Gleich drei Männer mussten sich wegen Verstrickungen in den Drogenhandel vor dem Landgericht verantworten. Foto: Beyer

Weil sie hunderte Kilogramm Marihuana in Pfalzgrafenweiler umgeschlagen haben, wurden nun zwei Männer zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Gänzlich aufgeklärt ist der Fall nicht.

Es ist in der Region einer der spektakulärsten Drogen-Fälle der jüngeren Vergangenheit. In einer Autowerkstatt in Pfalzgrafenweiler wurden Ende 2020 hunderte Kilogramm Marihuana umgeschlagen und teilweise auch gelagert.

 

Zur Kommunikation nutzten die Täter verschlüsselte Mobiltelefone, sogenannte Krypto-Handys. 2021 war es Europol gelungen, die Verschlüsselung des Anbieters zu knacken. Zahlreiche kriminelle Netzwerke flogen auf – darunter auch der Drogengroßhandel in Pfalzgrafenweiler.

Großer Fall – kleine Fische

Doch so spektakulär der Fall auch ist – den Ermittlern sind nur relativ kleine Fische ins Netz gegangen. Das machte der Prozess am Landgericht Rottweil deutlich, bei dem nun das Urteil verkündet wurde. „Wir haben den Haupttäter, der die Fäden in der Hand hielt, nicht. Er ist flüchtig“, erklärte der Richter.

Der Flüchtige ist dabei offenbar ein großer Fisch. „Das grenzt schon an die Bereiche der organisierten Kriminalität“, meinte der Richter. Die hunderten Kilogramm Marihuana, die in Pfalzgrafenweiler umgeschlagen wurden, blieben dabei wohl im Besitz des Hintermanns. Für ihn war die Werkstatt in Pfalzgrafenweiler nur ein Zwischenlager.

Die beiden Brüdern, die nun vor Gericht standen, dienten dabei mutmaßlich als Handlanger – quasi als bezahlte Lohnarbeiter in der Welt des Drogenhandels. So wurden sie bei jeder Lieferung für das Umladen und die Lagerung bezahlt. Meist erfolgte die Bezahlung dabei in Form von Bargeld. Teilweise wurde einer der Brüder aber auch mit mehreren Kilogramm Marihuana bezahlt, die er dann auf eigene Rechnung weiterverkaufen durfte.

Beide Brüder hatten schon vor Prozessbeginn ein Geständnis abgelegt – genauso wie ein Mitangeklagter, dem allerdings nur zwei Beihilfetaten zur Last gelegt wurden. Die Geständnisse wurden nun bei der Urteilsverkündung als mildernde Umstände gewertet – nicht zuletzt auch deshalb, weil dadurch die Dauer des sowieso schon komplexen und zeitintensiven Verfahrens deutlich verkürzt wurde.

Ebenfalls strafmildernd wirkte sich hierbei aus, dass alle Angeklagten zum Zeitpunkt der Taten verschiedene persönliche Probleme wie Suchterkrankungen und Geldsorgen hatten.

„Dann sollte man es lassen“

Einer der Brüder hatte sich offenbar wiederholt in verschiedenen Branchen als Geschäftsmann versucht und dabei vor allem einen Schuldenberg aufgehäuft.

Ihm gab der Richter noch einen Rat mit auf den Weg: „Wenn man keine Vorkenntnisse hat für eine selbstständige Tätigkeit, dann sollte man es lassen.“ Lieber solle man dann einer Lohnarbeit nachgehen.

Bis er diesem Rat wird folgen können, wird es allerdings etwas dauern. Denn für ihn geht es nun erstmal ins Gefängnis. So wurde er zu einer Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt. Sein Bruder muss für zwei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Nur der Mitangeklagte kam mit einer Bewährungsstrafe davon. Sollte er aber gegen seine Auflagen verstoßen, muss er für ein Jahr und zehn Monate ins Gefängnis.