Der Verein „Cannabissle“ möchte in einer Scheune in Maisenbach-Zainen eine Plantage zum Anbau von Cannabis errichten. Der technische Ausschuss ist strikt dagegen. Doch die endgültige Entscheidung fällt woanders.
Seit April ist Kiffen in Deutschland legal - zumindest unter bestimmten Voraussetzungen. Cannabis kann immer noch nicht legal gekauft werden. Nur der Eigenanbau ist erlaubt. Wer aber keinen Platz oder einfach keinen grünen Daumen hat, darf einer Anbauvereinigung beitreten. Diese Vereine übernehmen dann den Anbau und kontrollieren die Abgabe an die Mitglieder.
Ein solcher Verein hat sich nun in Maisenbach-Zainen gegründet. Er will einen Schuppen am Ortsrand nutzen, um dort für seine Mitglieder Cannabis anzubauen. Das Thema beschäftigte jüngst den Technischen Ausschuss. Denn für den Anbau braucht der Verein eine genehmigte Nutzungsänderung.
Technischer Ausschuss dagegen Bürgermeister Roberto Chiari hoffte auf eine sachliche und keine emotionale Debatte. Bauamtsleiter Rainer Becht erklärte, dass es baurechtlich keine Einwendungen gegen die Umnutzung gebe. Im Randgebiet sei eine eingeschränkte landwirtschaftliche Nutzung erlaubt. Andere Hinderungsgründe seien im Cannabis-Gesetz geregelt. Diese würden aber nicht von der Gemeinde, sondern einer anderen Stelle geprüft.
Geschlossene Ablehnung
Ortsvorsteher Matthias Stepan erklärte, dass der Ortschaftsrat den Cannabisanbau an dieser Stelle geschlossen ablehne. Er argumentierte mit dem Jugendschutz. In unmittelbarere Nachbarschaft befinde sich ein Gebäude der Liebenzeller Gemeinschaft (LG). Dort finde die Jungschar und die Kinderkirche statt. Auch Thomas Becker (UL) äußerte diese Bedenken. Becht versprach, diesen Hinweis an die Behörden weiterzugeben.
Norbert Maier (AfD) fragte sich, ob die Behandlung des Themas nicht schon gegen das Werbeverbot für solche Vereine verstoße. Chiari erklärte, dass dieses Thema im Ausschuss öffentlich behandelt werden müsste. Es gehe ums Baurecht. Da sei es egal, ob es um eine Plantage oder einen Carport gehe. Auf Nachfrage von Maik Volz (CDU) erklärte Becht, dass, sollte das Gremium nicht zustimmen, das Baurecht das Vorhaben aber eigentlich zulasse, das Landratsamt (LRA) die Genehmigung trotzdem erteilen werde. Der Technische Ausschuss erteilte das Einvernehmen der Stadt nicht.
Die Entscheidung fällt woanders Ist der Grasanbau damit also vom Tisch? Nein. Denn wie die Verwaltung erklärte, spricht baurechtlich nichts dagegen. Dass LRA wird die Umnutzung wohl genehmigen. Und das Regierungspräsidium (RP) Freiburg wird eine Einhaltung des Cannabis-Gesetzes überprüfen. Dass diese positiv ausfallen wird, davon ist der Verein „Cannabissle“ überzeugt. Das erklären der Vorsitzende Rouven Lutz und sein Stellvertreter Jan Dülsen nach der Sitzung. Der Verein sei am ersten Juli gegründet worden, so Lutz. 13 Mitglieder habe die Anbauvereinigung. Lutz ist 45 Jahre alt, verheiratet, wohnt in Maisenbach-Zainen und hat zwei erwachsene Kinder. Der fragliche Schuppen stehe neben seinem Wohnhaus, erklärt er. Er und Dülsen arbeiteten gemeinsam im Bereich Maschinenbau. Dülsen ist 36 Jahre alt und kommt aus Grafenau. Beide seien schon lange an der Legalisierung von Cannabis interessiert gewesen. Die Droge helfe bei vielen medizinischen Problemen, so Lutz.
„Aus der Schmuddelecke holen“
Das neue Gesetz sei nun der Anlass zur Vereinsgründung gewesen. „Wir wollen von Anfang an dabei sein und das Thema aus der Schmuddelecke holen“, so Dülsen. Mitglieder müssten über 21 Jahre alt sein. Lutz erklärt, dass sie im 40 Quadratmeter großen Schuppen bis zu 200 Pflanzen anbauen könnten. Auch die Ernte, Trocknung, Lagerung und Abgabe soll in dem Gebäude stattfinden. Pro Mitglied seien 50 Gramm erlaubt. Deshalb wollten sie kleiner starten, mit rund 25 Pflanzen. Die Menge müsse immer an die Mitgliederzahl angepasst werden.
Gibt es die erste Ernte in einem Jahr? Sie hätten sich im Vorfeld juristisch beraten lassen, da die Anforderungen für eine Genehmigung des Anbaus sehr hoch seien. Sie bräuchten ein Sicherheitskonzept. Das erarbeiteten sie zusammen mit Profis, der Polizei und dem RP. Der Schuppen brauche sichere Türen, eine Alarmanlage und eine Kameraüberwachung. Die Einrichtung der Liebenzeller Gemeinschaft stelle nach dem Cannabis-Gesetz keinen Hinderungsgrund dar, so Lutz. Die Schutzregelung gelte für Kindergärten und Ähnliches.
Die Diskussion im Technischen Ausschuss sahen beide als unsachlich. Irgendwann werde sich die Aufregung aber legen, ist sich Dülsen sicher. Mit einem Verein habe man zudem die Prävention viel besser im Blick. Ihnen gehe es um einen verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis, so Lutz. Auch könne man mit dem eigenen Anbau die Qualität des Cannabis viel besser kontrollieren. Das Thema sei jetzt in der Gesellschaft angekommen. Es gebe in Maisenbach-Zainen auch Befürworter ihres Vereins.
Noch viel Arbeit
Die beiden wollen so bald wie möglich loslegen. Wenn alle Genehmigungen vorlägen, könnten sie Anfang 2025 starten, so Dülsen. Dass sie die bekommen, ist er sich sicher. „Wir haben alle unsere Hausaufgaben gemacht“, meint er. Im Sommer 2025 könnte dann die erste Ernte anstehen. Bis dahin haben beide aber noch viel Arbeit. Denn der Schuppen muss noch hergerichtet werden. Sie wollen das Gebäude dämmen. Denn der Anbau benötigt viel Energie. Die brauchen die beiden auch, um die gesellschaftlichen und rechtlichen Hürden zu überwinden.