In Lahr, Mahlberg, Herbolzheim und Lörrach wurden Coronatests berechnet, aber nicht durchgeführt Foto: Gollnow

Ein 26-Jähriger soll in Lahr und Umgebung falsche Corona-Tests abgerechnet haben. Das Amtsgericht Freiburg bestätigte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft.

Staatsanwältin Teresa Rohr warf dem 26-jährigen, in Teningen lebenden Mann mit türkischer Staatsangehörigkeit vor, im Zeitraum Februar bis Juni 2022 im Auftrag einer Emmendinger Firma vier Corona-Teststellen in Lahr, Mahlberg, Herbolzheim und Lörrach betrieben und dabei massiv überhöhte Testzahlen zur Abrechnung bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KVBW) eingereicht zu haben.

 

Gegenstand der polizeilichen Ermittlungen war ausschließlich der genannte Zeitraum, obwohl die Teststellen deutlich länger betrieben wurden. Nach Erkenntnissen der Ermittler hatten der damals 22-jährige Angeklagte und der Geschäftsführer allein in diesen Monaten rund 800 000 Euro für tatsächlich nicht erbrachte Testungen erhalten und hälftig geteilt.

Insgesamt meldete der Angeklagte knapp 100 000 Tests (Kosten pro Test: 11,22 Euro) an den Betreiber, der die Zahlen an die KVBW weiterleitete. Davon seien laut Staatsanwaltschaft mindestens 72 000 Tests nicht durchgeführt worden. Die KVBW zahlte für die eingereichten Zahlen insgesamt rund 1,12 Millionen Euro an den Betreiber, der 514 000 Euro an den Angeklagten weitergab.

Alle vier Teststellen waren bei Spielcasinos

Das Gesundheitsamt Lörrach hatte die Polizei auf die Ungereimtheiten am dortigen Standort aufmerksam gemacht. Daraufhin wurden sämtliche vier Teststellen überprüft. Zunächst stand der Firmenchef im Fokus, doch im Verlauf der Ermittlungen stellte sich schließlich heraus, dass er und der Angeklagte faktisch Geschäftspartner waren: Der Angeklagte leitete das operative Geschäft an den vier Standorten, während die Emmendinger Firma offiziell als Organisatorin auftrat.

Ein wesentlicher Teil der Verhandlung betraf die umfangreiche Ermittlungsarbeit. Zwar fanden die Beamten keine direkten Beweise, jedoch zahlreiche belastende Indizien, die letztlich für Richter Lars Petersen für eine Verurteilung ausreichten.

Petersen bescheinigte den Ermittlern eine „so wasserdichte Ausarbeitung“, wie er sie in 25 Jahren Berufserfahrung noch nicht erlebt habe. Nachgewiesen wurde unter anderem, dass vier bis sechs Mitarbeiter unmöglich die gemeldete Anzahl an Tests hätten durchführen können, dass alle vier Stationen (sämtlich bei Spielcasinos untergebracht) schlechte Standorte hatten – in Lahr wussten laut Polizei nicht einmal Anwohner von der Teststelle – und dass die weit über dem Landesdurchschnitt liegende Auslastung unglaubwürdig sei, ebenso die Tatsache, dass monatelang kein positiver Test gemeldet worden war.

Die Auswertung der Software ergab, dass ein Großteil der angeblichen Tests nicht elektronisch, sondern per Papierformular erfasst worden war. Viele dieser Unterlagen wurden nie gefunden, obwohl sie bis 2028 hätten aufbewahrt werden müssen.

Der Angeklagte gab zuerst an, sie vernichtet zu haben, später revidierte er seine Aussage und sagte, er habe diese sehr wohl eingereicht, allerdings deutlich weniger, als der Geschäftsführer bei der Kassenärztlichen Vereinigung geltend gemacht habe.

Die Familie des Angeklagten kaufte sich einen Maserati

Auch die Mobiltelefone der beiden Männer wurden ausgewertet. Der rekonstruierte Nachrichtenverkehr war dünn; laut leitendem Kriminaloberkommissar hatten beide mutmaßlich viele Spuren verwischt.

Das vorhandene Material enthielt dennoch Bemerkenswertes: So schloss der Geschäftsführer offenbar nicht durch Zählen, sondern anhand des Gewichts der Papierstapel auf die Menge der Zertifikate. In einer Whats-App-Nachricht schrieb er, er gehe „sechzig Kilo Zertifikate abholen“.

Ob der gesondert Beschuldigte vom Betrug ausdrücklich wusste, blieb unklar. Neben den vom Angeklagten betriebenen Teststellen unterhielt der Geschäftsführer sechs weitere, deren Testzahlen laut Ermittlungen unauffällig waren. Der Kommissar erklärte jedoch, es sei zumindest davon auszugehen, dass der Betreiber die Geschäftspraktiken des Angeklagten stillschweigend duldete.

Ausgewertete Nachrichten ließen diesen Schluss zu und zeigten zudem ein gespanntes Verhältnis zwischen Geschäftsführer und Angeklagtem sowie dessen Familie. So äußerte der Firmenchef abfällig: „Eigentlich will ich nicht, dass die jetzt Geld verdienen und Maserati fahren.“

Der Angeklagte habe die gesellschaftliche Notsituation ausgenutzt, so der Richter

Immer wieder stellte sich die Frage, warum ein derart umfangreicher Betrug so leicht möglich war. So wurde ein Betrag von 250 000 Euro nach nur fünf Tagen Bearbeitungszeit ausgezahlt. Richter Petersen machte in seiner Urteilsbegründung deutlich, dass während der Zeit der Pandemie oberste Prämisse gewesen sei, den Bürgern so schnell und unbürokratisch wie möglich die Möglichkeit zur gesellschaftlichen Teilhabe zu geben – das Freitesten habe dies ermöglicht. Die Verantwortung für die Testzentren sei deswegen auch Menschen wie dem Angeklagten zugebilligt worden, „denen man das normalerweise nicht zugetraut hätte.“

Der Angeklagte habe diese Situation ausgenutzt, dabei erhebliche kriminelle Energie an den Tag gelegt und sei deshalb wegen schweren Betrugs in vier Fällen zu verurteilen. Neben der Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten muss der Angeklagte auch den Betrag von rund 444 000 Euro für nicht erbrachte Leistungen zurückzahlen. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert, da die Indizienkette aus Vermutungen und Relationen den Angeklagten nicht wirklich überführt habe.

Auf der Flucht

Der Betreiber der Emmendinger Firma ist flüchtig. Er wird per Haftbefehl gesucht, nach Angaben der Staatsanwaltschaft befindet er sich im Ausland.