Im vergangenen Jahr sind die Einkünfte aus dem Rundfunkbeitrag auf 8,42 Milliarden Euro gestiegen. Erst im Sommer 2021 war der Beitrag pro Haushalt erhöht worden.
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben 2021 trotz der Corona-Pandemie mehr Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag verbucht. Insgesamt stiegen die Erträge um 3,8 Prozent auf rund 8,42 Milliarden Euro, wie der Beitragsservice am Dienstag in Köln mitteilte. Demnach erhielten ARD, ZDF und Deutschlandradio 8,26 Milliarden Euro, an die Landesmedienanstalten flossen 159 Millionen Euro. Grund für das Plus sei die vom Bundesverfassungsgericht beschlossene Anpassung des Rundfunkbeitrags auf 18,36 Euro pro Monat, die der Beitragsservice Anfang August 2021 umgesetzt hatte.
An die neun ARD-Anstalten gingen insgesamt rund 5,89 Milliarden Euro (2020: 5,71 Milliarden), an das ZDF 2,12 Milliarden Euro (2020: 2,02 Milliarden). Das Deutschlandradio erhielt 243,1Millionen Euro (2020: 231,9 Millionen). Der Beitragsservice wird von allen öffentlich-rechtlichen Sendern gemeinsam getragen.
Beitragspflicht wurde in Einzelfällen in der Pandemie ausgesetzt
Die Corona-Pandemie habe weiterhin keinen nennenswerten Einfluss auf den Einzug oder die Erträge gehabt, erklärte der Beitragsservice. Mögliche Ertragsauswirkungen seien für das laufende sowie das kommende Jahr zu erwarten, genau beziffern ließen sich diese allerdings noch nicht. Personen, die infolge der Pandemie ihren Arbeitsplatz verlieren, bezögen in der Regel zunächst Arbeitslosengeld I und erfüllten damit noch nicht die Voraussetzungen für eine Beitragsbefreiung. Gleiches gelte für Beschäftigte, die vorübergehend Kurzarbeitergeld erhalten.
Lesen Sie aus unserem Angebot: Länder einigen sich auf Auftragsreform der Öffentlich-Rechtlichen
Für Betriebsstätten, die aufgrund einer gesetzlichen oder behördlichen Anordnung wegen Corona zeitweise schließen mussten, ermöglichte der Beitragsservice vom Frühjahr 2020 an eine vorübergehende Freistellung. Zum Stichtag 31. Dezember 2021 hätten dies insgesamt 28.816 Betriebsstätten genutzt (2020: 1.412).
Zahl der angemeldeten Wohnungen leicht gestiegen
Aus sozialen Gründen waren Ende des vergangenen Jahres den Angaben zufolge rund 2,49 Millionen Personen von der Beitragspflicht befreit, 5,2 Prozent weniger als im Vorjahr. Dieser Rückgang sei vor allem darauf zurückzuführen, dass es aufgrund der Arbeitsmarktentwicklung weniger Empfänger von Arbeitslosengeld II gab, die sich befreien lassen können.
Die Zahl der angemeldeten Wohnungen stieg um 0,12 Prozent auf rund 39,71 Millionen (2020: 39,66 Millionen). Als einen der Hauptgründe sieht der Beitragsservice hier die wachsende Zahl neu gebauter Wohnungen. „Durch den Ende 2022 startenden bundesweiten Meldedatenabgleich werden wir sehen, ob tatsächlich alle beitragspflichtigen Wohnungen in unserem Bestand erfasst wurden“, sagte der Leiter des Geschäftsbereichs Finanzen und Service, Bernd Roßkopf.
Länder streiten um Erhöhung des Beitrags
Rund 3,01 Millionen von insgesamt 45,7 Millionen Beitragskonten befanden sich zum Jahresende 2021 in einer Mahnstufe oder im Vollstreckungsverfahren. Das waren so wenige wie noch nie seit der Einführung des Rundfunkbeitrags, wie der Beitragsservice mitteilte.
Der Rundfunkbeitrag ersetzt seit 2013 die Rundfunkgebühr, die auch „GEZ-Gebühr“ genannt wurde. Die Abgabe ist pro Monat und Haushalt fällig - egal, wie viele Menschen dort leben. Für Firmen wird der Beitrag nach der Zahl der Betriebsstätten, Mitarbeiter und Kraftfahrzeuge berechnet.
