Um welche Corona-Mutante es sich in Langenalb handelt, wird derzeit noch untersucht. Foto: peterschreiber.media – stock.adobe.com

Drei Kinder der Langenalber Grundschule haben sich mit einer Mutation des Coronavirus angesteckt. Um welche Mutante es sich handelt, wird laut Gesundheitsamt noch untersucht. Schüler wie Angehörige sind nun erst einmal in Quarantäne.

Straubenhardt-Langenalb - Erst am 22. Februar haben Schulen in Baden-Württemberg wieder geöffnet. In der Grundschule Langenalb hat die Öffnung nicht lange angehalten: Am Montag hatte Straubenhardts Verwaltung erklärt, dass drei Schüler sich mit einer Mutante des Coronavirus infiziert haben. Daraufhin wurde die Schule nun vorerst bis zum 21. März geschlossen.

Seitdem befänden sich Schüler "der betroffenen Klassen" sowie deren Haushaltsangehörige in häuslicher Quarantäne, sagt Jürgen Hörstmann, Pressesprecher des Landratsamtes Enzkreis. Um welche Corona-Mutante es sich bei den Fällen in Langenalb handelt, und ob es sich um eine der gefährlicheren britischen (B.1.1.7) oder südafrikanischen (B.1.1.351) Varianten handelt, sei derzeit noch Gegenstand der Untersuchungen. Laut Gesundheitsamt könne diese Untersuchung bis zu fünf Tage andauern.

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Bislang seien keine weiteren Kinder der Schule positiv auf das Coronavirus getestet worden, erklärt Hörstmann weiter. Allerdings sei auch keine Reihentestung aller betroffenen Personen geplant. Das Gesundheitsamt habe den Familien jedoch dringend empfohlen, einen Test durchzuführen.

Seit Ende Februar gilt bei Corona-Ausbrüchen mit einem mutierten Virus eine strengere Absonderung für betroffene Personen. Die Landesregierung hatte die Corona-Verordnung entsprechend angepasst, weil insbesondere die britische und südafrikanische Varianten des Coronavirus um "30 bis 50 Prozent" ansteckender sein sollen, erklärte Brigitte Joggerst, Leiterin des Gesundheitsamtes im Enzkreis, kürzlich in einer Mitteilung.

Im Unterschied zu einer normalen SARS-CoV-2-Infektion verlängert sich die Quarantänezeit für Kontaktpersonen der Infizierten sowie deren Haushaltsangehörige von 10 auf 14 Tage. Selbst bei einem negativen Testergebnis der Kontaktpersonen und deren Angehörigen ist die vorzeitige Aufhebung der häuslichen Absonderung dann nicht möglich. Auch an Kitas und Schulen greift bei Ausbruch einer Virus-Mutante nicht die Cluster-Regelung. Stattdessen gilt die 14-tägige Absonderung. Sollte sich bei den Untersuchungen herausstellen, dass keine der gefährlichen Virus-Mutanten im Spiel ist, hebt das Gesundheitsamt die zusätzlichen Maßnahmen auf. Für Kontaktpersonen gilt dann die verkürzte Absonderungsdauer von zehn Tagen, für Haushaltsangehörige der Kontaktpersonen wird die Absonderung aufgehoben.