Die Gesamtzahl der Attacken im Bereich des Polizeipräsidiums Offenburg ist 2024 zurückgegangen – die Ortenau verzeichnete mit 77 Vorfällen jedoch einen Anstieg. Im landesweiten Vergleich landet der Kreis gar auf Platz drei hinter Stuttgart und Mannheim.
Bei der Vorstellung der Kriminalitätsstatistik verkündete die Polizei zunächst gute Nachrichten: Insgesamt nahm die Zahl der Messerangriffe im Präsidiumsbereich im öffentlichen Raum – also auf Straßen, Plätzen oder in Parks – um sieben auf nun 103 Fälle ab. „Das ist ein positives Zeichen, dass wir hier einen Trend stoppen konnten“, erklärte Martin Plate, Chef der Schutzpolizei.
Festzustellen ist auch, dass die Zahl der polizeilich bekannten Messerangriffe im nicht-öffentlichen Raum – also quasi hinter verschlossener Tür – im vergangenen Jahr zurückgegangen ist. Insgesamt sank die Zahl der polizeilich erfassten Delikte von 232 auf noch 208 Taten.
„Das ist allerdings kein Anlass, uns zurückzulehnen“, betonte der Leitende Polizeidirektor. „Es bleibt zu erkennen, dass die Gewaltbereitschaft immens hoch bleibt.“
Drei Menschen durch Messer schwer verletzt
Zudem sank zwar die Zahl der Messerattacken im Landkreis Rastatt (insgesamt 19 Taten) und im Stadtkreis Baden-Baden (sieben) deutlich, gleichzeitig verzeichnete die Kriminalitätsstatistik für die weit bevölkerungsreichere Ortenau einen Anstieg um acht Attacken auf 77 Vorfälle.
Damit landet der Kreis im landesweiten Vergleich auf Rang drei hinter den Stadtkreisen Stuttgart (165 Delikte) und Mannheim (78). Der Anstieg in der Ortenau verteilt sich laut Polizei auf verschiedene Städte, besondere Gründe seien nicht erkennbar.
Traurige Spitzenreiter in der Statistik des Präsidiums in Sachen Messerattacken waren auch die drei Ortenauer Städte Offenburg (21 Fälle), Lahr (zehn) und Achern (neun) – erst auf Platz vier folgt die Stadt Rastatt (acht).
Eine Häufung in bestimmten Stadtbereichen sei dabei grundsätzlich nicht festzustellen, betont die Polizei – „Hotspots“ hätten sich nicht gebildet. Auch eine Konzentration auf Wochentage oder Uhrzeiten sei nicht auszumachen.
Mehr als die Hälfte der Opfer kannten die Täter
Auffällig ist jedoch: „Bei mehr als der Hälfte der Fälle gibt’s eine Vorbeziehung zwischen Opfer und Täter“, berichtete Plate. Das bedeutet im Umkehrschluss aber auch, dass sich bei einem nicht unerheblichen Teil der Vorfälle Geschädigte und Täter vor der Attacke nicht kannten. Das legt nahe, dass sich das Geschehen eher unvermittelt entwickelte.
Augenfällig ist auch die Nationalität der 88 Tatverdächtigen: Fast die Hälfte (48 Prozent) sind Nichtdeutsche, fast jeder Fünfte ist Flüchtling (19,3 Prozent). Unter den sieben Mehrfachtätern finden sich drei Nichtdeutsche.
Bei all den Taten registrierte die Polizei 124 Opfer im öffentlichen Raum, davon wurden 38 leicht und drei immerhin schwer verletzt. „Die Delikte, bei denen Messer als Tatwaffen eingesetzt werden, sind ganz überwiegend Bedrohungen, gefährliche Körperverletzungen, Raubdelikte und tätliche Angriffe gegen Vollstreckungsbeamte“, ergänzte Polizeidirektor Plate.
Außer bei Veranstaltungen noch keine Verbotszonen
Mit der neuen Regelung für Waffen- und Messerverbotszonen auf Veranstaltungen erhielt die Polizei vergangenes Jahr weitere Befugnisse, diese durch Kontrollen auch durchzusetzen.
„Wenn wir über Veranstaltungen hinaus Messerverbotszonen in den Blick nehmen, braucht es eine zeitliche, örtliche Ballung, die uns das Recht gibt, hier mit Messerverboten zu operieren“, erläuterte Plate. Weil das bislang nicht festzustellen sei, „wurden von uns noch keine Waffen- und Messerverbotszonen angeregt“. Die Polizei werde die Option jedoch weiter im Blick behalten.
Die Aufklärungsquote bei Messerangriffen beträgt fast 77 Prozent – drei Viertel der Vorfälle werden also von der Offenburger Polizei aufgeklärt. „Das ist ein guter Wert“, betonte Plate.
Verbotene Springmesser straffrei abgeben
Seit Ende Oktober 2024 sind Springmesser grundsätzlich verboten. Gleichzeitig wurde eine Amnestieregelung geschaffen, die es ermöglicht, die Klingen bis zum 1. Oktober 2025 straffrei abzugeben. Ausnahmen gelten ausschließlich, wenn alle Bedingungen erfüllt sind: Die Klinge springt seitlich (und nicht nach vorn) aus dem Griff heraus, ist maximal 8,5 Zentimeter lang, ist nur auf einer Seite geschliffen und es liegt ein „berechtigtes Interesse“ vor – etwa eine berufliche Nutzung oder weil eine einhändige Bedienung zwingend erforderlich ist. „Nur wenn alle diese Voraussetzungen erfüllt sind, darf ein Springmesser ausnahmsweise weiterhin legal genutzt werden. In allen anderen Fällen sind Springmesser verboten“, erklärt Andrea Kern, Leiterin des Ordnungsamts des Kreises. Besitzer verbotener Springmesser können ihre Waffen entweder bei der Waffenbehörde ihrer Kommune oder bei jeder Polizeidienststelle abgeben.