Eimeldingen hat bereits einen Solarpark. Das Konzept für den „Stockacker“ ist etwas ins Stocken geraten. Foto: Archiv

Die Konzeptfortschreibung für den Solarpark Stockacker in Eimeldingen fällt im Rat durch.

Der Eimeldingener Gemeinderat tat sich schwer, sich für den vorgeschlagenen Entwurf für die Teilfortschreibung des Regionalplans zur Freiflächen-Photovoltaik zu erwärmen. Kaum besser lief es für die Konzeptfortschreibung des Solarparks „Stockacker“.

 

Der Rat hatte vor genau einem Jahr eine Entscheidung dazu vertagt, da die Teilfortschreibung des Regionalplans für Freiflächen-Photovoltaik und Windenergie noch nicht vorlagen. Jean-Michel Damm und Daniel Schneider vom Regionalverband Hochrhein-Bodensee stellten die Ergebnisse in der jüngsten Sitzung vor und wiesen in ihrem Vorschlag das Gewann Stockacker als Vorranggebiet aus. Die Gemeinderätinnen Birgit Pohl und Elisabeth Azem waren wenig begeistert, die schon der Beschlussvorlage zur Teilfortschreibung ihre Zustimmung verweigerten. Diese wurde abgeändert und unter Anführung von Bedenken von der Mehrheit des Gemeinderats angenommen wurde.

Christoph Umbricht, Leiter Flächenentwicklung & Projekte bei der Energiedienst Holding, stellte das von ihm und der „Naturenergie“ erarbeitete Konzept für den Solarpark vor. Die Innovation sieht Umbricht in der Kombination aus einer konventionellen Freiflächen-Photovoltaik- mit einer Agri-Photovoltaik-Anlage. Zwischen beiden Flächen liegt ein an den Natur- und Vogelschutzverein Aesch-Pfeffingen beziehungsweise an den Naturschutzbund verpachtetes Grundstück. Dafür seien Lösungen gefunden worden, hieß es.

Um eine Wirtschaftlichkeit zu erzielen, erklärte Umbricht, braucht es eine Leistung von mindestens drei Megawatt Peak, wofür eine zusammenhängende Fläche von drei Hektar notwendig seien. Das wäre mit dem jetzigen Konzept erreicht. Für Eimeldingen stünden Erlöse pro Jahr zwischen 7200 und 8640 Euro aus der Pacht und etwa 8400 Euro an Einspeisevergütung für den Solarstrom.

Bei ausschließlicher Nutzung durch Agri-PV würde die Leistung nur ungefähr 1,5 Megawatt Spitzenleistung (Peak) betragen und damit zu wenig für eine wirtschaftliche Nutzung, erklärte Umbricht. Ein eingebrachter Kompromiss-Vorschlag fand keine Mehrheit. Es gab vier Ja-Stimmen, vier Gegenstimmen und einer Enthaltung, was zu wenig für einen Beschluss war.