In Fitnessstudios gelten derzeit allerlei Corona-Auflagen. (Symbolfoto) Foto: Sebastian Willnow/dpa

Fitnessstudios in Baden-Württemberg dürfen zwar wieder öffnen: Die Gäste müssen allerdings getestet, genesen oder geimpft sein. Trotzdem verkündet das Easy Fitness in Villingen-Schwenningen auf Instagram und am Telefon, dass es dort "keine Testpflicht" gibt. Was steckt dahinter?

Aktuelle Informationen zur Corona-Lage in unserem Newsblog

Villingen-Schwenningen - So heißt es am 13. Juni in einem Instagram-Beitrag von easyfitness.schwenningen: "Wir sind wieder da! Wir freuen uns auf dich." Auf diese Mitteilung folgen einige Hinweise für den Fitnessstudio-Besuch - beispielsweise, dass weiterhin Maskenpflicht besteht und die 1,5-Meter-Abstandsregel eingehalten werden muss.

Doch ein Punkt in dem Beitrag macht stutzig: "Normales Training, nicht zeitgebunden und auch keine Testpflicht!", steht da. Eine Instagram-Userin schreibt unter dem Beitrag: "Keine Testpflicht?" Eine Antwort bleibt aus. Unsere Zeitung hakt am Montagmittag nach und gibt sich am Telefon zunächst als normalen Studio-Besucher aus: "Muss man sich wirklich nicht testen lassen? Auch wenn man noch nicht geimpft wurde?" Auch hier lautet die Antwort: "Ne, das stimmt auf Instagram. Du kannst ganz normal ohne Test oder Termin kommen."

Diese Aussagen sind verwunderlich. So hatten sich andere Betreiber in VS vor Kurzem noch kritisch über die Drei-G-Regelung geäußert. "Es wird am Anfang sowieso dauern, bis unsere Mitglieder wieder zurückkommen, da macht es uns die drei G-Regel nicht einfacher", sagte etwa Easy Fit-Betreiber Sascha Rapierski gegenüber unserer Zeitung. Zum Easy Fit gehören in Villingen-Schwenningen drei Studios - diese haben trotz der Ähnlichkeit des Namens jedoch nichts mit dem Easy Fitness in der Villinger Straße 142 zu tun.

Drei-G-Regel gilt

Rückfrage bei der Pressestelle der Stadt Villingen-Schwenningen. Diese bestätigt unserer Zeitung am Montag: Die Drei-G-Regel gilt auch für Fitnessstudios. Pressesprecherin Madlen Falke verweist auf die baden-württembergische Corona-Verordnung Sport vom 6. Juni, Paragraph zwei. Dort ist von einer "Pflicht zur Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenennachweises" die Rede. 

Hat Easy Fitness da also etwas durcheinandergebracht? Geschäftsführer Sergej Schauermann erklärt gegenüber unserer Zeitung, dass der Post erst nach Rücksprache mit den Behörden geteilt wurde. "Wir haben mit dem Ordnungsamt telefoniert und die sagten uns, man braucht keinen Test", so Schauermann. Das sei dem Fitnessstudio "eindeutig" so gesagt worden. Schauermann hat nun vor, erneut wegen der Regelung nachzuhaken.

Madlen Falke stellt dazu fest: Die Aussage, auf die sich der Post des Studios beziehe, stamme definitiv nicht von der Stadt Villingen-Schwenningen. Weder vom Ordnungsamt, noch von einer anderen städtischen Behörde. "Diese Auskunft haben wir so nie erteilt."

Denn dem Betreiber drohen satte Bußgelder: Laut Corona-Bußgeldkatalog könnten bei Gewährung des Zutritts "ohne Kontrolle des Test-, Impf- oder Genesenennachweises" zwischen 500 und 10.000 Euro anfallen.