Der Mann, der ein Mädchen entführt und es missbrauch hat, muss für vier Jahre und neun Monate in Haft. Der Vorsitzende Richter zeichnete die Geschehnisse noch einmal nach.
Dem Großteil der Ausführungen des Richters folgte der Angeklagte mit gesenktem Blick. Auch die Zuhörer im Sitzungssaal des Freiburger Landgerichts zeigten keine Zeichen der Überraschung, als Stefan Bürgelin sein Urteil verkündete. Schließlich hatte der 31-jährige Rumäne schon am ersten Prozesstag ein Geständnis im Sinne der Anklage abgelegt. Zuvor hatten sich Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Kammer auf einen möglichen Strafrahmen geeinigt, demnach war eine Haftstrafe von mindestens drei Jahren und neun Monaten sowie höchstens vier Jahren und neun Monaten wahrscheinlich.
Der Fall hatte im vergangenen Sommer bundesweit Entsetzen ausgelöst: Die Eltern eines damals sechsjährigen Mädchen verloren ihr Kind im Trubel des Europa-Park-Bads Rulantica aus den Augen. Stunden später wurde das Mädchen in Kappel-Grafenhausen gefunden – nur mit Bikini und Badeschlappen bekleidet.
Anwalt: Eltern fühlen sich lebenslang bestraft
Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Angeklagte das Kind am 9. August 2025 entführt und missbraucht hat. Nun muss er für vier Jahre und neun Monate in Haft. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre und sechs Monate beantragt, die Nebenklage vier Jahre und neun Monate. Die Verteidigung hatte sich für eine Strafe im unteren Bereich des Strafkorridors ausgesprochen.
Thorsten Schulte-Günne, der das Mädchen als Nebenkläger vertritt, kam nach der Sitzung gegenüber der Presse zu einem differenzierten Fazit. Man habe bei Strafverfahren eben strafrechtliche Maßstäbe, die menschlichen Maßstäben manchmal nicht gerecht werden. Die Eltern, die bei der Urteilsverkündung nicht anwesend waren, hätten sich mindestens lebenslang gewünscht. Es sei ihnen aber bewusst, dass dies nicht möglich sei. Die Familie fühle sich gleichwohl lebenslang bestraft.
In seiner Urteilsbegründung zeichnete Bürgelin die Geschehnisse des 9. Augusts noch einmal nach. Der Angeklagte habe dem Mädchen angeboten, ihm auf der Suche nach den Eltern zu helfen – es dann aber aus dem Bad und in Richtung Niederwald gelockt. Dort habe er Kokain konsumiert und das Kind aufgefordert, es ihm gleich zu tun – „vermutlich in der Absicht, die Geschädigte gefügig zu machen oder wach zu halten“, so Bürgelin. Sie habe nur so getan, als würde sie die Droge nehmen, dennoch hatte sie laut medizinischem Gutachten Spuren des Kokains im Blut.
Anschließend missbrauchte der Angeklagte das Mädchen auf dem Grünstreifen eines Maisfelds. Der Richter zeichnete nach, wie der Angeklagte das Kind küsste, streichelte und zu expliziten Handlungen bewegen wollte. Sie habe mehrere Male deutlich gemacht, dass sie das alles nicht wolle. Der Mann habe gewusst, dass er sich alleine mit dem Opfer an einem für es unbekannten Ort befand. Später habe er das Kind in ein Gebüsch geworfen und sei geflohen. Dabei erlitt das Mädchen Schürfwunden und Kratzspuren.
Trotz Alkohol und Kokain voll schuldfähig
Bei der Tat sei der 31-Jährige alkokol- und kokainbedingt enthemmt gewesen, allerdings voll schuldfähig und „insbesondere in seiner Steuerungsfähigkeit nicht erheblich beeinträchtigt“, so Bürgelin. Für den Angeklagten vorhersehbar leide das Mädchen erheblich unter der Tat und deren Folgen.
Das einst lebensfrohe und zutrauliche Kind begegne der Umwelt nun „mit ausgeprägter Ängstlichkeit und einem Verlust kindlicher Unbeschwertheit“, so der Richter. Die Eltern seien seitdem in ihrer Lebensführung massiv beeinträchtigt. Der Vater sei arbeitsunfähig, habe seine Arbeitsstelle verloren, die Familie habe existenzielle finanzielle Sorgen. „Es ist eine ganz, ganz heftige Tat“, so Bürgelin.
Zugunsten des Angeklagten nannte er unter anderem dessen Geständnis und die von ihm gezeigte Reue, außerdem habe er an der Verhandlung kooperativ mitgewirkt. Zudem habe er eher geringfügige, aber keine einschlägigen Vorstrafen vorzuweisen.
Richter: Polizei hat sehr sorgfältig ermittelt
Zu Beginn sei es schwer gewesen, einen Strafrahmen zu finden, erklärte der Vorsitzende Richter. Das habe daran gelegen, dass es keine vergleichbaren Fälle gebe. Sexueller Missbrauch komme eher im nahen Umfeld vor – dort, wo Täter Zugang zu Kindern haben, etwa in Sportvereinen, Kirchen, Familien oder im Bekanntenkreis.
Im Kontext des Falles war in den vergangenen Wochen auch Kritik an der Polizei laut geworden. Diese habe laut Bürgelin aber sehr sorgfältig ermittelt. So betonte er etwa, dass der Angeklagte nach seiner Flucht in sein Heimatland Rumänien recht schnell gefasst wurde. In der Vergangenheit hatte es unterschiedliche Aussagen darüber gegeben, ob beim Notruf durch die Frau des Zeugen, der das Mädchen fand, schon von einem Missbrauchsverdacht die Rede war. Das ließe sich nicht mehr sicher feststellen, so der Richter.
Das Urteil wird erst durch Ablauf der Rechtsmittelfrist am Mittwoch, 11. März, rechtskräftig.
Haft in Rumänien?
In der Strafvollstreckung gibt es eine sogenannte Halbstrafenregelung. Demnach kann ein Straftäter unter bestimmten Umständen nach Verbüßung der Hälfte seine Strafe in Deutschland an sein Heimatland ausgeliefert werden, wo der Rest der Strafe vollstreckt wird. Das steht unter der Zusage des Heimatlandes.