Hunde dürfen nicht frei herumlaufen und überall ihre Notdurft verrichten.Foto: Köncke Foto: Schwarzwälder Bote

Polizeiverordnung: Im zweiten Anlauf verabschiedet

Egenhausen. Im zweiten Anlauf hat der Gemeinderat die Polizeiverordnung für Egenhausen verabschiedet. Nach Auffassung von Bürgermeister Sven Holder besteht damit die Möglichkeit, Verstöße gegen geltende Vorschriften mit einem Bußgeld zu ahnden. Dabei werde man mit Fingerspitzengefühl vorgehen, versicherte der Rathauschef. "Wir sind schließlich kein Polizeistaat."

In der Mustersatzung ist zum Beispiel geregelt, dass Haus- und Gartenarbeiten an den gesetzlichen Feiertagen nicht erlaubt sind, wenn das zu erheblichen Belästigungen anderer führen kann, das Abspritzen von Fahrzeugen an öffentlichen Straßen untersagt ist, Eigentümer dafür sorgen müssen, dass eine Hausnummer in arabischer Schrift am Gebäude angebracht ist und Altglas aus Lärmschutzgründen von abends 19 Uhr bis morgens um 8 Uhr nicht in den Container geworfen werden dürfen.

Engül Köhler konnte sich für eine solche Verordnung "wegen einiger Vorfälle in der letzten Zeit" bereits in der Sitzung am 30. Juni erwärmen. "Hat es in Egenhausen nicht auch bisher gut funktioniert?", wandte Brigitte Ehni ein und wurde von Hans Kern bestärkt. Weil es zum Beispiel bei Auslegung des ersten Paragrafen möglich wäre, im Egenhauser Wohnbaugebiet "Reutäcker" das Auto am Straßenrand abzustellen, weil kein Gehweg vorhanden ist, wurden im Gremium Stimmen laut, den Tagesordnungspunkt abzusetzen, die Polizeiverordnung genau zu studieren und in der nächsten Sitzung noch einmal zu behandeln.

Ehni blieb auch diesmal bei ihrer Meinung, alle anderen stimmten der Mustersatzung zu. Danach dürfen Hunde nicht frei herumlaufen und Halter müssen aufpassen, dass ihre Vierbeiner nicht auf Gehwege, öffentliche Straßen, in Grün- und Erholungsanlagen, fremden Vorgärten und auf landwirtschaftlich genutzte Flächen kacken.