Die Täter gaben zumeist nur vor, Reparaturen durchzuführen. (Symbolfoto) Foto: New Africa – stock.adobe.com

Wegen gewerbsmäßigen Betrugs vor dem Hechinger Landgericht. Repariert wurde nichts, dafür gab es saftige Rechnungen.

Mindestens 27 Mal in ganz Baden-Württemberg haben sie zugeschlagen: Als falsche Rohrreiniger getarnt, erleichterten drei junge Männer ihre Opfer um mehr als 30.000 Euro. Die Vorgehensweise war stets professionell und perfide geplant.

Zollernalbkreis - Drei Männer müssen sich vor dem Hechinger Amtsgericht wegen gewerbsmäßigem Bandenbetrugs verantworten. Die drei Angeklagten sollen in mindestens 27 Fällen in ganz Baden-Württemberg als vermeintliches Rohreinigungsunternehmen falsche oder gar keine Arbeiten durchgeführt haben. Die Opfer wurden dennoch abkassiert und insgesamt mehr als 30.000 Euro. Ein Urteil wird Ende März erwartet.

Manche der ausgeführten Arbeiten verursachten zusätzlichen Schäden

"Ihr Rohr ist ganz erheblich verstopft, da müssen wir einen Spülwagen organisieren." Mit dieser Masche gingen die Täter in der Regel vor. Die Diagnose war allerdings komplett erfunden. Auch wurden vor Ort von den Angeklagten, die gar keine Rohrreiniger sind, meisten keine oder sogar falsche Arbeiten durchgeführt. Den Opfer entstand hierdurch in manchen Fällen sogar noch ein zusätzlicher Schaden. In einem Fall wurde sogar ein Werkzeug im Rohr "vergessen".

Der eigentliche Schaden ergab sich in der Regel aber durch gefälschte Rechnung, die die Geschädigten meistens in Vorleistung bezahlen sollten. Der sogenannte Spülwagen kam nie, und auf einen angekündigten Termin warteten die Opfer vergeblich. Das Geld war also weg.

Unter dem Vorwand, die Kartenzahlung sei fehlgeschlagen, kassierten die Täter mehrfach ab

Die Rechnungen in Höhe von 500 bis 2000 Euro bezahlten die Opfer entweder bar oder per Karte. Bei praktisch allen Zahlungen mittels EC- oder Kreditkarte wurde anschließend vorgegeben, die Transaktion wäre fehlgeschlagen. Danach wurden die Betrugsopfer dazu aufgefordert, ihre Pin erneut einzugeben. So konnten die Täter doppelt abkassieren. In einem Fall brachten sie einen älteren Mann sogar dazu, die Überweisung vier Mal zu tätigen. Das Tageslimit der Bank verhinderte einen noch größeren Schaden.

Weil in einem Fall das Opfer den Betrug witterte und sich weigerte zu zahlen, rastete einer der Angeklagten aus und warf ihm zusammen mit wüsten Beschimpfungen und Bedrohungen eine verschlossene Getränkedose an den Kopf. Die Tat ist auch Bestandteil der Verhandlung.

Insgesamt sind für den Prozess sechs Fortsetzungstermine geplant. Ein Urteil wird Ende März erwartet.