Die sogenannten Booster-Impfungen werden ab 1. September angeboten. (Symbolfoto) Foto: © Photo-SG – stock.adobe.com

Ab dem 1. September sind Auffrischungsimpfungen (Drittimpfungen) für besondere Personengruppen im Landkreis Tübingen möglich. Voraussetzung für die Impfung ist, dass der Termin der Zweitimpfung mindestens sechs Monate zurückliegt.

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Kreis Tübingen - Anspruch auf eine Auffrischungsimpfung gegen das Coronavirus haben laut Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz folgende Personengruppen: Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, Personen, die in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder dort untergebracht sind, Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, Personen mit einer angeborenen oder erworbenen Immunschwäche, Personen, die eine immunsuppressive Therapie durchführen sowie Personen, die bei ihrer ersten Impfserie ausschließlich Vektor-Impfstoffe von AstraZeneca oder Johnson & Johnson erhalten haben.

Für Beschäftigte, wie etwa Pflegekräfte, die in ambulanten Pflege- oder Betreuungsdiensten sowie in medizinischen Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen arbeiten, wird eine Auffrischungsimpfung derzeit nicht grundsätzlich empfohlen. Bei individuellem Wunsch und nach entsprechender ärztlicher Aufklärung ist diese jedoch ebenfalls ab 1. September möglich.

Kreuzimpfung bei Auffrischung nicht empfohlen

Eine Auffrischungsimpfung ist nur mit den mRNA Impfstoffen von Biontech/Pfizer und Moderna möglich. Erfolgte die Grundimmunisierung mit einem mRNA-Impfstoff, solle die Auffrischungsimpfung mit dem Impfstoff desselben Herstellers gemacht werden. Für die Auffrischungsimpfung ist eine einzelne Impfdosis ausreichend. Patienten, die eine Kreuzimpfung erhalten haben, erhalten bei der Auffrischungsimpfung den Impfstoff der zweiten Impfung.

Um eine Auffrischungsimpfung zu erhalten, sollten folgende Dokumente mitgebracht werden: gelber Impfausweis oder Ersatzimpfnachweis (in Papierform), digitaler Impfausweis, ein entsprechendes ärztliches Attest, ärztliche Vorbefunde oder einen Arztbrief, eine formlose Bescheinigung des Arbeitgebers für medizinisches Personal sowie ein Ausweisdokument.

Die Auffrischungsimpfungen können überall dort wahrgenommen werden, wo Impfungen angeboten werden. Für Rückfragen kann man sich an kontakt-impfzentrum@kreis-tuebingen.de wenden.