Corona: Zwölf Menschen aus acht verschiedenen Haushalten kommen in Dundenheim zusammen
Nicht alle nehmen es mit der Einhaltung der Corona-Regelungen so genau: Am Sonntagabend musste die Polizei in Dundenheim eine Geburtstagsparty auflösen. Zwölf Menschen aus acht verschiedenen Haushalten hatten sich getroffen.
Dundenheim. Während sich der Großteil der Bürger strikt an die Corona-Regelungen hält, sahen einige Menschen aus Dundenheim diese offensichtlich wohl nicht so eng. Die Beamten des Polizeireviers Offenburg mussten am Sonntagabend gegen 17.30 Uhr eine private Geburtstagsfeier mit insgesamt zwölf Personen aus acht verschiedenen Haushalten auflösen. "Wir haben einen Hinweis erhalten und sind daraufhin dort hingefahren", sagt Ansgar Gernsbeck, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Offenburg auf Nachfrage unserer Zeitung.
Bewusst gebe die Polizei nur wenige Informationen zu diesem Fall heraus. So wollte und konnte der Pressesprecher auch nicht sagen, welcher Altersgruppe die Feierenden angehörten: "In einem so kleinen Ort wie Dundenheim könnten dadurch schnell Rückschlüsse gezogen werden – man kennt sich und schnell sind die Menschen identifiziert. Wir wollen aber keinen an den Pranger stellen. Deshalb halten wir uns hier für alle Beteiligten weitestgehend bedeckt", erklärt Gernsbeck.
Auch in der Polizeiakte zum Fall sei nicht festgehalten worden, ob es sich nun etwa um einen Kindergeburtstag oder um einen Achtzigsten gehandelt hatte. "Tut ja aber auch nichts zur Sache", so der Pressesprecher. Die Gruppe habe mit ihrer Zusammenkunft gegen die aktuell geltende Corona-Verordnung verstoßen, auch wenn es sich laut eigenen Angaben bei allen Beteiligten um Familienmitglieder gehandelt habe. "Die Vorschriften schienen sie nicht so arg zu interessieren", resümiert Gernsbeck.
Die Polizei stellte den Sachverhalt fest und übermittelte diesen an die zuständige Behörde – in diesem Fall an das Landratsamt. "Alle Teilnehmer erwartet nun unerfreuliche Post vom Landratsamt", heißt es in der Mitteilung der Polizei. Doch was steckt genau dahinter? "Die Teilnehmer, beziehungsweise die Veranstalter einer solchen Geburtstagsfeier erhalten insofern ›Post‹ vom Landratsamt, als der Verstoß gegen die Corona-Verordnung bußgeldbewehrt ist", erklärt Pressesprecher Kai Hockenjos. Danach ist für die Teilnahme an einer privaten Ansammlung, Zusammenkunft oder Veranstaltung mit mehr als dem zulässigen Personenkreis ein Bußgeld zwischen 100 bis 500 Euro vorgesehen. Für das Abhalten einer privaten Veranstaltung mit mehr als dem zulässigen Personenkreis durch einen privaten Veranstalter sind 100 bis 1000 Euro vorgesehen. "Wie viele Bußgelder in einem solchen Zusammenhang bislang erhoben wurden und wie hoch die Gesamtsumme ist, können wir leider nicht ermitteln, da Regelbrüche auch über die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden geahndet werden."