Das Haus in der Oberndorfer Straße wurde abgerissen. Foto: Hils/Palik

Hauseigentümerin schafft Fakten und lässt Gebäude ohne Erlaubnis abbrechen. Für Ordnungswidrigkeit droht Geldstrafe.

Dunningen - Plötzlich fehlt das Haus: Das Gebäude in der Oberndorfer Straße 14 in Dunningen gibt es nicht mehr. Die Eigentümerin hat es abreißen lassen – dabei stand es unter Denkmalschutz.

Wenn Maria Hils von ihrem ehemaligen Haus spricht, schwingt Verbitterung mit. Auf fast anderthalb Seiten beschreibt sie, was sie ihrem Empfinden nach in den vergangenen Jahren erlebt hat. Die Geschichte gipfelt im Abriss ihres einstigen Wohnhauses am vorigen Samstag. Vorausgegangen sei "eine über zehn Jahre dauernde Odyssee mit den Behörden bezüglich des beantragten Abrisses".

Nun habe sie sich nicht mehr anders zu helfen gewusst, als das Haus einfach abbrechen zu lassen. Den ersten Antrag darauf hatte sie 2002 gestellt. "Das unendliche Hin- und Her der Behörden" habe sie und ihre beiden Töchter "sehr belastet", erklärt Hils.

Das Haus, um das es geht, wurde demnach vor rund 350 Jahren errichtet, in den frühen 1970ern habe sie es gekauft. "Wir haben darin mehr schlecht als recht gewohnt". Bei jedem Wintersturm habe sie Angst gehabt, dass etwas passiert. 1993 ist Maria Hils ausgezogen. Und das Haus? Der Unterhalt und die unrealistischen Forderungen seitens des Denkmalschutzamts Rottweil, so schreibt Hils weiter, "konnte und kann ich mit meiner kleinen Rente nie und nimmer erfüllen". "Das kann keiner bezahlen", meint sie, da müsse man Millionär sein.

Ihren Angaben nach hätte sich eine Sanierung darüber hinaus nicht gelohnt. Alle Fachleute, die sich das Haus angeschaut hatten, hätten gesagt, dass eine Sanierung zu vertretbaren Bedingungen nicht möglich sei.

Für Ordnungswidrigkeit droht Geldstrafe

Edgar Griesser, Leiter des Bau-, Naturschutz- und Gewerbeaufsichtsamts und damit der Unteren Denkmalschutzbehörde, sieht die Sache nicht so eindeutig. "Die Schäden sind da", sagt er über das einstige Haus. Allerdings hätten die übergeordneten Experten von der Denkmalpflege, die bis Ende 2014 noch im Regierungspräsidium Freiburg angesiedelt waren, befunden, dass sich anhand der vorliegenden Schadensbeschreibung nicht sagen lasse, ob das Gebäude erhalten werden könne oder nicht. Sie seien mehrfach vor Ort gewesen.

Nach Angaben von Maria Hils habe sie 2004 dem Landratsamt eine ausführliche Bauschädenbeschreibung und Fotos vorgelegt. Sie hätte damals Pläne aus der Bauzeit des Hauses vorlegen sollen. Doch die gebe es nicht. Also hätte das Denkmalamt angeboten, stattdessen nachzuweisen, dass mehr als 50 Prozent der Substanz nicht mehr sanierungsfähig seien. Daraufhin hätten örtliche Handwerker ein Gutachten erstellt. Ergebnis: die Schäden stünden in keinem Verhältnis zum erhaltungswürdigen Bestand.

Zu diesem Schluss kommt die Denkmalbehörde nicht. Aus ihrer Sicht waren die Kosten im Handwerker-Gutachten nicht realistisch. Um sie richtig einzuschätzen, bedarf es nach Angaben von Griesser Experten, die sich auskennen mit den Kosten, die bei der Sanierung eines Gebäudes entstehen. Zudem habe Hils nie eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorgelegt, die so aufgebaut war, dass die Behörde sie hätte prüfen können.

So ging es zwischen den Parteien offenbar jahrelang hin und her. Auch ein Verkauf des Gebäudes ist nie zustande bekommen. Maria Hils sagt, sie habe über Jahre hinweg Anzeigen unter anderem auf der Homepage des Landesdenkmalamts veröffentlicht. "Trotz mehrfacher Preissenkungen wollte es niemand kaufen." Edgar Griesser deutet an, dass der Preis zu hoch war.

Maria Hils fühlt sich durch die Behörden gegängelt. Erst kürzlich kamen neue Auflagen: Weil der Giebel immer maroder wurde und Steine herunterstürzten wurde sie aufgefordert, das Gebäude entsprechend zu sichern – das Haus stand an der Straße, der Gehweg führte direkt daran vorbei. Das bringt für sie das Fass zum Überlaufen.

Mit dem unerlaubten Abriss ist die Geschichte indes nicht erledigt. Den grundsätzlich besteht bei einem Denkmal Erhaltungspflicht. Es einfach abzubrechen, ist laut Griesser eine Ordnungswidrigkeit – und zieht in der Regel eine Geldstrafe nach sich.