Die Fortschreibung des Lärmaktionsplans beschäftigte den Höfener Gemeinderat. Welche Höchstgeschwindigkeit gilt auf den Durchgangsstraßen?
50 Kilometer pro Stunde (km/h), 40 oder nur 30? Auf allen Durchgangsstraßen oder nur auf der Ortsdurchfahrt im Zuge der B 294? Ganztags oder nur zum besseren Schutz der Nachtruhe? Das waren Fragen, mit denen sich der Höfener Gemeinderat zum Abschluss der Erörterung des Entwurfs der Fortschreibung des Lärmaktionsplans bei seiner jüngsten Sitzung befasste.
Hohe Belastungen
Ablaufschwerpunkte Schwerpunkt der Sitzung war die Fortschreibung des Lärmaktionsplans, der sich alle Gemeinden mit einem so hohen Verkehrsaufkommen wie Höfen, bedingt durch die B 294, alle fünf Jahre zu unterziehen haben. Ausgearbeitet hatte diese das Ingenieurbüro für Verkehrswesen Koehler & Leutwein (Karlsruhe), von dem bei der Sitzung Diplom-Ingenieur Frank Rogner präsent war.
Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Verhinderung beziehungsweise Minderung von Umgebungslärm insbesondere dort, wo die Geräuschbelastung gesundheitsschädliche Auswirkungen haben kann.
Seine Ausführungen begann Rogner mit der Schilderung der Ablaufschwerpunkte der Fortschreibung der Lärmaktionsplanung. Dabei hat beispielsweise die Betroffenheitsanalyse ergeben, dass mit 931 Personen fast 55 Prozent der Einwohner von Höfen hohen Belastungen durch den Straßenverkehrslärm mit mehr als 55 dB(A) ausgesetzt sind. Etwa 384 Personen und damit rund 22,5 Prozent der Gesamtbevölkerung haben zudem auch gesundheitsgefährdende Schallimmissionen von mehr als 65 dB(A) zu ertragen.
Der vom Gemeinderat jetzt zu beratende Planentwurf sei der Öffentlichkeit vorzustellen und münde schließlich in einen Maßnahmenkatalog, führte Frank Rogner aus. Letztmals habe man sich in Höfen mit der Lärmminderung im Rahmen der Planung und Anlegung der Kreisverkehrsanlage im Ortszentrum befasst, war von Bürgermeister Heiko Stieringer zu hören. Was den Verkehr auf der Ortsdurchfahrt der Ortsdurchfahrt der Bundesstraße 294 anbetreffe, sei hier eine gewisse Stetigkeit ohne große Ausreißer nach oben zu beobachten.
Ganztägige Begrenzung
Kein Verständnis Gemeinderat Thomas Braune erfuhr auf seine Anfrage, dass sich die jetzige Lärmaktionsplanung nur auf den Straßenverkehr, nicht aber auf den Schienenverkehr beziehe. Zur Lärmminderung auf der Straße hielt er eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40 km/h für ausreichend. Ihm pflichtete Gemeinderätin Jasmin Eberle bei ohne allerdings eine Begrenzung auf 30 km/h für Seitenstraßen auszuschließen. Sie hatte im Übrigen ebenso wie einige weitere Gemeinderatsmitglieder kein Verständnis für die Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde des Calwer Landratsamts für die schon im vergangenen Jahr verfügte und vor Kurzem vollzogene Erhöhung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 60 km/h im Bereich der Einmündung des Gräfenau-Gewerbegebiets in die Bundesstraße 294. Die vom Büro Koehler & Leutwein angedachte ganztägige Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h fand beim Gemeinderat keine Gegenliebe. Empfohlen von Bürgermeister Stieringer wurde wieder der schon praktizierte Einsatz eines Geschwindigkeitsdisplays mit der zu reparierenden oder einer neuen Anlage. Angesprochen wurde auch die Möglichkeit der Bezuschussung des Einbaus von Schallschutzfenstern.
Bürger werden informiert
Auslegung Schließlich sprach sich der Gemeinderat für die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf den Durchgangsstraßen ganztags von 50 auf 40 km/h aus, die jetzt vom Planungsbüro in die Lärmaktionsplanung einzuarbeiten ist.
Nach einer einmonatigen Auslegung des fortgeschriebenen Entwurfs des Lärmaktionsplans wird am Mittwoch, 16. Juli, ab 19 Uhr eine Bürgerinformationsveranstaltung dazu in der Enzauenhalle stattfinden.
Bürgermeister Stieringer informierte in der Sitzung zudem darüber, dass der Schömberger Gemeinderat der von der Höfen beantragten Verlängerung des Vertrages über die Mitbenutzung der Erddeponie „Hauswald“ bis zum 31. Dezember 2029 zugestimmt hat.