Die Fotos zeigen wie es vor der Vermietung an das Landratsamt ausgesehen hat. Foto: Wolff

Elfi Engisch vermietete ihr Haus an das Landratsamt, damit dort Flüchtlinge unterkommen können. Doch zum Ende des Mietvertrags bleibt ein zerrüttetes Verhältnis zurück – samt Schäden, Streit und drohenden rechtlichen Schritten.

Das Haus von Elfi Engisch in Epfendorf war einst eine ideale Lösung für das Landratsamt Rottweil, um dort Geflüchtete unterzubringen. Acht Jahre später liegt der Glanz von damals in Trümmern, und die Fronten zwischen den Vermietern und der Behörde sind verhärtet.

 

Engisch erinnert sich noch genau an den Beginn des Mietverhältnisses im Februar 2016. „Das Haus war in einwandfreiem Zustand und frisch renoviert.“ Fotos, die laut Zeitstempel zwei Tage vor der Übergabe erstellt wurden, zeigen: Die Räume waren renoviert, neue Böden verlegt und die Wände frisch gestrichen. Zudem seien die Elektrik komplett neu verdrahtet sowie Steckdosen und Schalter erneuert worden, teilt Engisch unserer Redaktion mit.

Für 5,40 Euro pro Quadratmeter – zuzüglich eines Zuschlags von einem Euro für die erhöhte Belegung – wurde das dreistöckige Gebäude an das Landratsamt vermietet. Rund 250 Quadratmeter auf denen bis zu 40 Flüchtlinge gleichzeitig untergebracht wurden.

Fehlendes Heizöl sorgt für großen Schaden

Doch was einst gut begann, endete nun mit Problemen: „Nach dem Abgang des Landratsamtes ist uns ein Scherbenhaufen hinterlassen worden,“ sagt Engisch heute. Den ersten großen Schaden gab es bereits ein Jahr nach Mietstart, als die Wasserleitungen im Winter bei Minusgraden geplatzt sind – trotz eines Hinweises der Hauseigentümerin. Der Grund: Das Heizöl war leer, wodurch das Haus, das zu dieser Zeit nicht bewohnt war, nicht ausreichend beheizt wurde.

Viele Leitungen mussten nach dem Wasserrohrbruch erneuert werden. Foto: Wolff

„Es ist richtig, dass das Heizöl in dieser Heizperiode ausging“, erklärt Andrea Schmider, Pressesprecherin des Landkreises Rottweil. Allerdings sei jener Teil des Schadens, der nicht von der Gebäudeversicherung abgedeckt war, behoben beziehungsweise erstattet worden. „Unnötige Kosten, wenn auf das Haus geachtet worden wäre“, kritisiert Engisch.

„Es wurde nicht aufgepasst“

Im weiteren Verlauf wurden ein Kellerraum und die Garage – beide vom Mietvertrag ausgenommen – durch die Bewohner der Unterkunft genutzt. Außerdem seien Türen und Fenster laut Engisch eingeschlagen worden.

„Nachdem wir festgestellt hatten, dass Bewohnende die nicht von uns angemietete Garage offensichtlich nutzten, haben wir unverzüglich das Schloss ausgetauscht“, schreibt Schmider in ihrer Stellungnahme und ergänzt, dass alle angemieteten Objekte über die gesamte Mietdauer von Hausmeistern des Amtes für Aufnahme und Integration betreut werden, um die laufende Instandhaltung zu gewährleisten.

In der nicht angemieteten Garage stand neben den Fahrrädern auch ein herrenloses Auto. Foto: Wolff

Die Hauseigentümerin bezweifelt dies jedoch stark, denn im Heizungsraum habe sich das Wasser zentimeterhoch gestaut, weil der Abfluss verstopft war. „Das hätte der Hausmeister kontrollieren müssen, aber das ist nicht passiert.“

Besichtigungstermin offenbart die Schäden

„Während des Mietverhältnisses war die Zusammenarbeit mit dem Landratsamt eigentlich gut“, gesteht Engisch. Doch zum Ende des Vertrags sei es schwierig geworden. Eine geplante Mieterhöhung lehnte das Landratsamt ab.

