Vor Gericht musste sich ein junger Mann wegen Bedrohung von Rettungskräften verantworten. (Symbolbild) Foto: Patrick Seeger/dpa

Ein Berufungsprozess am Landgericht Rottweil verläuft für den Angeklagten nicht wie geplant. Muss er sich jetzt noch wegen Anstiftung zur Falschaussage verantworten?

Was sich da in Rottweil zugetragen hat, klingt unglaublich. Zwei Sanitäter rücken zu einem Notfall aus und werden dort vom Patienten bedroht und angespuckt. Dieser musste sich deshalb nun vor dem Landgericht dafür verantworten.

 

Das hatte sich zugetragen: Zwei Sanitäter wurden in ihrer Nachtschicht zum 5. September 2023 gegen 0.33 Uhr zu einem Einsatz in Rottweil gerufen. Der Grund: Herzrasen.

Vor Ort hatte sich der Patient laut Anklage unkooperativ verhalten und keine Fragen mehr beantworten wollen. Er forderte die Rettungskräfte auf, ihn in ein Krankenhaus zu bringen, verließ letztlich den Rettungswagen und drohte mit einer Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung, heißt es weiter.

Angeklagter hofft auf Freispruch

Doch nicht nur das: Nach dem Hinweis eines Sanitäters, er solle nicht so schreien, weil andere Menschen schlafen würden, soll er dem Sanitäter gedroht, ihn mehrfach angespuckt und mit der Faust angedeutet haben, ihn zu schlagen.

In einer ersten Verhandlung vor dem Amtsgericht in Rottweil war der Angeklagte wegen Bedrohung in zwei Fällen als schuldig befunden und zu einer Geldstrafe von insgesamt 1800 Euro in 60 Tagessätzen je 30 Euro verurteilt worden. Der Angeklagte hatte, von seiner Unschuld überzeugt, Berufung eingelegt.

Verhalten missinterpretiert

Das entsprechende Verfahren vor dem Rottweiler Landgericht entpuppte sich nach einiger Zeit als filmreifer Auftritt des Angeklagten. Obwohl er davon sprach, nichts Schlechtes getan zu haben, fragte er nach einiger Zeit, ob sich ein Geständnis günstiger auswirken würde. Doch nicht nur das: Zwei Zeuginnen konnten sich an bestimmte Details besonders gut erinnern, an andere jedoch gar nicht.

Vor dem Landgericht beteuerte der Angeklagte, dass sein Verhalten missinterpretiert worden sei und er lediglich panische Angst gehabt hätte zu sterben. Später bei einem Hausarzt habe er herausgefunden, dass er an einer Angststörung leide.

Außerdem seien die Sanitäter unfreundlich und unprofessionell gewesen, beschreibt der nun 29-Jährige. Sie hätten ihm gesagt, dass er psychische Probleme habe und „eingewiesen gehöre“.

Falschaussage steht im Raum

Diese Schilderung bestätigten im Verlauf der Verhandlung auch seine damalige Freundin und deren Mutter, die beim Geschehen dabei gewesen waren. Während sie sich an einige für den Angeklagten mutmaßlich entlastende Details besonders gut erinnern konnten, schienen andere Erinnerungen – solche, die den 29-Jährigen hätten belasten können – zu fehlen.

Das machte die Staatsanwältin und das Gericht stutzig. „Es ist ungewöhnlich, dass Lücken entstehen, weil sowas passiert ja nicht jeden Tag“, sagt der Richter. Auch die Staatsanwältin wies mehrfach darauf hin, dass vor Gericht die Wahrheit gesagt werden müsse.

Angeklagter wägt Kosten ab

Nichtsdestotrotz blieben die beiden Frauen bei ihrer Version – auch, als der Verdacht der Falschaussage im Raum stand, bei der eine Strafe von mindestens 90 Tagessätzen drohen kann, wie vor Gericht deutlich gemacht wurde.

Nachdem dem Angeklagten offenbar klar wurde, dass er kein besseres Urteil zu erwarten hat, sondern sogar der Punkt Beleidigung in seine Verurteilung mitaufgenommen werden könnte, fragte er das Gericht, welche Möglichkeit für ihn am günstigsten sei, und zog sogar ein Geständnis in Betracht. „Dafür sind Sie jetzt aber ein bisschen zu spät dran“, meinte die Staatsanwältin trocken dazu.

Zum Schluss blieb es für den 29-Jährigen beim Urteil des Amtsgerichts. Weil der Angeklagte in Berufung gegangen war, konnte von Staatsanwalt-Seite keine höhere Strafe vorgeschlagen werden, war vor Ort zu erfahren.

Auf die zwei Zeuginnen kommt nun offenbar ein Verfahren wegen Tätigens einer Falschaussage und auf den Angeklagten wegen eventueller Anstiftung zur Falschaussage zu.