Die Ehrenordnung der Gemeinde Lauterbach wurde angepasst – auch wegen gestiegener Kosten für Blumengebinde. Foto: Flohr/Pixabay

Ein persönlicher Glückwunsch des Bürgermeisters bei Altersjubilaren gehört seit langem zur guten Tradition in Lauterbach.

Allerdings waren in der Ehrenordnung der Gemeinde noch Beträge von beispielsweise 35 Euro für ein Blumengebinde samt Geschenk veranschlagt – was heute hinten und vorne nicht mehr ausreicht.

 

Die Ehrenordnung stammt aus dem Jahr 2003 und wurde daher nun im Gemeinderat „entstaubt“. Das Werk entspreche nach über 20 Jahren nicht mehr der heutigen gesellschaftlichen, organisatorischen und preislichen Realität.

Außerdem nahm die Zahl der Jubilare deutlich zu. Hauptamtsleiter Andreas Kaupp sprach davon, dass man fast schon einen Ehrungsbeauftragten brauche. So waren es in den vergangenen Monaten 59 Alters- und Ehejubilare, die Anspruch auf einen Besuch von Bürgermeister Jürgen Leichtle oder eines Vertreters gehabt hätten.

Besuch bei Ehejubiläen

Künftig gibt es daher einen solchen Besuch erst ab einem Alter von 90 Jahren statt wie bisher 80 und 85 Jahren. Letzere erhalten künftig ein Glückwunschschreiben des Bürgermeisters per Post. Beim 95. Geburtstag gibt es einen Besuch nach Wunsch des Jubilares. Auch den 100-Jährigen gratuliert der Bürgermeister persönlich zum Geburtstag. Gleiches gilt für Ehejubiläen zu 50, 60, 65 und 70 Jahren.

Britta Schondelmaier regte an, die Altersjubilare immer nach Wunsch zu besuchen. Solche Besuche des Bürgermeisters seien eine Wertschätzung der Jubilare.

Zudem ging es um die Regelungen für Vereins- und Dienstjubiläen, Ehrungen bei Todesfällen und um das Ausscheiden von Mitgliedern des Gemeinderats oder Rathausmitarbeitern.

Zuwendungen für Vereine

Letztere erhalten beim Ausscheiden für drei bis fünf Jahre Zugehörigkeit künftig 50 Euro, bis zehn Jahre Zugehörigkeit sind es 75 Euro, bis 20 Jahre 100 Euro und bei mehr als 20 Jahren 150 Euro.

Bei Vereinsjubiläen lässt die Gemeinde künftig folgende Beträge springen: Bei 25 Jahren sind es 100 Euro, bei 50 Jahren 150 Euro, bei 75 Jahren 200 Euro, bei 100 Jahren 250 Euro und bei 125 oder mehr Jahren 300 Euro. Bei Blutspenderehrungen erhalten die Geehrten 25 Euro.

Auch bei Trauerfällen wurden die Beträge neu geregelt. So erhalten die Hinterbliebenen bei amtierenden Gemeinderäten 150 Euro und bei ausgeschiedenen Gemeinderäten ab einer Amtszeit von mehr als zehn Jahren 150 Euro.

Bei Ehrenbürgern sind es 150 Euro, bei Bürgermeistern 200 Euro, bei aktiven Gemeindebediensteten in Voll- oder Teilzeit 150 Euro.

Die neue Ehrenordnung tritt nun zum 8. Dezember in Kraft.