Ist der Bereich um den alten Friedhof in der Mariazeller Straße in Sulgen ein Umschlagplatz für Drogen? Immer wieder kommt in diesem Zusammenhang dieser kaum einsehbare Bereich mit Haltemöglichkeit an der Straße und neben dem von unten nicht einsehbaren Gelände zur Sprache. Foto: Wegner

Immer wieder wird der alte Friedhof in der Mariazeller Straße in Sulgen als einer der Drogenumschlagplätze im Schramberger Stadtgebiet genannt. Jetzt auch wieder bei einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Oberndorf.

Schramberg-Sulgen/Oberndorf - Der mutmaßliche Drogendealer war mit seinem Mercedes in der Mariazeller Straße vorgefahren und hatte beim alten Friedhof den Konsumenten mit dem benötigten Stoff versorgt. Dies geht aus dem Vernehmungsprotokoll eines jungen, arbeitslosen Mannes hervor, der selbst mit dem Gesetz in Konflikt gekommen war und deswegen bei der Polizei aussagte. Und diese Aussage führte dazu, dass ein 19-Jähriger Sulgener als Dealer verdächtigt wurde – und jetzt vor dem Amtsgericht landete.

Konsumiert, aber nicht gedealt

Dort hatte er aber bereits an einem ersten Verhandlungstag beteuert, dass er früher zwar Drogen konsumiert, aber selbst keine verkauft habe. Da jedoch der Hauptbelastungszeuge an diesem Tag nicht zur Hauptverhandlung erschienen war, hatte diese um eine Woche vertagt werden müssen.

Während am ersten Verhandlungstag ein ermittelnder Polizeibeamter davon ausgegangen war, dass aufgrund des eher seltenen Vornamens des jetzt Angeklagten, einer Beschreibung des Zeugen hinsichtlich dessen Erscheinungsbilds und der Vorgeschichte des Angeklagten es sich um diesen handeln könnte, war dies für die Richterin nicht zweifelsfrei klar. Sie wollte zunächst noch den Belastungszeugen hören. Dieser versicherte dann am zweiten Tag, dass er, wahrscheinlich aufgrund seines Wegzugs von Sulgen in eine andere Stadt im Landkreis erst zu diesem Termin eine Ladung erhalten habe – und vorher nichts. Diese Aussage verschonte ihn vor einem von der Richterin in Erwägung gezogenen Ordnungsgeld.

Keine Hinweise

Die Aussage des jungen Mannes erbrachte dann allerdings keine Hinweise auf den anwesenden Angeklagten. Dieser trug zwar den gleichen Vornamen, die Beschreibung passte aber weder vom Teint noch von der Größe zueinander. Er habe die Drogen von einem viel größeren Dealer erworben, der auch im Gegensatz zum Angeklagten eine Brille trage. Und er sei am Treffpunkt am alten Friedhof eben mit einem Mercedes vorgefahren, meinte der Zeuge – ein Fahrzeug welches der Angeklagte weder besitzt noch fährt.

Die Aussage wollte die Richterin dann doch nochmals gefestigt haben und hielt dem Zeugen seine Aussage gegenüber der Polizei vor. Allerdings hatte er auch dort schon von einem viel größeren Beteiligten gesprochen, der einen Bart habe und eine Brille trage. Und diese Beschreibung passte auf den jetzigen Angeklagten überhaupt nicht.

Verfahren eingestellt

So blieb dem Gericht schließlich gar nichts anderes übrig, als das Verfahren gegen den 19-jährigen Sulgener hinsichtlich des mutmaßlichen Drogenhandels einzustellen.

Auch in dem gleichzeitigen Verfahren wegen der Unterschlagung einer EC-Karte stellte das Gericht das Verfahren ein. Diese Karte einer Sulgenerin war bei einer Durchsuchung des Geldbeutels des Angeklagten wegen der Drogensache entdeckt worden.

Fremde Scheckkarte im Geldbeutel

Der 19-Jährige hatte diese zwar über ein halbes Jahr nach deren Auffinden nicht zurückgegeben – weil er die Karte einfach vergessen habe – allerdings konnten ihm auch keine Abhebeversuche nachgewiesen werden.