Nach einem tödlichen Unfall informiert die Polizei in Rottenburg über Regeln für E-Scooter. Beim Sicherheitstag klären Beamte über Tempolimits, Bußgelder und Risiken auf.
„Der E-Scooter ist kein Spielgerät“, sagt die erste Polizeihauptmeisterin Stefanie Borzym. Und: „In der Rottenburger Fußgängerzone sind keine E-Scooter erlaubt.“ Gemeinsam mit dem Ordnungsamt der Stadt Rottenburg und der ersten Polizeihauptmeisterin Jelena Vicentijevic organisierte sie einen Sicherheitstag auf dem Rottenburger Marktplatz. Polizeihauptmeisterin Jelena Vicentijevic berichtet, dass die polizeiliche Präventionsarbeit ganz ihre Welt sei. Sie ist derzeit Hospitantin bei der Prävention des Polizeipräsidiums Reutlingen und ist „begeistert von der Prävention“.
Maximal 20 Km/h
Dies, da hiermit Unfälle verhindert werden können und die Bevölkerung aufgeklärt wird – über verschiedenste Sachverhalte. Mit einem E-Scooter darf maximal 20 Km/h gefahren werden – fährt er schneller, wurde höchstwahrscheinlich an dem Fahrzeug manipuliert. Dann, informiert Stefanie Borzym, erlischt die Betriebserlaubnis. Dies kann mit einem Bußgeld geahndet werden, zudem darf dann der E-Scooter nicht mehr genutzt werden. Auch bei einem den Verkehr behindernden Parken wird ein Bußgeld fällig – ebenso wenn man einen E-Scooter ohne gültige grüne Kennzeichen fährt.
Anlass für den E-Scooter-Sicherheitstag war der erste Verkehrstote in diesem Jahr, der E-Scooter-Fahrer war. Besonders von Schülern war der Infostand der Polizeiprävention zur Mittagszeit umringt. Das Infomaterial war sehr gefragt – auch bei der älteren Generation, die zumeist mit dem Fahrrad oder zu Fuß unterwegs war. Fahrräder sind im Gegensatz zu den E-Scootern in der Innenstadt frei – die Fahrer müssen aber absteigen.
Keine Helmpflicht
Eine Helmpflicht gibt es weder für E-Scooterfahrer noch für Radfahrer – Stefanie Borzym aber empfiehlt allen das tragen eines Helms. Fahren dürfen Jugendliche einen E-Scooter ab 14 Jahren – einen Leih-Scooter aber erst ab 18. Gefahren werden darf das Fahrzeug immer nur alleine – auch wenn man im Stadtbild oftmals zwei Jugendliche auf einem E-Scooter sieht. Und: Auch ein Anhänger darf nicht angebracht werden. Zudem gilt die Promillegrenze von 0,5 Promille. Hat der Fahrer alkoholbedingte Ausfälle, gilt sogar 0,3 Promille. Ist ein Radweg vorhanden, muss er genutzt werden.