Der Prozess am Amtsgericht Rottweil gegen zwei Waldmössinger erstreckt sich über zwei Verhandlungstage. Foto: Fritsche

Zwei junge Männer mussten sich kürzlich vor Gericht verantworten: Sie waren angeklagt, von einer Wohnung in Waldmössingen aus Handel mit Marihuana getrieben zu haben.

Rottweil/Schramberg-Waldmössingen - Die öffentliche Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Rottweil, Abteilung für Strafsachen, gegen zwei junge Männer aus dem Kreis Rottweil zog sich über zwei Prozesstage. Richter Oliver Niefer leitete die Schöffensitzung. Der Tatvorwurf gegen den jüngeren, 1993 geborenen Angeklagten, lautete: "Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen und Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen".

Der zweite, 1991 geborene Angeklagte, war der Beihilfe dazu angeklagt, außerdem wegen des Besitzes eines in Deutschland verbotenen Schlagrings. Seine besorgt blickenden Eltern waren die einzigen Zuschauer im Gerichtsaal.

Tatort für den Handel mit Marihuana und Amphetaminen war eine Wohnung in Waldmössingen gewesen, die beide zeitweise zusammen bewohnten. Beide hatten sich auch selbst von der vorhandenen "Ware" für ihren eigenen Konsum bedient. Der Handel endete im Dezember 2019 mit einer Hausdurchsuchung durch die Polizei. Der jüngere Angeklagte hatte Rechtsanwältin Sabine Pfaff-Mrokon aus St. Georgen als Rechtsbeistand, der andere die Rechtsanwältin Miriam Mager aus Schwenningen.

Verhandlung kommt nur stockend voran

Schon der erste der beiden Prozesstage ging nur stockend voran, das sollte auch beim zweiten Verhandlungstag so bleiben. Geladen war am ersten Prozesstag als wichtiger Belastungszeuge ein 35-jähriger Mann aus Dornhan, selbst bereits in einem früheren Prozess angeklagt wegen Drogenhandels. Er hatte sich in der Waldmössinger Wohnung bei den beiden Angeklagten mit Stoff für seine eigenen Kunden eingedeckt und nach seiner Verhaftung bei der Polizei umfassend ausgepackt, auch über seine Einkaufsquelle.

Ohne Rechtsbeistand wollte er aber keine Aussage machen: Drohte ihm doch wegen der Einnahmen durch den Drogenverkauf ein Steuerstrafverfahren. Rechtsanwältin Pfaff-Mrokon wies auch darauf hin, dass der Belastungszeuge laut Aktenlage Drogen sogar an minderjährige Schüler abgegeben haben soll, und sie sich frage, weshalb er deshalb von der Staatsanwaltschaft noch nicht angeklagt worden sei. Auch wegen dieses Vorwurfs hätte er das Recht zu schweigen. Schließlich vertagte Richter Niefer die Fortsetzung des Prozesses.

Auch der zweite Verhandlungstag war geprägt von Unterbrechungen – zunächst für eine erfolgreich verlaufende "Verständigungsberatung" zwischen Gericht und Anwältinnen über das zu erwartende Strafmaß, wenn sich die Angeklagten zu einem Geständnis durchringen. Danach räumte der jüngere Hauptangeklagte eine Menge von drei Kilogramm Marihuana ein (nicht zehn Kilo, wie von der Polizei geschätzt). Der ältere gab zu, dass er dem jüngeren ermöglicht hatte, einzuziehen und dass er außerdem gewusst hatte, was für einen Handel dieser trieb. Über die gesamte Menge habe er nichts gewusst, durfte sich aber etwas für den Eigenbedarf abzweigen.

Marihuana "war nicht groß versteckt"

Nach den Geständnissen brachte die Beweisaufnahme keine Überraschungen: Zwei Nachbarinnen der Angeklagten bestätigten, das "fremde Menschen bei den beiden aus- und eingingen". Und der Zwischenhändler aus Dornhan brachte diesmal zwar einen Anwalt mit, wollte aber trotzdem keine neue Aussage machen. Aber er war einverstanden, dass seine früheren Aussagen verwendet werden.

Richter Niefer unterbrach die Sitzung für zehn Minuten, damit der Staatsanwalt das Aussageprotokoll lesen konnten. Anschließend verlas der Richter ein "Wirkstoffgutachten", das einen hohen Rauschmittelgehalt bescheinigte, und ein Polizeibeamter berichtete von der Hausdurchsuchung: "Die Wohnung roch schon nach Marihuana, es war nicht groß versteckt."

Nach den Plädoyers von Staatsanwalt und Verteidigerinnen fällte Richter Niefer das Urteil: ein Jahr und sieben Monate Freiheitsstrafe mit zwei Jahren Bewährung und 1400 Euro Geldstrafe für den jüngeren Angeklagten, 90 Tagessätze à 15 Euro für den älteren. Die Geständnisse und dass keine Vorstrafen vorlagen, hatten sich strafmildernd ausgewirkt. Beide wollen nach Thailand auswandern, wenn die Pandemie vorbei ist: Der Jüngere will dort als Yogalehrer arbeiten, der Ältere seine Schreiner- und kaufmännische Ausbildung nutzen. Beide versichern, dass sie schon entsprechende Kontakte in Thailand hätten.