Die Grundsteuer bleibt bei 320 Prozent. Foto: dpa/Jens Büttner

Der Gemeinderat Grosselfingen hat beschlossen, den Hebesatz der Grundsteuer bei 320 Prozent zu belassen. Damit ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass manche Grundstücke mehr belastet werden.

Wie sämtliche anderen Kommunen, hat auch Grosselfingen den Hebesatz für die Grundsteuer beschlossen. Einstimmig hat das Gremium diesen auf 320 Prozent festgesetzt. Nach Angaben aus dem Transparenzregister des Landesfinanzministeriums liegt der aufkommensneutrale Hebesatz für Grosselfingen bei einem Wert zwischen 300 und 332 Prozent.

 

Dem entsprechend stellte Kämmerer Rainer Noll auf Anfrage eines Bürgers fest, dass Grosselfingen genau in diesem Korridor liege. Damit wird die Gemeinde durch die Grundsteuer einen ähnlichen Betrag einnehmen wie 2024, also in etwa 250 000 Euro.

Hebesätze bleiben bestehen

Die letzte Anpassung des Hebesatzes für die Grundsteuer B liegt in Grosselfingen 19 Jahre zurück und bleibt auch im kommenden Jahr bei 320 Prozent. Auch die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe bleibt bei 320 Prozent. Die Gewerbesteuer bleibt ebenfalls wie bisher, nämlich bei 340 Prozent.

Eigentümer können Grundsteuer auf Mieter umlegen

Dass der Hebesatz der Grundsteuer B beim aktuellen Wert verbleibt, bedeutet für die Gemeinde Einnahmen in ähnlicher Höhe wie bislang. Allerdings wird die Zusammensetzung dieser Summe neu ausdifferenziert: Eigentümer bezahlen entweder mehr oder weniger, vielleicht auch ähnlich viel Grundsteuer.

Eigentümer, die eine Immobilie vermieten, können die Grundsteuer laut Paragraf 2, Absatz 1 der Betriebskostenverordnung, auf die Mieter umlegen. Werden Gebäude, wie etwa Mehrfamilienhäuser, vor allem zu Wohnzwecken genutzt, sinkt die Grundsteuer tendenziell.

Knapp unter zehn Euro Miete pro Quadratmeter

Geht es um die Miethöhe, ist Grosselfingen im Zollernalbkreis schon heute ein recht teures Pflaster. Die durchschnittliche Kaltmiete lag im vierten Quartal 2024 bisher bei 9,26 Euro pro Quadratmeter – die benachbarten Bereiche Bisingen, Balingen und Hechingen bewegen sich ebenfalls knapp unter zehn Euro, nur Haigerloch liegt bei rund 8,50 Euro. Die Daten hat das Immobilienportal Immobilienscout auf Grundlage der eingestellten Wohnungsanzeigen erhoben.

„Wir wollen unsere Diäten nicht selbst erhöhen“

Erhöhung beschlossen
 Der Gemeinderat Grosselfingen hat die Erhöhung der Entschädigung für Feuerwehrleute beschlossen. Demnach wird ab dem 1. Januar 2025 die Entschädigung von derzeit 14 Euro auf 16 Euro pro Einsatzstunde erhöht. Ab dem 1. Januar 2027 gibt es eine weitere Erhöhung auf 17 Euro Einsatzstunde.

Einheitliche Werte
 Die Erhöhung der Beträge pro Einsatzstunde geht zurück auf eine Dienstbesprechung der Bürgermeister des Zollernalbkreis in Ebingen im Juli 2024. Sämtliche Kommunen im Zollernalbkreis passen die Entschädigungssatzungen entsprechend an.

Unbezahlbarer Einsatz
 Die Bereitschaft, sich dem reißenden Feuer zu stellen und Leben zu retten, sich im Ernstfall auch selbst massiver Gefahr auszusetzen, kann man in Geld nicht aufwiegen und ist unbezahlbar.

Mit gutem Beispiel
 Die Gemeinderäte, die gleichzeitig Mitglied der Feuerwehr sind, haben sich der Stimme enthalten. Siegfried Stauß begründet das so: „Wir wollen mit gutem Beispiel vorangehen und unsere Diäten nicht selbst erhöhen, anders als andere Berufsgruppen.“