Die Burg gehört der Hohenzollern-Familie. Ein weit 100 Jahren dauernder Streit über weitere exklusive Eigentumsfragen wurde nun durch die Gründung einer Stiftung beigelegt. Foto: Pixabay

Die „Stiftung Hohenzollerischer Kunstbesitz“ beendet einen 100-jährigen Rechtsstreit zwischen der Hochadelsfamilie Hohenzollern und der öffentlichen Hand.

Das wird die Einwohner der Zollernalb freuen. Endlich tritt Hohenzollern – der Namensgeber für den Landkreis – wieder ins kulturelle Rampenlicht der deutschen Museen und öffentlich zugänglichen Bauten.

 

Denn nun wird die „Stiftung Hohenzollerischer Kunstbesitz“ gegründet. Sie ergänzt die beiden bereits bestehenden Stiftungen Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg und sowie Stiftung Preußischer Kulturbesitz. Stiftungssitz ist unter anderem die Zollerburg. Damit endet ein über 100-jähriger Rechtsstreit zwischen dem „Haus Hohenzollern“ – also der Familie des letzten deutschen Kaisers Wilhelm II. – und dem deutschen Staat.

Verlorener Erster Weltkrieg war der Auslöser

Über diesen Vorgang berichtet unter anderem die Bundesregierung mit einer Pressemitteilung. Kern des Streits waren die eigentumsrechtlichen Folgen der Enteignung des deutschen Kaiserhauses durch die Weimarer Republik nach dem verlorenen Ersten Weltkrieg.

Bis dahin lebten die Deutschen bekanntlich in einem Kaiserreich, Wilhelm II. war ein Staatsorgan, die Trennung zwischen Staat und Kaiserfamilie war unscharf.

Kaiserfamilie wurde vom Staat enteignet

Der Kaiserfamilie wurde durchaus eine Mitschuld an dem für Deutschland verheerend ausgegangenen Krieg angelastet, und so wurde Kaiser Wilhelm II. enteignet, nachdem er abgedankt hatte. Damit fielen viele Schlösser und Kunstgegenstände, die einst vom Kaiserhaus erworben worden waren, nun an den Nachfolgestaat, also die Weimarer Republik. Die Frage, wie die Familie dafür entschädigt werden soll, führte von 1925 an zu einem Rechtsstreit, der bis heute andauerte.

Enteignungen auch nach dem Zweiten Weltkrieg

Dass nach der Nazi-Herrschaft dann mit der Bundesrepublik gleich noch mal eine neue Staatsform geschaffen wurde und preußischer Besitz im Osten enteignet wurde, machte die Sache nicht einfacher. Mit der Einigung auf die neue Stiftung ist nun aber alles geklärt. Georg Friedrich Prinz von Preußen verzichtet nun auf die Rückgabe- und Entschädigungsforderungen.

Mehrzahl der Streitgegenstände sind in Berlin ausgestellt

Hauptsächlich betrifft diese Regelung Immobilien und Kunstgegenstände in Berlin und Umgebung. Viele öffentliche Museen und öffentlich zugängliche Schlösser dort stellen wertvolle Stücke aus, für die die Eigentumsfrage nun geklärt ist. Beispiele sind ein Bild von Lukas Cranach vom Kurfürst Joachim I. von Brandenburg , das im öffentlich zugänglichen Jagdschloss Grunewald ausgestellt wird.

Burg Hohenzollern ist von Einigung nicht betroffen

Eigentümer ist Georg Friedrich Prinz von Preußen, Besitzer aber ist die Stiftung Preußische Schlösse und Gärten Berlin-Brandenburg.

Für die Burg Hohenzollern dürfte die Einigung keine großen Auswirkungen haben. Das Bauwerk ist bereits im Privatbesitz des Sigmaringer und des Berliner Familienzweigs. Damit dürfte auch unstrittig sein, dass die Ausstellungsstücke dort nicht Thema des Rechtsstreits waren. Prinz Georg Friedrich von Preußen hat laut der Pressemitteilung betont, dass es immer sein Ziel gewesen sei, das hohenzollerische Kulturerbe öffentlich zugänglich zu machen. Die nun gefundene Regelung sei eine hervorragende Basis für die Partnerschaft mit den staatlichen Kulturstiftungen.

Hohenzollern hat keine Mehrheit im Stiftungsrat

Im Vorstand über die neue Stiftung Hohenzollernscher Kunstbesitz besteht aus der der Präsidentin der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und der Präsidentin des Deutschen Historischen Museum. Er wird von einem Stiftungsrat überwacht, in dem zu einem Drittel das Haus Hohenzollern vertreten ist, zwei Drittel sind Vertreter der öffentlichen Hand.