Markierte Schutzstreifen sollen auf den Durchgangsstraßen der Gesamtgemeinde Dunningen für die Sicherheit der Radfahrer sorgen. Die Schramberger Straße im Hauptort gehört dazu. Der Gemeinderat sträubt sich gegen die angeordnete Breite von 1,8 Metern und plädiert für 1,25 Meter breite Streifen auf beiden Seiten. Foto: kw

Gemeinderat will vorgeschriebene Breite von 1,8 Metern nicht akzeptieren. Weiteres Gespräch mit Verkehrsbehörde nötig.

Dunningen - Auf Unverständnis ist im Dunninger Gemeinderat die verkehrsrechtliche Anordnung der unteren Verkehrsbehörde zu den vorgesehenen Radschutzstreifen in der Gesamtgemeinde gestoßen.

Das Gremium will die vorgeschriebene Breite von 1,8 Metern nicht akzeptieren und plädierte nach wie vor für die Mindestbreite von 1,25 Metern - und Streifen auf beiden Seiten. Die Angelegenheit geht also in eine weitere Runde.

Keine Eile im Winter nötig

Bereits im vergangenen Jahr hatte der Gemeinderat beschlossen, die Ortsdurchfahrten in Dunningen, Seedorf und Lackendorf mit entsprechenden Markierungen zu versehen. Ein Angebot einer Firma aus Dietingen lag auf dem Tisch. Doch die Vergabe der Arbeiten wurde vertagt. Eine Verzögerung wird von den Ratsmitgliedern in Kauf genommen. "Jetzt kommt ja der Winter, dann ist keine Eile nötig", äußerte Helmut Faller. Die Verwaltung und das Gremium einigten sich darauf, mit der Behörde ein weiteres Gespräch zu führen.

Vor den Sommerferien hatten sich Vertreter der Gemeinde Dunningen, der unteren Verkehrsbehörde, des Straßenbauamts, der Straßenmeisterei und der Polizei zur finalen Besprechung getroffen.

"Gehen wir mit der Verkehrsbehörde nochmals in Klausur und schauen, was dabei rauskommt", meinte Bürgermeister Peter Schumacher abschließend. Der Auftrag des Gemeinderats an die Verwaltung war jedenfalls klar und unmissverständlich.

Planer Rainer Christ von "BIT - Ingenieure" aus Villingen-Schwenningen hatte die undankbare Aufgabe, die Entscheidung der Behörden, die das Büro selbst so auch nicht wollte, vorzutragen. Die Polizei habe gegenüber beidseitigen Markierungen mit einer Breite von 1,25 Metern Bedenken geäußert - und die anderen Behörden seien dieser Auffassung gefolgt, erklärte Christ. Er bestätigte: Bei einer Straßenbreite von sieben Metern sei der angeordnete Schutzstreifen mit 1,8 Metern möglich. Die Regelbreite betrage 1,5 Meter. Es sei nicht auszuschließen, dass Radfahrer die einseitige und breitere Markierung in beide Richtungen befahren wollten, und das sorge für Gefahr, hieß es.

"Radweg oder Radschutzstreifen?"

"Ist es denn nun ein Radweg oder ein Radschutzstreifen?", so die ironische Frage von Florian Haag. Er hätte sich gewünscht, fuhr er fort, "dass man die Bevölkerung, die Radfahrer und die Autofahrer bei der Entscheidung mitnimmt". Es gebe noch Informationen für die Bevölkerung, kündigte der Schultes an.

"Mit 1,8 Metern gehe ich auf keinen Fall mit", betonte Markus Holl, obwohl er ganz klar für einen Radschutzstreifen sei - aber nicht in dieser Breite. Warum die Verkehrsbehörde die Situation in Deißlingen - dort gibt es wohl schmalere Streifen - anders sehe, sei nicht nachzuvollziehen, kritisierte Holl.

Auch Inge Erath lehnte den Vorschlag der Verkehrsbehörde ab. Andreas Wilbs wollte von Christ wissen, ob es im Kreis Rottweil schon 1,8 Meter breite Radschutzstreifen gebe. Ihm seien keine bekannt, antwortete der Planungsingenieur. Vielleicht sei Dunningen ja ein Pilotprojekt.