Der Gutacher Gemeinderat beschäftigte sich mit mehreren Baugesuchen und einer Flächennutzungsplanänderung. Foto: Gemeinde Gutach

Gutachs Gemeinderat stimmte dem Bau eines 12-Meter-Tanks zur Brandsicherung zu, lehnte aber die nachträgliche Erweiterung eines Carports am Sonnenberg ab.

Der Gutacher Gemeinderat hatte am Mittwochabend mehrere planerische und baurechtliche Entscheidungen auf der Tagesordnung.

 

Einstimmig bestätigten die Ratsmitglieder die Änderungen des Flächennutzungsplans für die Bereiche Kreuzberg II, Hechtsberg, Kinzigvorland und Martinshof. Da die Gemeinde mit der Stadt Hausach eine Verwaltungsgemeinschaft bildet, sind alle Änderungen und Fortführungen des Plans von dem gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Hausach-Gutach zu beraten und zu beschließen.

Flächen wurden praktisch getauscht

Konkret geht es bei den Änderungen um die Ausweisung einer neuen Wohnbaufläche am Kreuzberg II. Damit die Erweiterung ohne zusätzlichen Flächenverbrauch möglich bleibt, sollen die bislang im Plan verzeichneten Wohnbauflächen am Hechtsberg und im Kinzigvorland herausgenommen werden. Sie sind nun wieder als Grünflächen vorgesehen.

Der Hechtsberg kann wegen immissionsschutzrechtlicher Vorgaben nicht mehr entwickelt werden, das Kinzigvorland liegt vollständig in einem Überschwemmungsgebiet und scheidet daher ebenfalls aus. Durch diesen Flächentausch ist kein zusätzlicher Bedarf an neuen Bauflächen nachzuweisen, wie im Rat erklärt wurde.

Ein Bauantrag sorgt für Diskussionen im Rat

Ebenfalls Zustimmung fand der Bau eines großen Sprinklertanks mit Pumpenhaus auf einem Grundstück an der Hornberger Straße 18. Der Behälter soll eine Höhe von mehr als zwölf Metern und ein Nutzvolumen von 1163 Kubikmetern haben. Er soll der betrieblichen Brandschutzsicherung dienen. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Hohweg Teil II“. Aus Sicht der Verwaltung steht es im Einklang mit allen baurechtlichen Vorgaben. Der Gemeinderat gab deshalb einstimmig sein Einvernehmen.

Jörg Wöhrle (SPD) wollte wissen, ob es auch möglich wäre an den Tank einen Anschluss für die Feuerwehr zu bauen, da es vor allem im Sommer sinnvoll wäre, solch eine Reserve zu haben. Seine Ratskollegen verneinten: Das Unternehmen hätte die rechtliche Vorgabe, eine Sprinkleranlage einzurichten. Es handle sich dabei um ein geschlossenes System, in das nicht von außen eingegriffen werden könne.

Kontroverser verlief der zweite Bauantrag: Eine bereits umgesetzte Erweiterung eines Carports und der Aufbau einer Terrassenüberdachung am Sonnenberg beschäftigte das Gremium erneut. Während das Baurechtsamt erklärte, dass baurechtlich keine Versagungsgründe vorlägen (siehe Info), blieb der Gemeinderat bei seiner Einschätzung aus der Oktobersitzung: Das Vorhaben wurde daher erneut abgelehnt. Ausschlaggebend war für mehrere Ratsmitglieder, dass der Bauherr ohne vorherige Genehmigung Fakten geschaffen hatte.

Innenausbau für das Bauhoffahrzeug vergeben

Außerdem befasste sich der Gemeinderat mit der Auftragsvergabe für den Innenausbau eines Bauhoffahrzeugs. „Der in Auftrag gegebene Transporter für den Bauhof wird voraussichtlich noch in diesem Jahr ausgeliefert. Zum sicheren Transport von Werkzeug und Material muss noch eine Fahrzeugeinrichtung beauftragt werden. Hierzu hat der Bauhof bei zwei Anbietern eine Angebotsabfrage durchgeführt“, heißt es in der Sitzungsvorlage.

Die Firma Reca Norm liegt bei rund 11 650 Euro, die Firma Sitrafa-Sortimo bei rund 8850 Euro. Reca Norm überzeugte Bauhofleiter und Gemeindratsmitglied Björn Welke (FWV) unter anderem durch eine ausführliche Beratung, die Präsentation eines Vorführfahrzeugs sowie den Service, das Fahrzeug selbst abzuholen und nach dem Umbau zurückzubringen.

Hauptamtsleiter Alexander Kutzner bestätigte dem Rat, dass in diesem Fall rechtlich keine Befangenheit herrsche. Das Gremium folgte der Empfehlung und stimmte der Vergabe des Auftrags zum Innenausbau des Bauhoffahrzeugs an Reca Norm zu.

Das sagt das Landratsamt

Die Gemeinde darf einen Bauantrag laut Baurechtsamt des Landratsamts nur ablehnen, wenn bestimmte bauplanungsrechtliche Gründe vorliegen. Dieses erklärt jedoch, dass solche Gründe im Fall des Carports nicht bestehen. Im Gesetz ist festgelegt, dass eine angemessene Erweiterung eines bestehenden Wohngebäudes erlaubt ist – etwa, wenn sie der Wohnsituation der Familie dient. Die geplante Erweiterung erfüllt diese Voraussetzungen und verstößt gegen keine Vorschriften, so das Baurechtsamt. Damit muss die Baugenehmigung eigentlich erteilt werden. Die Gemeinde bekam trotzdem noch einmal die Chance, bis zum 21. November ihr Einvernehmen zu geben. Tut sie das nicht, wird das Landratsamt das fehlende Einvernehmen ersetzen und die Genehmigung trotzdem erteilen. Diese Regelung stieß in Gutach auf Unverständnis. Mehrere Ratsmitglieder fragten nach, warum sie dann überhaupt entscheiden müssten. Eine Antwort auf die Frage gab es nicht.