Die beleuchtete Tastatur eines Laptops spiegelt sich im Bildschirm. Ein 23-Jähriger soll im Darknet amphetaminhaltige Tabletten bestellt haben. (Symbolfoto) Foto: Silas Stein/dpa

Die Drogen sollten aus dem Darknet zu einem jungen Mann nach Rottenburg gelangen. Doch die Sendung läuft nicht wie geplant.

15 Tabletten Ritalin – ein verschreibungspflichtiges Medikament, das in der Drogenszene auch als „Ersatz-Speed“ gehandelt wird – befinden sich in dem Brief, der die Anschrift eines 23-Jährigen aus Rottenburg trägt. Die Bestellung soll er im Darknet aufgegeben haben. Doch die vereinbarte Lieferung kommt nicht in Rottenburg an. Am 9. April 2025 stellen Zollbeamte im Postamt in Kleve (Nordrhein-Westfalen) die Sendung sicher. Die Identität des Darknet-Verkäufers im bleibt im Dunklen. So schildert die Staatsanwaltschaft Tübingen den Drogen-Deal, der für den 23-jährigen Angeklagten wohl nur durch Zufall geplatzt ist.

 

Jetzt ist der junge Mann wegen des versuchten vorsätzlichen Erwerbs von Betäubungsmitteln angeklagt. Am Anklagetisch sitzt er im weißen Hemd, aber ohne Rechtsanwalt. Er wolle von seinem Schweigerecht Gebrauch machen, teilt er Amtsgerichtsdirektor Stefan Fundel mit. „Alles, was ich sage, wird gegen mich verwendet“, meint er.

Was ist falsch am Strafbefehl?

Richter Fundel sagt: „Man hat ein Päckchen gefunden. Hier steht Ihre Anschrift drauf.“ Er zeigt dem Angeklagten Fotos der sichergestellten Postsendung. Der Richter klärt den Angeklagten auf, dass er zwar von seinem Schweigerecht Gebrauch machen könne, es stelle sich dann aber die Frage, was an dem Strafbefehl falsch sein solle.

Der Strafbefehl geht davon aus, dass der Angeklagte 1500 Euro im Monat an Einkommen hat. Daran bemisst sich die Höhe der Geldstrafe. Zu dieser Forderung möchte der Angeklagte dann doch lieber etwas sagen: „Ich habe keinen Job zur Zeit. 30 Tagessätze zu 50 Euro sind zu viel.“ Er erzählt, dass er einen Hauptschulabschluss und keine Ausbildung habe. Derzeit lebe er bei den Eltern und erhalte keine Grundsicherung. Außerdem seien da mehrere Tausend Euro Schulden.

Zum Tatvorwurf sagt er nur: „Ich will die Sache nicht auf mich nehmen, wenn ich das gar nicht gemacht habe.“

Dann sagt ein ein Polizeihauptmeister als Zeuge aus. Der Angeklagte sei vorgeladen gewesen, habe den Termin aber nicht wahrgenommen. Er bestätigt, dass 15 Tabletten des verschreibungspflichtigen Medikaments Ritalin gefunden worden. Es wird unter anderem zur Behandlung von ADHS-Patienten eingesetzt.

Keine Zweifel am Sachverhalt

Rechtsreferendarin Gürtler, die die Staatsanwaltschaft Tübingen in dem Verfahren vertritt, sagt in ihrem Plädoyer, sie habe keinen Zweifel am Sachverhalt. Der Angeklagte habe die Tabletten bestellt mit der Absicht, sie selbst zu konsumieren. „Es hing vom Zufall ab, dass die Sendung nicht ankam.“

Sie hält 40 Tagessätze zu je 20 Euro für den versuchten vorsätzlichen Erwerb von Betäubungsmitteln für angemessen. Richter Fundel legt in seinem Urteil die Höhe der 40 Tagessätze auf 15 Euro fest. Zu Gunsten des Angeklagte sei, dass es beim Versuch geblieben ist. Zu seinen Lasten stehen bereits zwei Eintragungen im Strafregister – ebenfalls im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln.

Missbräuchlicher Konsum

Ritalin
Nach Angaben des Internetportals www.drugcom.de ist Ritalin ein verschreibungspflichtiges Medikament, dessen Hauptinhaltsstoff der amphetaminartige Wirkstoff Methylphenidat ist. Aufgrund seiner Wirkung unterliegt dieser Wirkstoff den Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes. Beim missbräuchlichen Konsum wird Ritalin wegen seiner anregenden Wirkung konsumiert: zur Vertreibung von Müdigkeit, zur Aufmerksamkeitssteigerung, um nächtelang studieren oder feiern zu können und um die euphorisierende Wirkung zu erleben. In der Drogenszene wird Ritalin auch als „Ersatz-Speed“ gehandelt. Das medizinische Anwendungsgebiet von Ritalin umfasst zum einen das so genannte Aufmerksamkeitsdefizit- und Hyperaktivitätssyndrom (ADHS). Zum anderen wird es bei der Narkolepsie eingesetzt. Bei dieser Erkrankung treten plötzliche Schlafanfälle während des Tages auf.