Am Ebhauser Kirchberg soll ein Schuppengebiet entstehen – das Bebauungsplanverfahren läuft.Foto: Priestersbach Foto: Schwarzwälder Bote

Ortsentwicklung: "Schuppengebiet Ebhausen" im Landschaftsschutzgebiet geplant / Gemeinderat beschließt neue Offenlage

In Ebhausen soll ein Schuppengebiet mit exakt vier Plätzen ausgewiesen werden – und dafür müssen alle bürokratischen Register der Bebauungsplanung gezogen werden. Nachdem der Gemeinderat im vergangenen Juli den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan "Schuppengebiet Ebhausen" gefasst hatte, folgte daraufhin die öffentliche Auslegung.

Ebhausen. Zudem wurden die Träger öffentlicher Belang am Verfahren beteiligt, deren Stellungnahmen jetzt dem Gemeinderat vorlagen. "Das ist im Landschaftsschutzgebiet ein Riesenkonflikt mit den Belangen des Naturschutzes", machte Thomas Zimmermann aus dem Ebhauser Baurechtsamt deutlich. Deshalb müsse der Bebauungsplan so gestaltet werden, dass er im Einklang mit dem Landschaftsschutzgebiet "Nagoldtal" steht.

Gemeindeeigenes Grundstück auf dem Kirchberg

Zwar ist die Nachfrage nach Schuppenflächen in Ebhausen nicht so groß, wie in den anderen Ortsteilen. Trotzdem will man Kleinlandwirten die Chance geben, hier ihre Geräte unterzubringen. Der ursprünglich mal angedachte – und vom Landratsamt Calw empfohlene – Standort beim Eisstockgelände auf dem Kirchberg wurde im Rathaus nicht für optimal gehalten. So wurde ein gemeindeeigenes Grundstück auf dem Kirchberg favorisiert, das vor Jahren schon einmal zur Diskussion stand. Weil das Flurstück innerhalb des Landschaftsschutzgebietes "Nagoldtal" liegt, war allerdings schon im letzten Jahr klar, dass entsprechende Befreiungen notwendig würden. Auch vor dem Hintergrund, dass dieser Bereich bereits landwirtschaftlich genutzt wird, gab mit den Ausschlag für die Ausweisung eines Schuppengebiets Ebhausen an diesem Standort – auch wenn noch die eine oder andere Hürde zu nehmen ist.

Von Seiten des Landratsamtes Calw war im Vorfeld zwar signalisiert worden, dass man sich dort ebenfalls die Ausweisung eines Schuppengebietes vorstellen könne, wenn von der Gemeinde Ebhausen die Eingriffe in die Natur entsprechend ausgeglichen würden. Doch wie so oft steckt der Teufel im Detail, denn eigentlich sind nach den rechtlichen Vorgaben im Landschaftsschutzgebiet bauliche Anlagen verboten. Aber auch Eingriffe in die Insektenfauna durch künstliche Beleuchtung sind zu vermeiden, so die Stellungnahme des Landratsamtes. Wie Thomas Zimmermann dazu ausführte, soll auf eine Außenbeleuchtung der Schuppen verzichtet werden. Mit Blick auf den fehlenden Waldabstand soll in die Kaufverträge ein Haftungsverzicht der künftigen Eigentümer aufgenommen werden

Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange billigte das Gremium den Planentwurf einstimmig und beschloss eine erneute Offenlage, wobei der Plan zuvor noch um die Umweltprüfung mit Umweltbericht sowie der geplanten Grünordnung ergänzt wird.