Im Falle seiner Verurteilung droht dem Angeschuldigten eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren bis zu lebenslang. Foto: Goltz

Ein Mann hat in Lahr seine Frau angegriffen – aus unbegründeter Eifersucht, so die Staatsanwaltschaft. Nun erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage.

Die Staatsanwaltschaft Offenburg hat nach dem Angriff eines Mannes auf seine Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung im Juli dieses Jahres in Lahr gegen den 81-jährigen deutschen Tatverdächtigen Anklage zum Schwurgericht des Landgerichts Offenburg erhoben. Die Anklage lautet auf versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

 

Dem Angeschuldigten wird laut Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Offenburg vorgeworfen, in der Nacht vom 9. auf den 10. Juli mit der Holzseite eines metallbeschlagenen Fleischklopfers auf den Kopf seiner im Schlafzimmer schlafenden Ehefrau geschlagen zu haben, um diese zu töten (wir berichteten). Die daraufhin erwachte Frau wehrte laut Mitteilung zwei weitere Schläge mit dem Fleischklopfer und mit einem zwischenzeitlich ergriffenen Holzgehstock ab und konnte ihren Mann aus dem Schlafzimmer ausschließen. Die Geschädigte erlitt eine leicht blutende Kopfwunde und befand sich für mehrere Tage in stationärer Behandlung im Krankenhaus, heißt es weiter.

Die Staatsanwaltschaft sieht nach dem Ergebnis der Ermittlungen das Mordmerkmal der Heimtücke als verwirklicht an, weil die zum Zeitpunkt des ersten Angriffs schlafende Geschädigten sich keines Angriffs versah. Der Angeschuldigte soll aus unbegründeter Eifersucht gehandelt haben. Zur Beurteilung der Schuldfähigkeit des Angeschuldigten wurde ein psychiatrischer Sachverständiger hinzugezogen. Das Schwurgericht des Landgerichts hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung von Terminen zur Hauptverhandlung zu entscheiden.

Im Falle seiner Verurteilung droht dem Angeschuldigten, der sich in Untersuchungshaft befindet, eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren bis zu lebenslang.

Bis zur einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für den Angeschuldigten die Unschuldsvermutung, heißt es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft abschließend.