So ist es richtig: Die Grüne Tonne soll nur soweit gefüllt werden, dass sich der Deckel ohne Probleme schließen lässt. Foto: Armbruster

Für Ortenauer gibt seit Anfang diesen Jahres: Statt wie gewohnt alle drei Wochen, wird der Papiermüll nur noch alle vier Wochen abgeholt. Hat sich diesen System bewährt?

Bei den Altpapiermengen verzeichnete die Ortenauer Abfallwirtschaft in den vergangenen Jahren einen Rückgang. In der Konsequenz stellte der Eigenbetrieb des Kreises den Leerungsrhythmus der Grünen Tonne zum Jahreswechsel um. Anstatt alle drei Wochen, dürfen die Ortenauer ihren Papiermüll nur noch alle vier Wochen rausstellen.

 

„Die Zeitspanne seit der Umstellung des Leerungsrhythmus ist derzeit noch zu kurz, um eine belastbare Aussage zu den Erfahrungen treffen zu können“, heißt es auf Anfrage unserer Redaktion aus dem Landratsamt. Die Müllwerker beobachteten jedoch, dass die Behälter tendenziell stärker befüllt sind als in der Vergangenheit. „Nach derzeitigem Stand werden keine auffälligen Überfüllungen oder vermehrten Beistellungen neben der Grünen Tonne festgestellt“, so das bisherige Fazit.

Tonnen dürfen nicht überfüllt werden

Ob die Rechnung aufgeht, muss sich zeigen. Der Eigenbetrieb betont jedoch, dass Mülltonnen nicht überfüllt werden dürfen. Die Behälter – also auch die Grüne Tonne – sollten sich mühelos schließen lassen. Ansonsten werden sie bei der Abfuhr nicht geleert. Hintergrund dieser Vorgabe ist das volumenbezogene Gebührensystem des Ortenaukreises.

Was also tun, wenn die Papiertonne überquillt? Kommt drauf an: Die Kartonagen können ausnahmsweise zusammengefaltet oder klein geschnitten werden und können dann gebündelt zur Grünen Tonne gestellt werden. Darüber informiert die Abfallwirtschaft auf ihrer Webseite. Papier darf gebündelt oder in kleinen Kartons neben die Grüne Tonne gestellt werden. Die einzelnen Bündel müssen so klein sein, dass sie von den Müllwerkern ohne großen Aufwand nach der Entleerung der Grünen Tonne – in die dann leere Tonne – gegeben werden können.

Papiermüll läuft über die Gebühr für die Graue Tonne

Die nun mit Papier- oder Kartonbündel gefüllte Tonne wird dann ein zweites Mal entleert. Die Ausnahmeregelung gilt nicht für regelmäßig anfallende größere Mengen an Kartonagen aus Gewerbebetrieben. Diese Kartonagen müssen über gewerbliche Verwertungsunternehmen entsorgt werden. Wer regelmäßig mit seinem Papierabfall an die Limits seiner Tonne stößt, muss sich Gedanken um eine zusätzliche Tonne machen. In diesem Fall sollen sich die Ortenauer an die sogenannte Behälterverwaltung des Eigenbetriebs wenden. Auf der Webseite abfallwirtschaft-ortenaukreis.de gibt es ein Formular für die „Bestellung/Änderung von Abfallbehältern“. Hilfestellung gibt die Abfallberatung des Eigenbetriebs unter Telefon 0781/8 05 96 00 oder per E-Mail an abfallwirtschaft@ortenaukreis.de.

Papier kann auch bei Wertstoffhöfen entsorgt werden

Doch beliebig können die Ortenauer bei der Grünen Tonne nicht aufstocken. Da in der Jahresabfallgebühr für die Graue Tonne auch die Kosten für die Grüne Tonne enthalten sind, fallen keine weiteren Kosten an. Die Grüne Tonne gibt es als 240-Liter-Tonne oder als 1,1-Kubikmeter-Container. Wenn diese regelmäßig nicht ausreichen, kann eine weitere Grüne Tonne bestellt werden. Insgesamt ist das Behältervolumen der Grünen Tonnen respektive der Container allerdings beschränkt auf das doppelte Volumen der bezahlten Grauen Tonne. Das bedeutet in der Praxis, dass bei 35- bis 120-Liter-Restmülltonnen eine 240-Liter-Grüne Tonne gestellt wird. Bei einer 240-Liter-Restmülltonne können zwei Grüne Tonnen und pro 1,1-Kubikmeter-Container zwei entsprechende Grüne Container gestellt werden.

Papier sowie große, sperrige Kartonagen aus Privathaushalten können auch gebührenfrei auf den Wertstoffhöfen des Ortenaukreises über Altpapier-Container entsorgt werden. In diesem Fall ist eine Bündelung oder Zerkleinerung des Materials nicht nötig.