Um Szenen einer Ehe ging es bei einem Strafprozess im Nebengebäude des Hechinger Amtsgerichtes. Foto: Rapthel-Kieser

Nach drei Stunden Verhandlung stellte das Amtsgericht Hechingen das Strafverfahren wegen Körperverletzung gegen einen gebürtigen Sarden ein und verhängte lediglich eine Geldauflage.

Denn in den drei Verhandlungsstunden waren die sechs Anklagepunkte der Körperverletzung – die häusliche Gewalt – die der junge Staatsanwalt zu Beginn als Vorwürfe verlesen hatte, zu zwei Taten dahingeschmolzen. Bei denen bezweifelte der Richter dann aber die „Erheblichkeitsschwelle“ und schlug die Einstellung des Verfahrens vor.

 

Zuvor hatte das Ehepaar, er ein gebürtiger Sarde und 40 Jahre alt, sie eine 39-jährige Kolumbianerin, die mittlerweile im Frauenhaus lebt, die bewegten Szenen ihrer Ehe geschildert. Eine Dolmetscherin übersetzte jeweils aus dem Spanischen, der Sprache, die beide beherrschen. Das Paar hatte zeitweise in Kolumbien und auch in Sardinien gelebt. Zum Zeitpunkt der Taten aber mit seiner mittlerweile achtjährigen Tochter in einer Wohnung in Burladingen.

„Es hat zwischen uns nicht funktioniert“

Mehrfach soll er sie, so schilderte der Staatsanwalt aus den Ermittlungsakten die Taten aus den Jahren 2022 und 2023, am Hals gepackt und gegen Türen und Wände gedrückt haben. Bei einem Streit, als sie gerade die Wohnung saugte, habe er sie am Handgelenk verletzt. Einmal, als sie auf dem niedrigen Kinderbett saß, habe er sie im Streit grob an den Haaren zu sich hinaufgezogen, danach hatte sie minutenlang geweint. Ein andermal soll er sie auf den Oberarm geschlagen haben, später bemerkte sie eine Prellung. Kein Arzt hat aber je Verletzungen am Hals oder die Prellung am Oberarm dokumentiert.

Außerdem hatte er zwei Kameras in der Wohnung angebracht, sie hatte zuerst zugestimmt, fühlte sich dann aber überwacht, betonte die Rechtsanwältin der Nebenklägerin. Der 40-Jährige stritt ab, jemals gegen seine Frau tätlich geworden zu sein. Laut sei er geworden, das sei aber doch keine psychische Gewalt, wie sie ihm jetzt vorgeworfen werde.

Er räumte aber auch ein: „Es hat zwischen uns nicht funktioniert.“ Nie habe er sich träumen lassen, dass seine Ehe einmal so enden, dass er deswegen vor Gericht gestellt werde, führte er aus. Ihm sei es immer darum gegangen, die Familie zusammenzuhalten und gut für sie zu sorgen. Jetzt sei er finanziell am Ende, schilderte er unter Tränen. Der Streit drehte sich vor allem darum, dass die Ehefrau nach der Geburt ihrer Tochter mit ihrem Mann nicht mehr intim werden wollte. Immer wieder fragte er sie nach dem Grund. „Ich glaube, sie wollte nicht mehr schwanger werden“, vermutete der Angeklagte über seine katholische und sehr religiöse Frau.

1 200 Euro an die Caritas

Die konnte sich an einige der Taten die ihrem Mann vor Gericht zur Last gelegt wurden, nicht mehr so gut erinnern, auch nicht, ob und wie lange sie danach jeweils Schmerzen gehabt hatte. Ihr Handgelenk habe sie sich am Staubsauger verletzt, als beide um das Gerät rangelten, sagte sie in ihrer Vernehmung aus. Inzwischen teilen sich beide das Sorgerecht, er darf seine Tochter an zwei Wochenenden im Monat zu sich holen. Zusammenleben mit ihrem Mann wollte sie aber nicht mehr, stellte sie klar.

Ob sie denn wolle, dass er ihren Mann bestrafe, fragte der Amtsrichter die betroffene Zeugin, die darauf gleich in Tränen ausbrach. Einig war sich das Paar nur in einer Sache: Beide wollten vermeiden, dass ihre Tochter als Zeugin vor Gericht aussagen muss.

Das aber hatten Richter und Staatsanwalt in Erwägung gezogen, um die am Ende verbliebenen zwei Gewalt-Vorwürfe aufzuklären. „Damals war meine Tochter fünf. Was soll das bringen? Sie ist jetzt schon verhaltensauffällig“, gab der Vater zu bedenken. Letztlich akzeptierte er eine Geldauflage in Höhe von 1200 Euro, die er in neun Monatsraten an die Caritas abstottern soll.