Abseits der festen Anlaufstellen – wie die Zehntscheuer der Narrozunft Villingen – gibt es an Fasnet auch weitere Stüble. Für deren Betrieb sind nun die Hürden gesenkt worden. Foto: Marc Eich

Die Fasnet steht vor der Tür, die Stüble-Betreiber in VS sind voll in die Vorbereitung eingestiegen. Eine Gesetzesänderung sorgt für Erleichterung – aber auch mehr Eigenverantwortung.

Die Brandkatastrophe in Crans Montana hat die Themen Brandschutz und Fluchtwege wieder stärker ins Bewusstsein von Behörden, Gastronomen und auch Gästen gerückt. Eine landesweite Gesetzesänderung sorgt nun aber dafür, dass beispielsweise Fasnetstüble mit deutlich weniger bürokratischem Aufwand umgesetzt werden können. Die Stadt appelliert in diesem Zusammenhang an die Eigenverantwortung – und benennt die wichtigen Änderungen und Hinweise für Betreiber.

 

Was hat sich für den Betrieb eines Fasnetstübles ab 2026 geändert?

Ab dem 1. Januar 2026 entfällt die bisher notwendige gaststättenrechtliche Erlaubnis (Konzession) in Baden-Württemberg und somit zwangsläufig auch in VS. Stattdessen müssen Betreiber ihr Vorhaben nur noch bei der Gewerbe- oder Gaststättenbehörde anzeigen – grundsätzlich zwei Wochen vor Beginn. Eine Anzeige ist Pflicht, ein Unterlassen kann mit einem Bußgeld geahndet werden, wie die Stadtverwaltung betont. Der Betrieb muss weiterhin anlässlich eines besonderen Ereignisses erfolgen – was mit Blick auf die Fasnet gegeben ist.

Welche Konsequenzen hat das für die Betreiber?

Die Vereinfachung entlastet formal, erhöht aber die Verantwortung der Betreiber. Sie müssen selbst sicherstellen, dass Brandschutz-, Hygiene- und andere Sicherheitsvorschriften eingehalten werden.

Welche Sicherheitsvorgaben müssen konkret beachtet werden?

Die Stadt hat in diesem Zusammenhang eine Liste mit Hinweisen zusammengestellt, die auch den Betreibern der Stüble zugeschickt wird. Betreiber von Fasnetstüblen müssen demnach darauf achten, dass die Rettungswege breit genug sind und jederzeit freigehalten werden. Bei erhöhten Flächen sind Absturzsicherungen Pflicht, bei Nachtveranstaltungen muss eine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden sein. Ausschmückungen, Vorhänge und Requisiten dürfen nur aus schwer entflammbarem Material bestehen. Entsprechende B1-Dekoration wie Luftschlangen ist im Gastronomie-Großhandel erhältlich. Unabhängig davon sind offenes Feuer und Pyrotechnik in den Stüble verboten.

In kleinen Räumen mit breitem Ausgang und begrenzter Besucherzahl kann unter Umständen ein einziger Rettungsweg ausreichen, sollte aber im Sicherheitskonzept geprüft und dokumentiert werden. Die Stadt betont: Eine Genehmigung dieses Konzepts durch die Behörde erfolgt nicht, erleichtert aber Diskussionen während möglicher Kontrollen bei Anzeigen.

Wie sollten Betreiber den Brandschutz organisatorisch umsetzen?

Es sollte laut Experten immer ein Verantwortlicher vor Ort sein, der im Notfall Abläufe koordiniert. Musik- und Lichtsteuerung sollten im Gefahrenfall schnell möglich sein. Alle Helfer sollten die Rettungswege kennen und ein Sicherheitskonzept vor Schichtbeginn vermittelt bekommen.

Gibt es Unterstützung von Behörden?

Ja. Die Baurechtsbehörde bietet Beratung und eine Checkliste für Betreiber an. Die Informationen werden auch auf der städtischen Internetseite abrufbar sein.

Müssen Betreiber besondere Schulungen absolvieren?

Ja. Wer kein stehendes Gaststättengewerbe betreibt und keine einschlägigen Vorkenntnisse hat, muss vor der Betriebsaufnahme an einer mehrstündigen Unterrichtung bei der IHK teilnehmen. Themen sind unter anderem Lebensmittelrecht, Baurecht und Jugendschutz. Der Nachweis ist bei der Behörde vorzulegen.

Warum sind diese Maßnahmen wichtig?

Die Änderungen sollen zwar Bürokratie reduzieren, gleichzeitig trägt jeder Betreiber nun die volle Verantwortung für die Sicherheit der Gäste. „Die Brandkatastrophe von Crans Montana hat – zum großen Leid der Verstorbenen und ihrer Angehörigen – offengelegt, dass sicherheitsrelevante Aspekte wie der Brandschutz unverzichtbar sind und ihre Gewährleistung mit großer Verantwortung einhergeht“, betont in diesem Zusammenhang die städtische Pressesprecherin Madlen Falke.