Änderung: Satzung tritt ab 2020 in Kraft / Ersthund kostet statt 96 künftig 108 Euro

Ebhausen (gez). Der Gemeinderat Ebhausen hat einstimmig beschlossen, die jährliche Hundesteuer für Ersthunde von 96 auf 108 Euro, für Zweit- und Mehrhunde von 192 auf 216 Euro und für Zwinger von 288 auf 324 Euro anzuheben. Im Haushaltsjahr 2020 sollen aufgrund der Hundesteuererhöhung Mehreinnahmen von circa 3 200 Euro generiert werden. Bei 208 Ersthunden, 25 Zweithunden und drei Zwingern würden die Gesamteinnahmen durch die Hundesteuer bei etwa 28 800 Euro liegen. Wer einen Kampfhund hält, zahlt im Übrigen künftig 324 Euro. Als Kampfhunde gelten unter anderem Bullterrier, Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Mit der Erhöhung der Hundesteuer möchte die Gemeinde die Kostensteigerungen bei den Hundetoiletten auffangen und den Verwaltungsaufwand ausgleichen. Die neue Satzung tritt ab dem 1. Januar 2020 in Kraft.