Die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke wird 2018 in Ebhausen erhöht. Foto: Priestersbach Foto: Schwarzwälder-Bote

Kommunales: Einzige Erhöhung trifft nur land- und forstwirtschaftliche Grundstücke

Ebhausen. In Ebhausen hält man sich auch im Jahr 2018 in Sachen Steuer- oder Gebührenerhöhungen zurück. Einzig bei der Grundsteuer A, von der land- und forstwirtschaftliche Grundstücke betroffen sind, wird der Hebesatz von 350 auf 450 vom Hundert angehoben.

"Für einen normalen Acker erhöht sich die Grundsteuer dadurch von 2,70 auf 3,20 Euro im Jahr", erläuterte Bürgermeister Volker Schuler. Auch nach der Erhöhung befinde sich Ebhausen im kreisweiten Vergleich im guten Mittelfeld bei den Hebesätzen, und wie aus einer Übersicht deutlich wurde, ist die Spanne vor allem bei der Grundsteuer A ziemlich krass. So gibt es im Kreis Calw auch Gemeinden, in denen der Hebesatz für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke zwischen 900 und 1900 vom Hundert liegt.

Seit 1991 nicht erhöht

Nicht unerwähnt ließ der Rathauschef daneben den Umstand, dass die Grundsteuer A seit 1991 nicht mehr erhöht wurde. In diesem Zusammenhang wies er ebenso auf die geplante grundlegende Ertüchtigung von Feldwegen hin. Dabei sprach er unterm Strich von einer moderaten Einnahmensteigerung von bislang 25 000 auf künftig 32 000 Euro pro Jahr aus der Grundsteuer A.

In allen anderen Bereich soll im kommenden Jahr nicht an der Steuer- oder Gebührenschraube gedreht werden. Bei der Wasserversorgung rechnet man frühestens für 2019 mit einer Gebührenerhöhung, aber auch im Abwasserbereich arbeite man derzeit kostendeckend.

Für den Bereich der Kindergärten und Kleinkindbetreuung kündigte der Bürgermeister an, die Elternbeiträge auch für das Kindergartenjahr 2018/19 zu belassen – um dann für das Jahr 2019/20 eine "maßvolle Anpassung" vorzubereiten.