Schätzen sich: Ehepaar Kretschmann (links) und Ehepaar Teufel Foto: dpa

Den Doktorgrad (ehrenhalber) hat Alt-Ministerpräsident Erwin Teufel bereits erreicht. Demnächst darf sich der CDU-Politiker auch mit dem Ehrentitel „Professor“ schmücken. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) wird ihm die Auszeichnung am kommenden Montag im Stuttgarter Neuen Schloss verleihen.

Stuttgart - Den Doktorgrad (ehrenhalber) hat Alt-Ministerpräsident Erwin Teufel bereits erreicht. Demnächst darf sich der CDU-Politiker auch mit dem Ehrentitel „Professor“ schmücken. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) wird ihm die Auszeichnung am kommenden Montag im Stuttgarter Neuen Schloss verleihen.

Er würdigt damit Teufels „herausragende persönliche Verdienste um Demokratie, Wissenschaft, Forschung und Kunst in Baden-Württemberg, Deutschland und Europa“, wie es zur Begründung heißt. Eine solche Ehrbezeugung ist selten – Kretschmann hat den Titel seit seinem Amtsantritt 2011 nur zweimal verliehen: 2013 an den scheidenden Stuttgarter OB Wolfgang Schuster und im November 2014 an den SPD-Politiker Erhard Eppler.

Er mache nur äußerst sparsam davon Gebrauch, hatte Kretschmann anlässlich von Schusters Würdigung mitgeteilt. Der Grund für dieses Bekenntnis lag nicht zuletzt darin, dass seine eigene Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) diesen Akt damals öffentlich missbilligt hatte. In ihrer Argumentation war sie konsequent, denn bereits als einfache Abgeordnete hatte Bauer den Ehrentitel Professor als „alten Zopf“ bezeichnet, der abgeschnitten gehört. Diese Art der Titelerlangung werde von der Wissenschaftsszene als „beleidigend“ empfunden, argumentierte sie.

Gilt das auch im Fall Teufel? „Ministerin Bauer hält nach wie vor an ihrer Auffassung fest, dass die Verleihung des Ehrentitels Professor (durch den Ministerpräsidenten) nicht mehr zeitgemäß ist“, teilt die Ministerin unserer Zeitung mit. Im Gegensatz zur Würdigung von Alt-OB Schuster hat die Ministerin diesmal aber nicht förmlich im Kabinett der Verleihung widersprochen. Sie habe bei der Befassung im Ministerrat keine Einwände erhoben, weil „dies als Einwand gegen die zu ehrende Person hätte missverstanden werden können“, teilt sie mit.

Anders gesagt: Gegen die Auszeichnung für Teufel, der bereits die Ehrendoktorwürde der Universität Tübingen besitzt, hat Bauer nichts einzuwenden. Wohl aber gegen die Auszeichnung „Professor“ an sich. Sie respektiere jedoch, so erklärt sie weiter, dass der Ministerpräsident von seinem per Gesetz zustehenden Recht Gebrauch macht.

Ihre Kritik ist vor dem Hintergrund zu verstehen, dass Professor nicht gleich Professor ist. In der Regel führt den Titel ein beamteter oder angestellter Hochschullehrer, der auf einer Professorenstelle beschäftigt ist. Privatdozenten, also habilitierte Wissenschaftler, die keine Professorenstelle haben, können nach zwei Jahren Lehrtätigkeit den Titel „außerplanmäßiger Professor“ erhalten. Externe Fachleute, die an einer Hochschule lehren, können von dieser zum „Honorarprofessor“ ernannt werden. Als Beispiel sei hier der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags, Eberhard Trumpp, genannt, dem die Verwaltungshochschule Ludwigsburg den Titel verliehen hat. Ausgeschiedene Professoren, die mindestens sechs Jahre an einer Hochschule gearbeitet haben, dürfen den „Prof.“ weiter führen. Auch emeritierte, also altershalber pensionierte Professoren, dürfen den Titel behalten. Der Tübinger Volkskundler Hermann Bausinger zum Beispiel, seit 1992 emeritiert, ist also weiterhin ein „Professor“.

Außerhalb der Hochschule gibt es den Titel noch für bestimmte Beamtenpositionen, so etwa am Landesinstitut für Schulentwicklung oder als Leiter eines großen Museums wie der Staatsgalerie Stuttgart.