Die Ausgangssperre im Schwarzwald-Baar-Kreis wird aufgehoben. Foto: Pixabay

Mit Wirkung zum Freitag, 19. Februar, 0 Uhr, ist die Allgemeinverfügung des Landratsamtes aufgehoben worden. Das Landesgesundheitsamt hat den Sieben-Tages-Inzidenzwert für den Schwarzwald-Baar-Kreis mit einem Wert von 34,4 (Stand: 18. Februar 2021) berechnet und bekannt gegeben.

Schwarzwald-Baar-Kreis - Der Sieben-Tages-Inzidenzwert liegt somit drei Tage in Folge unter 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner. Somit wird die Allgemeinverfügung und damit auch die nächtliche Ausgangsbeschränkung aufgehoben, teilt das Landratsamt mit.

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Ab sofort ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung nicht mehr zeitlich beschränkt und ohne Vorliegen triftiger Gründe gestattet. Das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis sowie die Städte und Gemeinden des Landkreises weisen darauf hin, dass auch weiterhin die Kontaktbeschränkungen gemäß der aktuell gültigen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gelten. So können private Treffen im öffentlichen und privaten Raum weiterhin lediglich im Kreis des eigenen Haushalts plus höchstens einer weiteren Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört, stattfinden. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Somit bleiben Zusammenkünfte und Veranstaltungen im öffentlichen Raum untersagt.