Mithilfe eines Fachbüros soll ein dritter Anlauf unternommen werden, um für die "Untere Aue" einen rechtskräftigen Bebauungsplan zu entwickeln. Foto: Priestersbach Foto: Schwarzwälder Bote

"Untere Aue": Um weitere Marktansiedlungen zu verhindern, geht die Gemeinde Ebhausen das Thema nochmals an

Für die Bebauungsplanung in der "Unteren Aue" muss jetzt das nächste Kapitel geschrieben werden. Gemeinderat und Verwaltung in Ebhausen hoffen, dass es zugleich das Letzte sein wird. In der jüngsten Sitzung wurde das Stuttgarter Fachbüro Baldauf mit der Erstellung des Bebauungsplans "Gewerbepark Untere Aue" beauftragt.

Ebhausen. Zur Erinnerung: Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hatte mit seinem Urteil im Herbst 2020 einen sechsjährigen Rechtsstreit beendet und die Bebauungspläne von 2012 und 2018 der Gemeinde Ebhausen für das Gebiet "Untere Aue" für unwirksam erklärt. In diesem Bebauungsplan hatte die Gemeinde Ebhausen auch aus Rücksicht auf das benachbarte Rohrdorf ein Verbot der Ansiedlung weiteren Lebensmitteleinzelhandels verankert.

Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes kann der Investor, der gegen die Ebhauser Pläne geklagt hatte, jetzt bauen, wie Bürgermeister Volker Schuler jüngst erklärt hatte. Denn nach dem Urteil aus Mannheim gilt zwangsweise wieder der ursprüngliche Bebauungsplan von 1979, der keinerlei Sortiments- oder Marktgrößen-Beschränkungen vorsah.

Ebhausen ist nach der Landesplanung allerdings als Ort ohne zentralörtliche Funktion ausgewiesen, in dem die Versorgung mit Lebensmitteln und sonstigen Märkten nur in sehr eingeschränktem Rahmen möglich ist. Der jetzt quasi wieder in Kraft gesetzte 41 Jahre alte Bebauungsplan lässt indes die weitergehende Ansiedlung von Märkten zu und enthält kaum Beschränkungen. Vor diesem Hintergrund – und mit Blick auf Forderungen des Regierungspräsidiums Karlsruhe sowie des Regionalverbandes, die durch das Mannheimer Urteil entstandene Regelungslücke zu schließen, wolle man dieser "Bitte" nun nachkommen, wie es Bürgermeister Volker Schuler in der Verwaltungsvorlage formulierte. Denn aus Sicht der Verwaltung sei das bestehende Areal in der "Unteren Aue" – zusätzlich ergänzt um einen weiteren Markt – für die Versorgung in Ebhausen ausreichend.

Weil es sich laut Rathauschef um eine ausgesprochen "komplexe Materie handelt, die auch das Wettbewerbsrecht tangiert", wollte man in der Verwaltung im hoffentlich letzten Anlauf nun mit einem speziellen Fachbüro zusammenarbeiten, um keine neuerlichen Kritikpunkte zu bieten.

In diesem Zusammenhang erinnerte Volker Schuler daran, dass man auch bei den gekippten Bebauungsplänen mit einem anerkannten Büro einschließlich anwaltlicher Begleitung gearbeitet hatte. Dennoch wurden die Bebauungspläne vor Gericht als rechtsunwirksam bewertet – und deshalb werde man jetzt jeden Schritt vorab mit den maßgebenden Behörden und dem Regionalverband abstimmen.

Mit Blick auf den Honorarvorschlag über rund 50 000 Euro des Büros Baldauf, das bereits seit Jahren die Planungen im Nagolder ING-Park umsetzt, stellte Immanuel Deuble die Frage in den Raum: "Was wäre, wenn wir jetzt nichts machen." Wie Bürgermeister Schuler erwiderte, würde in diesem Falle ein "Planungsgebot" folgen. Wie SDW-Rätin Ursel Hammann betonte, "wäre es gut, wenn wir da jetzt mal einen Knopf dran machen".