Verängstigt und krank sind die Katzen, die die Tierärzte bei einem Ehepaar antreffen. (Symbolfoto) Foto: © Edvoha – stock.adobe.com

Wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz musste sich ein Rottweiler Ehepaar vor dem Amtsgericht verantworten. Beide Eheleute sind bereits wegen ähnlicher Vorfälle vorbestraft. Die Richterin verhängte daher diesmal mehr als nur eine Geldstrafe.

Rottweil - Das Wohnzimmer war vermüllt. Es roch streng. Auf dem Boden lagen Tierkot, Essensreste und Medikamente. Vier verängstigte Katzen versteckten sich. So schildert eine Tierärztin den Zustand der Wohnung des Ehepaars bei der Durchsuchung im Oktober vergangenen Jahres. Später wurden zwei weitere Katzen auf dem Flachdach eines Anbaus gefunden. Sie verstecken sich in einer Katzentoilette. "Sie waren ganz verstört und haben sich aneinander gekauert", erzählt sie.

 

Bei der anschließenden tierärztlichen Untersuchung stellte sich heraus, dass alle Katzen an Katzenschnupfen litten. Vermutlich hervorgerufen durch die unhygienischen Bedingungen in der Wohnung. "Katzen sind sehr reinliche Tiere. Sie brauchen Sauberkeit. Hier waren sie aber permanent mit ihren Hinterlassenschaften konfrontiert", erklärt die Tierärztin. Das führe zu Stress und letztlich zu einer Schwächung des Immunsystems.

Aus dem Fenster geworfen

Dass die Katzen krank waren, war ersichtlich. Tränende Augen, eine laufende Nase und häufiges Niesen können mitunter bei Katzenschnupfen beobachtet werden. "Die Katzen mussten dringend behandelt werden", sagt die Zeugin. Sonst könne die Krankheit im schlimmsten Fall zur Erblindung des Tieres führen. Anzeichen einer Behandlung gab es allerdings nicht.

Die Hygiene allein war nicht das einzige Problem. Auf dem Boden lag unter anderem Ibuprofen, das bei Katzen schädlich wirken kann. Ebenso waren offene Steckdosen für die Tiere frei zugänglich. "Die Wohnung war für Katzen gefährlich", fasst die Tierärztin zusammen. Die einzigen Fress- und Trinknäpfe standen im Schlafzimmer. Doch die Tür war verschlossen. Die Katzen hatten keinen Zugang zu Futter und Wasser. Sie waren allerdings nicht unterversorgt zum Zeitpunkt der Durchsuchung.

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Die beiden Katzen, die auf dem Flachdach gefunden wurden, hatte die Frau – vermutlich nachdem es an der Tür klingelte – aus dem Fenster geworfen. Die Fallhöhe betrug dabei etwa einen Meter. Das sei zwar nicht gefährlich, doch aufgrund der niedrigen Höhe haben Katzen nicht genug Zeit, um sich in der Luft zu drehen um auf ihren Beinen zu landen. Der Fall könnte daher trotzdem schmerzhaft gewesen sein, so die Tierärztin. Den Wurf selbst habe sie allerdings nicht gesehen.

Der zweite Zeuge, ebenfalls ein Tierarzt, der bei der Durchsuchung dabei war, konnte die Situation hingegen gut beobachten. Er hatte sich in anliegenden Gärten so positioniert, dass er das Flachdach im Blick hatte. Bei einer früheren Durchsuchung habe die Frau bereits versucht, Tiere über das Flachdach entkommen zu lassen. Er konnte beobachten, wie die Frau das Fenster öffnete und die Katzen rauswarf. Die Katzen seien allerdings "nicht im hohen Bogen rausgeflogen", stellte er klar. Er widerspricht allerdings der Aussage der Angeklagten, die zuvor behauptet hat, die Katzen seien verschreckt und von alleine aus dem bereits offenen Fenster gesprungen.

Mehrmals vorbestraft

Zeitgleich fand auf einem Anwesen des Ehepaars in einer Nachbargemeinde eine Durchsuchung statt, bei der eine Katze beschlagnahmt wurde. Auch diese Katze war aufgrund der dortigen Zustände verstört. Die Katze war dermaßen aggressiv und menschenscheu, dass sie später ausgewildert werden musste, erklärte die erste Zeugin während der Verhandlung. Die anderen sechs Katzen aus der Wohnung in Rottweil konnten inzwischen vermittelt werden.

Das Ehepaar war bereits 2019 per Strafbefehlsverfahren wegen Tierquälerei zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Mehr als 200 Tiere hatten sie auf ihrem Anwesen unter katastrophalen Bedingungen gehalten. Darunter auch Hasen, Katzen und Ziegen. Die Tiere wurden damals beschlagnahmt. Einige mussten aufgrund ihres Zustands eingeschläfert werden. Das Halten von Tieren wurde den beiden daraufhin verboten.

Trotzdem kam es schon im Jahr darauf zu einer erneuten Verurteilung, ebenfalls per Strafbefehlsverfahren. Diesmal wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Damals hielt das Ehepaar neun Katzen unter "katastrophalen Bedingungen", wie damals festgestellt wurde. Auch diese Katzen litten unter Katzenschnupfen. Auf die Frage, warum sie sich trotz Verbot weiter Katzen anschaffte, erklärte die Angeklagte, dass sie an Rheuma und Arthritis leide und es ihr mit den Katzen etwas besser gehe.

Geldstrafe nicht gewirkt

Die Richterin verurteilte die 56-jährige Frau zu einer Bewährungsstrafe von drei Monaten sowie einer Geldstrafe in Höhe von 1400 Euro. Diese müssen an den Tierschutzverein Rottweil gezahlt werden. Ihr 60-jähriger Ehemann erhielt zwei Monate auf Bewährung und muss 3400 Euro an den Tierschutzverein zahlen. Sie werden beide einem Bewährungshelfer unterstellt.

Das Ehepaar hätte durch die Haltung über einen längeren Zeitraum den Tieren nachweislich Leid zugefügt, so die Begründung. "Sie dürfen keine Tiere halten", stellte die Richterin noch mal klar. Die früheren Geldstrafen hätten bei den beiden offenbar keine Wirkung gezeigt. "Sie sitzen jetzt das erste Mal vor Gericht. Ich hoffe, dass das Wirkung zeigt. Sonst sitzen sie im Gefängnis."