Rouven Lutz (links) und Jan Dülsen wollen in diesem Schuppen in Maisenbach-Zainen Cannabis anbauen. Foto: Lutz

Der Gemeinderat von Bad Liebenzell hat gegen den Cannabis-Anbau eines Vereins in Maisenbach-Zainen gestimmt. Große Auswirkungen hat das Votum aber nicht. Denn ob der Verein tätig werden darf, entscheiden andere Stellen.

Rouven Lutz und Jan Dülsen haben einen Traum: Sie wollen ihr eigenes Cannabis anbauen. Durch die Legalisierung des Anbaus im April 2024 sind sie dem einen entscheidenden Schritt näher gekommen. Das Gesetz erlaubt Privatpersonen und Vereinen unter bestimmten Auflagen den Anbau. Einen solchen Verein haben Lutz und Dülsen gegründet. Er heißt Cannabissle.

 

Vorhaben Der Verein will sich in einem Schuppen in Maisenbach-Zainen nun dem Anbau widmen. Nebenan wohnt Lutz selbst. Bis zu 200 Pflanzen könnten dort auf 40 Quadratmetern wachsen, so Dülsen. Man wolle aber mit weitaus weniger starten: etwa 25. Die Menge müsse immer an die Mitgliederzahl angepasst werden. 50 Gramm pro Mitglied darf der Verein laut Gesetz vorhalten. Ein gutes Dutzend Mitglieder hatte Cannabissle im September. Nur wer über 21 Jahre alt ist, darf überhaupt Mitglied werden. Der Verein übernimmt den Anbau für die Mitglieder, die nicht selbst anbauen wollen oder können.

Diskussion im Ausschuss Ebenfalls im September behandelte der technische Ausschuss auch einen Antrag des Vereins. Es ging um die Umnutzung des Schuppens für den Anbau. Die ließ sich gemäß Baugesetzbuch und Bebauungsplan eigentlich nicht ablehnen. Denn rein technisch gesehen, handelt es sich beim Grasanbau um eine landwirtschaftliche Tätigkeit. Und die ist dort erlaubt. Doch der technische Ausschuss hatte einen alles andere als technischen Blick auf die Angelegenheit.

Hier war vor allem der Jugendschutz Thema. Denn in unmittelbarere Nachbarschaft befindet sich ein Gebäude der Liebenzeller Gemeinschaft, in dem zum Beispiel die Kinderkirche und die Jungschar stattfindet. Für viele im Ausschuss passte der Cannabis-Anbau deshalb nicht dorthin. Der Ortschaftsrat sprach sich geschlossen dagegen aus. Und auch der Ausschuss lehnte die Umnutzung des Schuppens ab. Die Verwaltung erklärte allerdings, dass das Landratsamt die Umnutzung letztlich genehmigen werde – eben weil aus rechtlicher Sicht nichts dagegen spricht. Für die restlichen Genehmigungen bezüglich des Anbaus, und dazu zählt auch die Einhaltung des Jugendschutzes, ist das Regierungspräsidium (RP) aus Freiburg zuständig, nicht das Landratsamt oder die Gemeinde.

Rechtliche Bewertung Nun stand die Angelegenheit in der Dezember-Sitzung wieder auf der Tagesordnung des Gemeinderats. „Mit Schreiben vom 21.11.2024 teilte uns das Landratsamt Calw mit, dass das zuvor versagte Einvernehmen der Gemeinde, aufgrund der relativ eindeutigen fachlichen Einschätzung der unteren Baurechtsbehörde, als rechtswidrig eingestuft wurde und bei erneuter Versagung des Einvernehmens durch das Landratsamt ersetzt werden müsste“, steht in der Sitzungsvorlage. Auch Jaqueline Zimmermann aus dem Bauamt verdeutlichte in der Sitzung die rechtlichen Grundlagen nochmals. Der Gemeinderat entscheide nicht über den Jugendschutz.

Diskussion im Gemeinderat „Baurechtlich ist dem nichts hinzuzufügen. Wir müssen zustimmen“, sagte Dietmar Fischer (CDU). Seine Fraktion werde trotzdem nicht zustimmen. Ihm sei klar, dass das eigentlich nicht gehe. Aber es sei ein „starkes Zeichen“. Die CDU lehne den Cannabis-Anbau dort wegen der Kinder- und Jugendarbeit ab. Da letztlich das RP entscheide, habe man keine Einflussmöglichkeit auf die Entscheidung – außer einer Ablehnung der Umnutzung.

Fischer wollte von Zimmermann wissen, wie das RP die Sache sehe. Es gebe noch keine Tendenz, so Zimmermann. Der Verein habe den Antrag wohl noch gar nicht gestellt.

Ortschaftsrat ist skeptisch

„Der Gemeinderat kann das schon ablehnen. Wir werden dann halt vom Landratsamt überstimmt“, sagte Daniel Mattmüller (ZBL). „Für so etwas gebe ich mich nicht her“, erklärte Norbert Maier (AfD) seine Ablehnung. „Es gibt Vorbehalte und Ängste“, meinte Ortsvorsteher Matthias Stepan. Der Ortschaftsrat sei weiterhin skeptisch. Wichtig sei jedoch, dass dem RP der Standort der Jugendeinrichtung bekannt sei. Nun müsse die Behörde entscheiden.

Stepans Amtskollege aus Beinberg, Thomas Todt, sagte, dass auch viele Kinder aus anderen Ortsteilen die Einrichtung der Liebenzeller Gemeinschaft dort besuchten. Eltern würden ihre Kinder vielleicht nicht mehr dorthin schicken, wenn in der Nachbarschaft Cannabis angebaut würde.

Nur an Vereinsmitglieder

Nina Stark (UL) erinnerte daran, dass die Abgabe des Cannabis nur an Vereinsmitglieder gestattet sei. Katrin Heeskens fügte an, dass die Mitglieder über 21 Jahre alt sein müssten.

Sicherheitskonzept Der Verein hat unserer Redaktion zudem erklärt, dass für eine Anbaugenehmigung durch das RP ein Sicherheitskonzept nötig sei, das unbefugten Zugriff verhindern soll. Das werde mit der Polizei, dem RP und Profis erarbeitet, erklärte Dülsen. Dazu gehörten sichere Türen, eine Alarmanlage und Kameraüberwachung. Die Einrichtung der Liebenzeller Gemeinschaft stelle nach dem Cannabis-Gesetz keinen Hinderungsgrund dar, sagte Lutz. Die Schutzregelung gelte für Kindergärten und Ähnliches.

Mehrheit ist dagegen Dem Gemeinderat reichte das alles nicht. Er lehnte die Umnutzung wieder mehrheitlich ab. Nina Stark, Katrin Heeskens, Oliver Jäger (alle UL) und Sebastian Lustnauer (Grüne) stimmten für die Umnutzung.

Auswirkungen hat das Votum des Gremiums aber ohnehin nicht. Das Landratsamt wird die Umnutzung genehmigen. Und das RP in Freiburg über die Anbaugenehmigung entscheiden. Der Verein ist hier zuversichtlich.