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Gemeinderat: Grab-Nutzungsgebühren steigen,

Die Nutzung von Gräbern wird in der Gemeinde Eschbronn künftig teurer, Bestattungen werden dafür günstiger. Mit der Neukalkulation der Friedhofsgebühren, die der Gemeinderat am Dienstag beschloss, will die Gemeinde mehr Gerechtigkeit schaffen.

Eschbronn. Nach Auskunft von Bürgermeister Franz Moser wurden zuletzt im Juni 2017 die Bestattungsgebühren geändert. Dabei seien neben Anpassungen im Text der Satzung die beiden Friedhöfe zu einem Bestattungsbezirk zusammengefasst und die Möglichkeit der Verlängerung von Ruhezeiten bei Reihen- und Urnenreihengräbern geschaffen worden. Bei der damaligen Gebührenberechnung sei versucht worden, die Kosten des Bestattungswesens und der Friedhöfe nach Nutzung und Leistung besser aufzuteilen. Dies vor allem deshalb, weil sich die Art der Bestattungen, der Friedhofsbelegung und die Gestaltung desselben verändert haben, erläuterte der Bürgermeister.

Das Landratsamt Rottweil habe die neue Satzung befürwortet, der Gemeinde aber eine andere Aufteilung empfohlen, nach der sie dem Äquivalenzprinzip noch besser gerecht werde. Die Kalkulation von 2017 sei deshalb nochmals von Kämmerin Heike Weißer überarbeitet worden. Während die Grabnutzungsgebühren stiegen, ermäßigten sich die Bestattungsgebühren. Zu Änderungen komme es auch bei den einzelnen Grabarten. Letztlich bleibe das Ergebnis in der Summe gleich, wodurch der Deckungsgrad weiterhin bei 100 Prozent (ohne Leichenhalle) liege, informierte Moser.

Nur ein Bestattungsbezirk

Auf Anfrage von Ratsmitglied Christoph Meyer-Sander zum Begriff Bestattungsbezirk erläuterte der Bürgermeister, dass seit 2017 einheitlich für Locherhof und Mariazell und nicht mehr getrennt kalkuliert werde. Das bedeute zugleich, dass Angehörige unabhängig vom Wohnort des Toten das Wahlrecht besäßen, ob die Bestattung auf dem Friedhof in Locherhof oder Mariazell erfolgen soll.

Über das Belegungsrecht von 50 Jahren bei Doppelgräbern waren sich die Räte uneins. Während dies für Erwin Ebert eine "verdammt lange Zeit" darstellte, verteidigte Kai Echle die bisherige Praxis. Diese sei deshalb so festgelegt worden, damit, wenn jemand relativ jung sterbe, dessen (Ehe)-Partner ebenfalls die Möglichkeit habe, im gleichen Grab beerdigt zu werden. Manfred Schmieder urteilte, die 50 Jahre könnten Angehörigen bei der Grabpflege auch zur Last werden, wenn sie körperlich nicht mehr dazu in der Lage seien. Er, so Moser, wisse bisher nur von einem Fall, bei dem die Grabpflege zu einem Problem werden könnten.

Das Thema könne aber bei der nächsten Neukalkulation berücksichtigt und beim Erwerb ein Mindestalter von 60 Jahren festgelegt werden.

Dank des Gemeinderats sei die Kommune in der Lage, ein modernes und fortschrittliches Angebot bei den Bestattungsformen anzubieten, unterstrich Moser.

Bei der seit 15. Januar geltenden neuen Friedhofsgebührensatzung verteuern sich die Nutzungsgebühren bei einem Wahlgrab doppeltbreit-einfachtief um 300 Euro auf 3080 Euro. Jeweils um 230 Euro teurer werden das Wahlgrab einfachbreit-doppeltief (2390 Euro) und das Urnenwahlgrab zweistellig nebeneinander (1900 Euro). Die Kosten für ein Urnenwahlgrab einstellig steigt von 1700 Euro auf 1870 Euro und das Wahlgrab einfachbreit-einfachtief von 1540 Euro auf 1700 Euro.

Mit Ausnahme des anonymen Urnengrabs, das weiterhin 142,80 Euro kostet, verbilligt sich die Bestattungsgebühr bei allen Grabarten um jeweils 150 Euro und bewegt sich zwischen 318,50 Euro für Urnenreihengräber und Urnenwahlgräber und 651,70 Euro für Wahlgräber einfachbreit-doppeltief.

Der Beschluss des Ratsgremiums für die Neufassung der Friedhofssatzung fiel einstimmig.