Der Rundfunkbeitrag sollte ursprünglich bereits zum 1. Januar 2021 um 86 Cent auf 18,36 Euro steigen. 15 Landesparlamente stimmten dem Medienänderungsstaatsvertrag zu, einzig der Landtag von Sachsen-Anhalt stimmte im Dezember 2020 nicht ab und kippte die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfohlene Erhöhung damit vorerst. ARD, ZDF und Deutschlandradio wehrten sich dagegen mit Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht, welches schließlich die Erhöhung anordnete.
An die neun ARD-Anstalten gingen insgesamt rund 5,89 Milliarden Euro (2020: 5,71 Milliarden), an das ZDF 2,12 Milliarden Euro (2020: 2,02 Milliarden). Das Deutschlandradio erhielt 243,1Millionen Euro (2020: 231,9 Millionen). Der Beitragsservice wird von allen öffentlich-rechtlichen Sendern gemeinsam getragen.
Beitragspflicht wurde in Einzelfällen in der Pandemie ausgesetzt
Die Corona-Pandemie habe weiterhin keinen nennenswerten Einfluss auf den Einzug oder die Erträge gehabt, erklärte der Beitragsservice. Mögliche Ertragsauswirkungen seien für das laufende sowie das kommende Jahr zu erwarten, genau beziffern ließen sich diese allerdings noch nicht. Personen, die infolge der Pandemie ihren Arbeitsplatz verlieren, bezögen in der Regel zunächst Arbeitslosengeld I und erfüllten damit noch nicht die Voraussetzungen für eine Beitragsbefreiung. Gleiches gelte für Beschäftigte, die vorübergehend Kurzarbeitergeld erhalten.
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Für Betriebsstätten, die aufgrund einer gesetzlichen oder behördlichen Anordnung wegen Corona zeitweise schließen mussten, ermöglichte der Beitragsservice vom Frühjahr 2020 an eine vorübergehende Freistellung. Zum Stichtag 31. Dezember 2021 hätten dies insgesamt 28.816 Betriebsstätten genutzt (2020: 1.412).
Zahl der angemeldeten Wohnungen leicht gestiegen
Aus sozialen Gründen waren Ende des vergangenen Jahres den Angaben zufolge rund 2,49 Millionen Personen von der Beitragspflicht befreit, 5,2 Prozent weniger als im Vorjahr. Dieser Rückgang sei vor allem darauf zurückzuführen, dass es aufgrund der Arbeitsmarktentwicklung weniger Empfänger von Arbeitslosengeld II gab, die sich befreien lassen können.
Die Zahl der angemeldeten Wohnungen stieg um 0,12 Prozent auf rund 39,71 Millionen (2020: 39,66 Millionen). Als einen der Hauptgründe sieht der Beitragsservice hier die wachsende Zahl neu gebauter Wohnungen. „Durch den Ende 2022 startenden bundesweiten Meldedatenabgleich werden wir sehen, ob tatsächlich alle beitragspflichtigen Wohnungen in unserem Bestand erfasst wurden“, sagte der Leiter des Geschäftsbereichs Finanzen und Service, Bernd Roßkopf.
Länder streiten um Erhöhung des Beitrags
Rund 3,01 Millionen von insgesamt 45,7 Millionen Beitragskonten befanden sich zum Jahresende 2021 in einer Mahnstufe oder im Vollstreckungsverfahren. Das waren so wenige wie noch nie seit der Einführung des Rundfunkbeitrags, wie der Beitragsservice mitteilte.
Der Rundfunkbeitrag ersetzt seit 2013 die Rundfunkgebühr, die auch „GEZ-Gebühr“ genannt wurde. Die Abgabe ist pro Monat und Haushalt fällig - egal, wie viele Menschen dort leben. Für Firmen wird der Beitrag nach der Zahl der Betriebsstätten, Mitarbeiter und Kraftfahrzeuge berechnet.
Der Rundfunkbeitrag sollte ursprünglich bereits zum 1. Januar 2021 um 86 Cent auf 18,36 Euro steigen. 15 Landesparlamente stimmten dem Medienänderungsstaatsvertrag zu, einzig der Landtag von Sachsen-Anhalt stimmte im Dezember 2020 nicht ab und kippte die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfohlene Erhöhung damit vorerst. ARD, ZDF und Deutschlandradio wehrten sich dagegen mit Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht, welches schließlich die Erhöhung anordnete.