Wenn der Gemeinderat dem Beschluss zustimmt, kann das ehemalige Offizierskasino an der Richthofenstraße in Villingen schon bald gekauft werden. Foto: Marc Eich

Die Stadt ändert ihre Pläne im Oberen Brühl in Villingen und möchte das alte Offizierskasino verkaufen. Die Nutzungsmöglichkeiten sollen eingeschränkt sein – möglich wären beispielsweise Gastrobetriebe.

Die Arbeiten für das neue Verwaltungszentrum auf dem ehemaligen Kasernen-Areal Oberer Brühl schreiten kräftig voran, nun plant die Stadtverwaltung eine Änderung der bisherigen Nachnutzungsstrategie für das denkmalgeschützte Offizierskasino der ehemaligen Mangin-Kaserne.

 

Eigentlich sollte das Gebäude an der Richthofenstraße laut einem Beschluss des Gemeinderats aus dem Jahr 2020 ursprünglich für eine Verwaltungsnutzung, konkret als Standesamt, vorgesehen werden. Doch jetzt steht ein Verkauf im Raum.

Der Grund: Da die Stadtverwaltung mittlerweile keine zwingende Notwendigkeit mehr für eine eigene Nutzung sieht, soll das Objekt durch ein Ausschreibungsverfahren mit Fokus auf die Konzeptqualität veräußert werden. In diesem Verfahren wird der Kaufpreis eine untergeordnete Rolle spielen, stattdessen sollen qualitative Kriterien entscheiden, heißt es in der Vorlage für die Stadträte. Verpflichtend seien dabei die Umsetzung der Mindestvorgaben hinsichtlich der zukünftigen Nutzung, der Denkmalschutzauflagen sowie der energetischen Standards.

Büros, soziale Einrichtungen oder Gastro

Die Stadtverwaltung hat zu der Zukunft des Gebäudes recht genaue Vorstellungen. Zulässig sind nach Angaben des zuständigen Amtes demnach ein Geschäfts- und Bürogebäude für Dienstleistungsbetriebe und freie Berufe, soziale und kulturelle Einrichtungen oder Gastronomiebetriebe.

Darüber hinaus wird eine hohe Energieeffizienz nach KfW-Standard sowie der Anschluss an das kalte Nahwärmenetz gefordert. Die geplanten Konzepte werden nach verschiedenen Kriterien bewertet, darunter die Nutzungsidee, die architektonische Qualität, die Nachhaltigkeit und die Mobilitätskonzepte, heißt es in der Vorlage.

Denkmalschutz sorgt für Einschränkung

Eine deutliche Einschränkung gibt es bei der Immobilie: Aufgrund der Denkmaleigenschaft des Gebäudes sowie des umliegenden Gartens sind größere bauliche Eingriffe allerdings nicht möglich. Um sicherzustellen, dass die Sanierungsziele der Stadt eingehalten werden, soll der Käufer vertraglich zur Durchführung und Umsetzung entsprechender Maßnahmen verpflichtet werden. Eine Förderung im Rahmen der städtebaulichen Sanierung ist grundsätzlich denkbar, sofern die erforderlichen Bedingungen erfüllt sind.

Und wie geht es weiter? In den Ausschüssen am Dienstag und Mittwoch kommt es zunächst zu einer Vorberatung der Stadträte, der Gemeinderat soll dann am 12. Februar entscheiden, ob das ehemalige Offizierskasino tatsächlich zum Verkauf freigegeben wird.

Der Gemeinderat hat das letzte Wort

Anschließend wird die Stadtverwaltung die Ausschreibungsunterlagen finalisieren und das Verfahren zur Interessensbekundung einleiten. Was folgt, ist eine interne Vorprüfung der eingereichten Konzepte, bei der auch externe Fachleute hinzugezogen werden könnten. Die endgültige Vergabeentscheidung wird aber letztlich im Gemeinderat getroffen, heißt es seitens der Stadtverwaltung.