Ein Bauantrag liegt dem Gemeinderat nun vor. Doch die Arbeiten haben schon begonnen. (Symbolfoto) Foto: Marco2811 – stock.adobe.com

Obwohl der Gemeinderat Gütenbach noch nicht darüber beschlossen hatte, war bereits mit dem Bau begonnen worden. Ist das rechtens?

„Dieser Bauantrag ist eine absolute Frechheit, vor allem, wenn man bedenkt, dass der Antragsteller seine Bachelor-Thesis in Baurecht verfasst hat“, ereiferte sich Lorenz Wiehl in der Sitzung des Gemeinderates über den einzigen vorliegenden Bauantrag.

 

Dabei ging es um elf eigentlich dringend benötigte Parkplätze in der Kirchstraße. Der Knackpunkt war allerdings, dass mit dem Bau bereits begonnen worden war, wiewohl die Grenze von 50 Quadratmetern für Verfahrensfreiheit deutlich überschritten ist. „Wofür legt man uns eigentlich überhaupt noch Bauanträge vor“, polterte Wiehl weiter.

Die bereits begonnenen Abgrabungen seien theoretisch verfahrensfrei, allerdings sei dabei die vorgegebene Abgrabungstiefe von zwei Metern ebenfalls zum Teil deutlich überschritten, wie auch Janina Wursthorn festgestellt hatte. „Muss da nichts zur Hangsicherung unternommen werden?“, fragte sie nach.

Zudem wünsche sie sich einen wasserdurchlässigen Belag. Bürgermeisterin Lisa Hengstler verdeutlichte, dass der Bauherr gegenüber dem Landratsamt einen „Standsicherheitsnachweis“ erbringen müsse. Rasengittersteine als Belag könne man einfordern. Wursthorn erklärte, das sei keine Böswilligkeit, allerdings wolle man eine Gefährdung anderer definitiv ausschließen. Auch Manuel Scherzinger machte sich für einen wasserdurchlässigen Belag stark.

Er betonte einerseits, dass gerade im Innenbereich Parkplätze durchaus wichtig seien, allerdings müsse man sich an das Baurecht halten, daher sei die Genehmigungsbehörde auf jeden Fall über den frühzeitigen Beginn zu unterrichten. Man beschloss bei einer Gegenstimme, dem Antrag zuzustimmen, unter der Vorgabe, die zu tief gehenden Grabungen wieder auf den erlaubten Stand zu bringen und einen wasserdurchlässigen Belag aufzubringen.

Außerdem werde die Baurechtsbehörde über den frühzeitigen Baubeginn und die zu tiefe Abgrabung unterrichtet.