Die Helfer der Feuerwehr und des Deutschen Rotes Kreuzes sind in Dunningen unter einem Dach vereint. Hinsichtlich der Entschädigung bei Einsätzen werden beide Helfergruppen künftig gleich behandelt. Foto: Weisser

Bei der Entschädigung für Einsätze wurden DRK-Helfer und Feuerwehrleute in Dunningen bisher unterschiedlich behandelt. Nun war dies Thema im Gemeinderat.

Einstimmig hat der Gemeinderat – Bürgermeister Peter Schumacher und Ratsmitglied Florian Haag waren wegen Befangenheit vom Ratstisch abgerückt – diese Regelung getroffen. Die erste Bürgermeisterstellvertreterin Inge Erath nahm bei diesem Tagesordnungspunkt den Platz Schumachers ein.

Regelung des Innenministeriums ist Grundlage

Als Grundlage für die finanzielle Zuwendung an den DRK-Ortsverein wurde die Verordnung des Innenministeriums über die Mitwirkung von Helfer-vor-Ort-Systemen genannt. Diese Bestimmung werde für die DRK-Helfer analog angewandt.

DRK-Ortsverein wichtige Säule der Gefahrenabwehr

Der DRK-Ortsverein stelle neben der Feuerwehr die zweite wichtige Säule in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr dar. So stand es in der Beschlussvorlage. Ob die Zuwendungen an die Helfer ausbezahlt werden oder ob diese beim DRK-Ortsverein verbleiben, darüber solle die Ortsgruppe selbst entscheiden.

Neue Regelung gilt rückwirkend

Die Regelung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar. In der Gemeinderatssitzung im Mai hatte das Gremium die Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Feuerwehr angepasst.

In diesem Zusammenhang hatte sich Ratsmitglied Andreas Wilbs gewundert, dass die DRK-Helfer keine Entschädigung für ihre Einsätze bekommen. Daraufhin hatte die Verwaltung den Sachverhalt auf seine Bitte hin rechtlich geprüft.