Einem ehemaligen Paar wird der Besitz und Handel von Betäubungsmitteln im Besucherraum der JVA vorgeworfen. (Archivbild) Foto: Daniel Begemann

Sie hat ihm Amphetamine im Besucherraum der JVA in Rottenburg überreicht. Und sitzt nun schwanger im Gefängnis. Das frühere Paar verantwortete sich kürzlich vor dem Amtsgericht.

Zwei Menschen, die vor Gericht zugeben, dass sie seit dem Jugendalter drogenabhängig sind. Der Mann und die Frau betrieben über Jahre hinweg illegalen Handel von Betäubungsmitteln, hatten zehntausende Euro Schulden – und nun wächst ein Baby im Bauch der Frau heran.

 

Die Angeklagte und der Angeklagte mussten sich im Rottenburger Amtsgericht wegen des Besitzes und Handels von Betäubungsmittel verantworten. 6,6 Gramm Amphetamine soll die damalige Partnerin im Besucherraum der Justizvollzugsanstalt (JVA) in Rottenburg ihrem Partner überreicht haben. Heute wächst ein Baby im Bauch der Inhaftierten heran.

Übergabe im Besucherraum

Der Vorfall ereignete sich im Juni 2025. Der angeklagte Mann (geboren: 1983) saß zu dem Zeitpunkt in der JVA – der Besitz von und Handel mit Betäubungsmitteln sowie mehrere Diebstähle haben ihn des Häufigeren in Haft gebracht. Seine damalige Partnerin (geboren: 1989) bringt ebenfalls einige Erfahrungen hinter Gittern mit. Auch für sie ging es nicht das erste Mal wegen eines Drogendelikts vor Gericht.

Die Frau besuchte am Tattag den Mann in der JVA. Mit dabei hatte sie 6,6 Gramm Amphetamine. Wie beide Angeklagte vor dem Amtsgerichtsdirektor und Richter, Stefan Fundel, zugaben, habe sie das Betäubungsmittel auf Nachfrage ihres damaligen Partners mitgebracht. Die Droge sei zum eigenen Konsum gedacht gewesen und nicht zum weiteren Handel. Doch dann fiel die Übergabe in den Überwachungskameras auf, als er die Droge in seine Unterhose steckte.

Beide würden die Tat zutiefst bereuen, sagen sie. Vor allem vor dem Hintergrund, dass die Frau im November ein Baby erwartet. Das Kind sei nicht von dem Angeklagten, sondern von dem neuen Partner, der sie im Gericht von einem Besucherplatz aus unterstützte.

Sucht seit dem Jugendalter

Richter Fundel fragte, wie es dazu kommen konnte, die Partnerin zu fragen, ob sie Amphetamine mitbringen könnte. „Es war einfach die Sucht. Ich habe sie einfach gefragt, ob sie welche hat und mitbringen kann“, antwortete der Angeklagte trocken. Nach eigenen Angaben sei der in Berlin-Brandenburg Geborene seit seinem 14. Lebensjahr abhängig von Amphetaminen, MDMA und Ecstasy. Auch die Angeklagte sei im Alter von 16 Jahren süchtig nach diesen Betäubungsmitteln geworden.

Der Mann erklärte, dass die Einnahme von Amphetaminen auf ihn beruhigend wirke. Er und sein Anwalt, Önsel Ipek, gaben an, dass bei dem Angeklagten von ADHS ausgegangen würde. Während er meist unruhiger sei, würden Amphetamine dieses Gefühl nicht verstärken, sondern mildern. Bestätigt sei die Diagnose jedoch noch nicht.

Berufstätig seien beide schon länger nicht mehr. Er ist gelernter Zimmermann, sie gelernte Hauswirtschafterin. Der Wille, etwas zu ändern, sei bei beiden da. Der Angeklagte, der zudem Vater eines elfjährigen Sohns ist, ist seit Januar diesen Jahres in Therapie und arbeite zusätzlich bei einem handwerklichen Unternehmen.

Die Frau, die neben dem ungeborenen Baby einen 15-jährigen Sohn hat, sitzt seit 23. März diesen Jahres in einem Frauengefängnis, welches auch auf Schwangere ausgerichtet ist, wie Richter Fundel erklärt.

Mehrere Jahre Freiheitsstrafe

6,6 Gramm seien zwar keine riesige Menge, aber auch keine geringe, ordnete Staatsanwalt Ruoff ein. Zwar gestanden beide, dass das Betäubungsmittel zum eigenen Gebrauch gedacht war, doch ob dies wirklich stimmt, könnte man nicht beweisen. Vor allem seien viele andere Insassen gefährdet worden, die ebenfalls unter ihrer Suchterkrankung gelitten haben. Er schlug eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren vor.

Sowohl Rechtsanwalt Bessler, Vertreter der Angeklagten, als auch Rechtsanwalt Ipek, Vertreter des Angeklagten, schlugen eine Freiheitsstrafe von jeweils zwei Jahren vor. Richter Fundel verurteilte die Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren.