Das Selbstbestimmungsgesetz erleichtert es Menschen, Geschlechtseintrag und Vornamen zu wechseln. Davon haben auch in Lahr einige Personen Gebrauch gemacht.
Zum 1. November 2024 ist das Transsexuellengesetz durch das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) ersetzt worden. Es heißt so, da eine Person nun selbst entscheiden kann, welcher Geschlechtseintrag für sie der richtige ist. Davor mussten Menschen, die ihr Geschlecht ändern wollten, zwei psychiatrische Gutachten einholen und die Entscheidung eines Gerichts abwarten. Das Verfahren war mit intimen Fragen und hohen Kosten verbunden. Nun reicht eine Selbstauskunft beim örtlichen Standesamt aus, um Vornamen und Personenstand zu ändern.
Die Befürworter des SBGG sind überzeugt, dass es einen großen Teil dazu beiträgt, die Diskriminierung von transgeschlechtlichen Menschen zu beenden und damit die persönliche Freiheit aller Menschen zu stärken. Dagegen monieren Kritiker, dass es nun zu einfach gemacht wird, den Geschlechtseintrag zu ändern – und sehen Gefahren gerade für Kinder und Jugendliche: Das SBGG setze eine sexuelle Selbstbestimmtheit voraus, die die meisten Minderjährigen noch nicht hätten. Kritiker befürchten auch, dass sich Gefahren für Frauen ergeben könnten, wenn Männer ihren Geschlechtseintrag auf „weiblich“ ändern und so Zutritt zu Frauenräumen erhalten. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Wie fällt die Bilanz in Lahr nach einem Jahr Selbstbestimmungsge-setz aus?
Laut der Stadt haben am Lahrer Standesamt 15 Personen eine Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens nach dem SBGG abgegeben. Demnach gab es fünf Änderungswünsche von männlich zu weiblich, sechs von weiblich zu männlich, zwei zu „ohne Geschlecht“ und zwei zu „divers“. Die jüngste Person, die in Lahr ihren Geschlechtseintrag seit dem 1. November 2024 hat ändern lassen, war 17, die älteste 65 Jahre alt.
Wie läuft das in Lahr ab?
Im Grunde braucht es lediglich die Abgabe einer Erklärung beim Standesamt, die drei Monate zuvor angemeldet werden muss. „Diese Zeit soll dazu dienen, dass sich die Personen den beabsichtigten Schritt überlegen und sich die Bedeutung der Änderungserklärung verdeutlichen“, so die Verwaltung. Nach dieser Frist muss die Erklärung über den neuen Geschlechtseintrag und den neuen Vornamen persönlich beim Standesamt abgegeben werden – das ist alles. „Ist die Person in Lahr geboren, können wir die Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags direkt in das Geburtenregister eintragen und beurkunden. Ist die Person in einem anderen Ort geboren, wird eine beglaubigte Abschrift an das zuständige Geburtsstandesamt verschickt“, teilt die Stadt mit. Bei Kindern von fünf bis 13 Jahren müssen die Sorgeberechtigten die Erklärung beim Standesamt abgeben. Das Kind muss aber anwesend sein und zustimmen. Jugendliche von 14 bis 17 Jahre können die Erklärung selbst abgeben, benötigen aber die schriftliche Zustimmung der Sorgeberechtigten. Sie kann durch das Familiengericht ersetzt werden, wenn die Eltern nicht einverstanden sind.
Hat das Lahrer Standesamt solche Anträge in den vergangenen zwölf Monaten auch abgelehnt?
Nein, so die Antwort der Stadt. Jeder, der seinen Geschlechtseintrag ändern wollte, durfte das auch tun. Tatsächlich lehnen bundesweit die Standesämter solche Erklärungen nur selten ab. Wenn sie das überhaupt mal tun, dann zum Beispiel, da Antragsteller ihre Frist verstreichen ließen, die neuen Vornamen nicht zum geänderten Geschlechtseintrag passten, nicht zulässige Sonderzeichen enthielten oder weil die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters fehlte.
Was für Gebühren werden in Lahr fällig?
Eine Erklärung zur Namensführung kostet nach der Landesgebührenordnung 40 Euro, teilt die Stadt mit. Dies beinhalte eine Erklärung nach dem SBGG, aber auch jede andere Erklärung zur Namensänderung, etwa eine Wiederannahme des Geburtsnamens nach Auflösung einer Ehe.
15 Änderungen des Geschlechtseintrags in Lahr in einem Jahr: Ist das viel oder wenig im Vergleich zu anderen Städten?
Die meisten Anträge wurden in Berlin beurkundet, hier ließen rund 2400 Menschen ihren Geschlechtseintrag ändern, wie zuerst die „Welt“ berichtet hat. In Hamburg wurden demnach rund 900 Änderungen wirksam, in München und Köln je knapp 700. In Frankfurt entschieden sich gut 440 Menschen für ein anderes Geschlecht, in Düsseldorf 300. Die meisten Änderungen im Verhältnis zur Einwohnerzahl wurden in Leipzig vollzogen. Dort gab es mit mehr als 900 erfolgreichen Anträgen 151 Änderungen pro 100 000 Einwohner, gefolgt von Hannover (98) und Bonn (86). In Lahr waren es – statistisch gesehen – lediglich 30 pro 100 000 Einwohner. In Freiburg hatten allein bis Juni 142 Personen eine Änderung des Geschlechtseintrags beantragt.
Bundesweiter Trend
Seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes vor einem Jahr haben mehr als 11 000 Personen in den größten deutschen Städten ihren Geschlechtseintrag ändern lassen. Das zeigt eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) unter den 20 größten Städten und Landeshauptstädten in Deutschland, über die zuerst die „Welt“ berichtet hat. Aus den Rückmeldungen auf die Umfrage habe sich ein leichter Trend ablesen lassen, dass vormals weibliche Personen häufiger ihren Geschlechtseintrag ändern lassen. Am häufigsten kam demnach der Wechsel von weiblich zu männlich vor. Seltener ließen Menschen ihren Eintrag dagegen zu „divers“ oder „ohne Eintrag“ ändern.