Das Parkhaus hinterm Rathaus soll sicherer werden. Foto: Wiebke Jansen

Die Sicherheit im Parkhaus hinterm Altensteiger Rathaus soll sich verbessern. Dafür musste aber erst einmal eine Satzung mit Regeln erlassen werden. Was (nicht) erlaubt ist.

Die Stadt Altensteig möchte für mehr Sicherheit im Parkhaus hinterm Rathaus sorgen – dafür musste allerdings erst einmal eine Satzung für dieses erlassen werden, die die Regeln im Haus festlegt. „Wir haben festgestellt, dass uns eine Satzung fehlt, Leuten einen Platzverweis zu erteilen“, erklärte Bürgermeister Oliver Valha in der Sitzung des Gemeinderats.

 

Nun ist es offiziell festgeschrieben, dass die Straßenverkehrsordnung gilt und der Motor abgestellt werden muss, wenn nicht gerade hinein und heraus gefahren wird.

Alkohol trinken und Zigaretten rauchen ist verboten, offenes Feuer allgemein und Drogen dürfen auch nicht genommen werden.

Parken ja – Ölwechsel nein. Foto: Wiebke Jansen

Außerdem darf – jetzt ganz offiziell – im Parkhaus nicht das Auto gewaschen oder das Öl gewechselt werden. Autoreparaturen sind erlaubt, aber nur im Notfall.

Auch ganz allgemein ist das Parkhaus kein Ort zum Verweilen. Laut Satzung dürfen nur Fahrer und Mitfahrer und nur zum Abstellen und Abholen ihres Autos hinein. Wer sich im Parkhaus bewegt, sollte auf den gekennzeichneten Wegen bleiben.

Abstellen auf eigene Gefahr

Haftung für die Fahrzeuge übernimmt die Stadt außerdem nicht. Wer sein Auto dort abstellt, tut das auf eigene Gefahr.

Die Satzung fand im Gemeinderat Anklang. „Gute Idee, das verbessert auch die Sicherheit im Parkhaus“, lobte Marcus Lotzin von der AfD. Paul Seeger von der CDU erklärte simpel: „Gut so.“ Die Satzung wurde einstimmig verabschiedet.

Ausschlaggebend war die Vorstellung der Kriminalstatistik im Gemeinderat im vergangenen Juli. Dabei kam die Frage auf, wie dort gegen Ruhestörung vorgegangen werden könne. Martina Reimann, Leiterin des Polizeipostens Altensteig, empfahl den Erlass einer Satzung, so dass bei Verstoß Platzverweise möglich werden. In der Satzung ist nun auch festgeschrieben, dass die Stadt bei Verstoß Bußgelder verhängen kann.

Parkhaus soll Schauplatz von Vergewaltigung gewesen sein

Das Rathaus-Parkhaus soll im September 2024 Schauplatz eines Verbrechens geworden sein. Ein heute 46-Jähriger steht derzeit vor Gericht, weil er dort eine damals 17-Jährige vergewaltigt haben soll. Das mutmaßliche Opfer und der Angeklagte kannten sich und waren gemeinsam im Auto nach Altensteig gekommen. Videoaufnahmen von der Stelle gibt es nicht – es steht Aussage gegen Aussage. Der Fall wird noch vor dem Landgericht in Tübingen verhandelt.