes einen Antrag auf Rückgabe der Biotonne.“ Das separate Sammeln der Haare und die Grundgebühr für die Biotonne könne er sich dann sparen. Und einen neuen Chip für die Tonne brauche es auch nicht.