Bei einem Besichtigungstermin zum Vertragsende sei dann der ganze „Scherbenhaufen“ zum Vorschein gekommen. Die Böden waren teils zerrissen und zerstört, die drei Küchen, die sich laut Engisch zum Mietbeginn in einem neuwertigen Zustand befanden hatten, zerstört, und auch die Bäder, Toiletten und Wände seien in einem sehr schlechten Zustand gewesen.

Vorher und Nachher Vergleich der Waschküche. Unten vor der Vermietung an das Landratsamt und oben nach der Rückgabe des Gebäudes. Foto: Wolff

Teilweise seien die Schäden durch das Landratsamt behoben worden. „Vom Landratsamt wurden vor Auszug drei defekte Toiletten ersetzt. Ebenso drei Türen, die aufgebrochen waren. Hier sind jedoch umfangreiche Nacharbeiten erforderlich“, erklärt die Vermieterin. Zudem seien die drei zerstörten Küchen ersetzt worden: „Durch drei einfache Küchenzeilen, die nicht passen und den vorherigen Küchen in keinster Weise entsprachen“, bemängelt Engisch.

Übergabe ohne ein Übergabeprotokoll

Besonders gestört hat sie auch die „Abgehobenheit und Arroganz vom Landratsamt“, die sich auch am Ende gezeigt habe, als das Landratsamt nicht willens gewesen sei, ein Übergabeprotokoll mit aufgelisteten Mängeln zu unterschreiben. Schmider bestätigt: „Es ist richtig, dass der Übergabetermin nicht so verlief wie von den Vertragsparteien erhofft. Wir sehen unsere vertraglichen Verpflichtungen als erfüllt an. Der Vermieterin steht es selbstverständlich frei, den Rechtsweg einzuschlagen.“

„Auf solche Mieter ist gepfiffen, die brauchen wir nicht“ so Engisch. Es sei viel versprochen aber nichts gemacht worden, heißt es weiter. Das Landratsamt Rottweil bewertet die Situation anders. „Vermieter und Vermieterinnen erhalten immer einen finanziellen Zuschlag für erhöhte Abnutzung und Renovierung, der auch so in den Mietverträgen vereinbart ist“, erklärt Schmider wiederum.

Landratsamt erkennt die Forderungen nicht an

Einen solchen Zuschlag bekam auch Engisch, und zwar im Rahmen einer größeren Einmalzahlung zum Mietbeginn zusätzlich zum Mietzuschlag für die erhöhte Belegung. Auf ein Schreiben von Engisch, in dem diese auf die Schäden eingeht, antwortet ein Amtsleiter: „Wir anerkennen keinerlei ihrer Forderungen, nachdem diese für uns nicht nachvollziehbar sind.“ Weiter führt er aus, dass das Objekt aus Sicht des Landratsamtes ordnungsgemäß übergeben und alle vertraglichen Pflichten erfüllt worden seien.

Im Obergeschoss zeigte sich bei den Renovierungsarbeiten ein Graffiti unter der Tapete. Foto: Wolff

Die Schäden und die damit verbundenen Kosten seien jedoch nicht das einzige Belastende. Durch den Zustand des Hauses könne dies aktuell nicht vermietet werden, wodurch jegliche Mieteinnahmen fehlen, zudem kritisiert die Eigentümerin: „So wird mit öffentlichen Geldern umgegangen.“ Für die Zukunft zeigt sich Engisch entschlossen: „Wenn das Landratsamt die Schäden nicht behebt oder den Schadensersatz leistet, werde ich vor Gericht gehen.“

Warum wurde die Unterkunft aufgegeben?

Auf die Frage, warum die Unterkunft aufgegeben wurde, während neue Unterkünfte gesucht werden, antwortet das Landratsamt: „Wir haben bereits Ende 2023 beschlossen, das Objekt perspektivisch nicht weiter zu nutzen, da es sich in einem Renovierungsstau befand.“ Engisch hingegen vermutet, dass die von ihr geplante Mietanpassung der eigentliche Grund sei.

Zudem beschreibt Schmider in der Stellungnahme: „Wir haben als Landkreis fast 50 verschiedene Objekte für die Unterbringung von Geflüchteten angemietet, die von unseren Hausmeistern betreut werden. Einen Dissens wie im vorliegenden Fall gab und gibt es bei keinem dieser Objekte.“